Medieninformationen 2008 [LDL]
[086/2008 - 17.07.2008]
Regierungspräsidium erteilt der WKE Entsorgungs- und Recycling GmbH immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Anlage zur Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen und Erden sowie zur Lagerung von Grünabfällen kann am Standort Rackwitz errichtet und betrieben werden
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt dem Unternehmen WKE Entsorgungs- und Recycling GmbH eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen und Erden sowie zur Lagerung von Grünabfällen mit einem Gesamtdurchsatz von 49.000 Tonnen pro Jahr am Standort Am Wasserwerk 10 in Rackwitz erteilt.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von 3 Anlagenteilen. In der Betriebseinheit 1 erfolgt die Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen mit einem Durchsatz von 25.000 Tonnen pro Jahr und einer Lagerkapazität von max. 5.500 Tonnen. In der Betriebseinheit 2 werden Erden mit einem Durchsatz von 20.000 Tonnen pro Jahr gelagert und behandelt. Die Lagerkapazität beläuft sich auf max. 2.300 Tonnen. Betriebseinheit 3 ermöglicht die Lagerung von Grünabfällen mit einer maximalen Lagermenge von 500 Tonnen und einem Durchsatz von 4.000 Tonnen pro Jahr.
Die Investitionssumme des Vorhabens beträgt nach Angaben des Unternehmens ca. 70.000 Euro.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zum Arbeitsschutzrecht, zum Bauordnungsrecht und zum Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird.
So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, die Fördereinrichtungen der Brecheranlage und der Siebanlage so zu betreiben, dass Abwurfhöhen kleiner 1 m eingehalten werden.
Die Anlage soll im II. Halbjahr 2008 in Betrieb genommen werden.
Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von 3 Anlagenteilen. In der Betriebseinheit 1 erfolgt die Lagerung und Behandlung von mineralischen Abfällen mit einem Durchsatz von 25.000 Tonnen pro Jahr und einer Lagerkapazität von max. 5.500 Tonnen. In der Betriebseinheit 2 werden Erden mit einem Durchsatz von 20.000 Tonnen pro Jahr gelagert und behandelt. Die Lagerkapazität beläuft sich auf max. 2.300 Tonnen. Betriebseinheit 3 ermöglicht die Lagerung von Grünabfällen mit einer maximalen Lagermenge von 500 Tonnen und einem Durchsatz von 4.000 Tonnen pro Jahr.
Die Investitionssumme des Vorhabens beträgt nach Angaben des Unternehmens ca. 70.000 Euro.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zum Arbeitsschutzrecht, zum Bauordnungsrecht und zum Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird.
So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, die Fördereinrichtungen der Brecheranlage und der Siebanlage so zu betreiben, dass Abwurfhöhen kleiner 1 m eingehalten werden.
Die Anlage soll im II. Halbjahr 2008 in Betrieb genommen werden.