Medieninformationen 2008 [LDL]
[075/2008 - 27.06.2008]
Regierungspräsidium genehmigt öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Landkreisen Torgau-Oschatz und Delitzsch
In Umsetzung des Gesetzes zur Kreisgebietsneugliederung werden die bisherigen Landkreise Torgau-Oschatz und Delitzsch ab dem 1. August 2008 den neuen Landkreis Nordsachsen bilden. In diesem Zusammenhang sind die aufzulösenden Landkreise per Gesetz berechtigt, einige organisatorische Angelegenheiten des neuen Landkreises in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Hierzu entschieden sich die beiden Landkreise. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte durch die Landräte Schöpp und Czupalla am 28.05.2008. Das Regierungspräsidium Leipzig hat den Vertrag jetzt genehmigt.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt unter anderem die Verteilung der Landkreisverwaltung auf die Verwaltungsstandorte mit dem Kreissitz in Torgau und Außenstellen in den Städten Delitzsch, Eilenburg und Oschatz. Zudem werden an allen Standorten Bürgerbüros und in weiteren Städten des Landkreises Außensprechstunden angeboten.
Damit wird einerseits das Ziel verfolgt, die ordnungsgemäße und reibungslose Übernahme der staatlichen Aufgaben und des zugehörigen Personals des Freistaates Sachsen zu gewährleisten und andererseits bereits im Vorfeld der Landkreisfusion Planungssicherheit für die zukünftigen Standorten der Verwaltung zu schaffen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt unter anderem die Verteilung der Landkreisverwaltung auf die Verwaltungsstandorte mit dem Kreissitz in Torgau und Außenstellen in den Städten Delitzsch, Eilenburg und Oschatz. Zudem werden an allen Standorten Bürgerbüros und in weiteren Städten des Landkreises Außensprechstunden angeboten.
Damit wird einerseits das Ziel verfolgt, die ordnungsgemäße und reibungslose Übernahme der staatlichen Aufgaben und des zugehörigen Personals des Freistaates Sachsen zu gewährleisten und andererseits bereits im Vorfeld der Landkreisfusion Planungssicherheit für die zukünftigen Standorten der Verwaltung zu schaffen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren.