Medieninformationen 2008 [LDL]
[067/2008 - 27.05.2008]
Regierungspräsidium genehmigt Landkreis Leipziger Land Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2008
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt den Nachtragshaushalt des Landkreises Leipziger Land für das laufende Jahr 2008 genehmigt.
Nachdem es dem Landkreis im Jahr 2007 unter anderem wegen der Anschubfinanzierung, die im Rahmen der Kreisgebietsneugliederung gewährt wurde, und einem erwirtschafteten Überschuss im Verwaltungshaushalt, der insbesondere auf die Mehreinnahmen aus der Kreisumlage zurückgeht, gelang, seine Altfehlbeträge abzubauen, wurde mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2008 erfreulicherweise ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt.
Damit konnte das Regierungspräsidium die dem Landkreis auferlegte monatliche Berichtspflicht zum Vollzug von Haushalt und Haushaltssicherungskonzept zu Gunsten einer vierteljährlichen Berichterstattung lockern.
Das Regierungspräsidium begrüßt die vorgesehene Erhöhung der Rücklagen, die über die allgemeine Mindestrücklage hinausreicht. Damit zeigt sich, dass die Gesundung der Haushaltslage des Landkreises spürbar voranschreitet. Auch die Bemühungen des Landkreises, künftige Belastungen nicht auf neue Kreditaufnahmen zu stützen sowie die schrittweise Verringerung der Verschuldung werden vom Regierungspräsidium positiv bewertet. Der Landkreis verfolgt jetzt das Ziel, die Pro-Kopf-Verschuldung von derzeit 248,75 Euro pro Einwohner bis 2011 auf 190,76 Euro pro Einwohner zu senken. Der momentan gültige Orientierungswert im Freistaat Sachsen beläuft sich auf 250 Euro.
Die mit der Nachtragssatzung verringerte Kreisumlage von 28,63 Prozent auf 27,90 Prozent wurde vom Regierungspräsidium genehmigt, da der neue Umlagesatz für die Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Nachdem es dem Landkreis im Jahr 2007 unter anderem wegen der Anschubfinanzierung, die im Rahmen der Kreisgebietsneugliederung gewährt wurde, und einem erwirtschafteten Überschuss im Verwaltungshaushalt, der insbesondere auf die Mehreinnahmen aus der Kreisumlage zurückgeht, gelang, seine Altfehlbeträge abzubauen, wurde mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2008 erfreulicherweise ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt.
Damit konnte das Regierungspräsidium die dem Landkreis auferlegte monatliche Berichtspflicht zum Vollzug von Haushalt und Haushaltssicherungskonzept zu Gunsten einer vierteljährlichen Berichterstattung lockern.
Das Regierungspräsidium begrüßt die vorgesehene Erhöhung der Rücklagen, die über die allgemeine Mindestrücklage hinausreicht. Damit zeigt sich, dass die Gesundung der Haushaltslage des Landkreises spürbar voranschreitet. Auch die Bemühungen des Landkreises, künftige Belastungen nicht auf neue Kreditaufnahmen zu stützen sowie die schrittweise Verringerung der Verschuldung werden vom Regierungspräsidium positiv bewertet. Der Landkreis verfolgt jetzt das Ziel, die Pro-Kopf-Verschuldung von derzeit 248,75 Euro pro Einwohner bis 2011 auf 190,76 Euro pro Einwohner zu senken. Der momentan gültige Orientierungswert im Freistaat Sachsen beläuft sich auf 250 Euro.
Die mit der Nachtragssatzung verringerte Kreisumlage von 28,63 Prozent auf 27,90 Prozent wurde vom Regierungspräsidium genehmigt, da der neue Umlagesatz für die Aufgabenerfüllung notwendig ist.