Pressemitteilungen 2008 [LDL]
[046/2008 - 21.02.2008]
Vorbereitung der Kreis- und Bürgermeisterwahlen im Regierungsbezirk im Zeitplan
Am 08. Juni 2008 finden im Freistaat Sachsen Kommunalwahlen statt. In mehr als 300 Gemeinden werden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister gewählt. Gleichzeitig finden die Landrats- und Kreistagswahlen statt, die vor dem Hintergrund der Neustrukturierung der Landkreise ab dem 1. August von besonderem Interesse sein werden.
Die Vorbereitungen für die Wahlen im Regierungsbezirk Leipzig verlaufen planmäßig. Alle 94 Wahlausschüsse in den Kommunen und Landkreisen haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Bekanntmachung der Wahl ist erfolgt. Nächster wichtiger Termin ist der 12. Mai 2008, der letzte Tag, an dem die Wahlvorschläge für die Kandidaten der Bürgermeister-, Landrats- und Kreistagsmandate bei den Wahlausschüssen eingereicht werden können. Bis zum 23. Mai werden die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und entsprechende Beschlüsse dazu gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt bis zum 24. Mai.
Aufgabe des Regierungspräsidiums in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde ist es, die Vorbereitungen der Kommunalwahlen im Regierungsbezirk zu begleiten und Fragen, unter anderem zur Mitgliedschaft in den Gemeindewahlausschüssen, Namensgebung für Wahlvorschläge oder zur Wahlwerbung zu beantworten.
Auf der Homepage des Sächsischen Staatsministeriums des Innern www.smi.sachsen.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Überblick zu den anstehenden Wahlen.
Die Vorbereitungen für die Wahlen im Regierungsbezirk Leipzig verlaufen planmäßig. Alle 94 Wahlausschüsse in den Kommunen und Landkreisen haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Bekanntmachung der Wahl ist erfolgt. Nächster wichtiger Termin ist der 12. Mai 2008, der letzte Tag, an dem die Wahlvorschläge für die Kandidaten der Bürgermeister-, Landrats- und Kreistagsmandate bei den Wahlausschüssen eingereicht werden können. Bis zum 23. Mai werden die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und entsprechende Beschlüsse dazu gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt bis zum 24. Mai.
Aufgabe des Regierungspräsidiums in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde ist es, die Vorbereitungen der Kommunalwahlen im Regierungsbezirk zu begleiten und Fragen, unter anderem zur Mitgliedschaft in den Gemeindewahlausschüssen, Namensgebung für Wahlvorschläge oder zur Wahlwerbung zu beantworten.
Auf der Homepage des Sächsischen Staatsministeriums des Innern www.smi.sachsen.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Überblick zu den anstehenden Wahlen.