Medieninformationen 2008 [LDL]
[040/2008 - 10.04.2008]
Regierungspräsidium veröffentlicht aktuelle Übersicht über Heime im Regierungsbezirk
Anstieg von stationären und teilstationären Einrichtungsplätzen setzt sich fort
Die beim Regierungspräsidium Leipzig angesiedelte Heimaufsicht erhebt in Wahrnehmung ihrer Überwachungspflicht jährlich zum Stichtag 31.12. zahlreiche Angaben von Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe. Die Erhebung erfolgt getrennt nach den Einrichtungen für Senioren, für behinderte Menschen, für chronisch mehrfachabhängige Menschen, für chronisch psychisch kranke Menschen und für Hospizeinrichtungen.
Zudem werden von den Trägern dieser Einrichtungen Angaben zur Erreichbarkeit, zur Anzahl und Belegung der Plätze, zum Personal und zum Heimbeirat erbeten.
In Auswertung der Erhebung zum 31.12.2007 kann wiederum ein kontinuierlicher Anstieg von stationären und teilstationären Einrichtungsplätzen bei gleichzeitig steigender Nachfrage festgestellt werden.
So gab es zum Stichtag im Regierungsbezirk Leipzig insgesamt 14.514 Plätze. Gegenüber dem Vergleichzeitraum des Vorjahres (2006) stellt das einen Zuwachs von rund 600 Plätzen dar.
Auf die 14.514 Plätzen entfallen 479 Tagespflegeplätze, 218 Kurzzeitplätze - d.h. die Bewohner bleiben nur vorübergehend und kehren danach in ihr Zuhause zurück - und 28 Plätze im Hospiz. 13.364 Plätze entfallen auf Heime im engeren Sinne, wie zum Beispiel Altenheime, Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke oder chronisch psychisch kranke Menschen. Von diesen vollstationär vorgehaltenen Einrichtungsplätzen waren 12.371 Plätze belegt, was einer Auslastung von 92,5 % entspricht. Der Hauptanteil entfällt dabei auf Pflegeheime.
In Tagespflegeeinrichtungen waren 58 % und in Kurzzeiteinrichtungen 64 % der Plätze im Jahresdurchschnitt ausgelastet. Im Vergleich zum Vorjahr bewegt sich die Auslastung damit auf vergleichbarem Niveau.
Die Situation im Pflegebereich hat sich damit in den vergangenen 7 Jahren auch Dank des umfassenden Modernisierungs- und Neubauprogramms, das seit 1990 mit Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen in einer Gesamthöhe von ca. 525 Mio. Euro unterstützt wurde, merklich entspannt. Zurzeit stehen in teilstationären und stationären Einrichtungen des Regierungsbezirkes ausreichend Plätze für eine qualitätsgerechte Betreuung zur Verfügung.
Innerhalb der Entwicklung bei den vollstationären Einrichtungen ist darauf zu verweisen, dass sich die Zahl der belegten Plätze in sog. Altenheimen (zu unterscheiden von Altenpflegeheimen) um 90 % von 698 Plätzen im Jahr 2000 auf 72 Plätze in 2007 verringert hat. Als Hauptgrund der zurückgehenden Nachfrage wird gesehen, dass den bisherigen Altenheimnutzern inzwischen ein attraktiveres Angebot in betreuten Wohnanlagen zur Verfügung steht. Diese Einrichtungen fallen jedoch nicht unter das Heimgesetz und werden demzufolge nicht von der Heimaufsicht erfasst.
Mit Einverständnis der Träger sind landkreisbezogene Listen der Heime mit ausgewählten Daten (Heimadresse, Tel. und Fax.) auf der Internetseite des RP Leipzig eingestellt
( www.ldl.sachsen.de/de/internet/service/heime/heime.htm ).
Zudem werden von den Trägern dieser Einrichtungen Angaben zur Erreichbarkeit, zur Anzahl und Belegung der Plätze, zum Personal und zum Heimbeirat erbeten.
In Auswertung der Erhebung zum 31.12.2007 kann wiederum ein kontinuierlicher Anstieg von stationären und teilstationären Einrichtungsplätzen bei gleichzeitig steigender Nachfrage festgestellt werden.
So gab es zum Stichtag im Regierungsbezirk Leipzig insgesamt 14.514 Plätze. Gegenüber dem Vergleichzeitraum des Vorjahres (2006) stellt das einen Zuwachs von rund 600 Plätzen dar.
Auf die 14.514 Plätzen entfallen 479 Tagespflegeplätze, 218 Kurzzeitplätze - d.h. die Bewohner bleiben nur vorübergehend und kehren danach in ihr Zuhause zurück - und 28 Plätze im Hospiz. 13.364 Plätze entfallen auf Heime im engeren Sinne, wie zum Beispiel Altenheime, Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für chronisch mehrfachgeschädigte Abhängigkeitskranke oder chronisch psychisch kranke Menschen. Von diesen vollstationär vorgehaltenen Einrichtungsplätzen waren 12.371 Plätze belegt, was einer Auslastung von 92,5 % entspricht. Der Hauptanteil entfällt dabei auf Pflegeheime.
In Tagespflegeeinrichtungen waren 58 % und in Kurzzeiteinrichtungen 64 % der Plätze im Jahresdurchschnitt ausgelastet. Im Vergleich zum Vorjahr bewegt sich die Auslastung damit auf vergleichbarem Niveau.
Die Situation im Pflegebereich hat sich damit in den vergangenen 7 Jahren auch Dank des umfassenden Modernisierungs- und Neubauprogramms, das seit 1990 mit Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen in einer Gesamthöhe von ca. 525 Mio. Euro unterstützt wurde, merklich entspannt. Zurzeit stehen in teilstationären und stationären Einrichtungen des Regierungsbezirkes ausreichend Plätze für eine qualitätsgerechte Betreuung zur Verfügung.
Innerhalb der Entwicklung bei den vollstationären Einrichtungen ist darauf zu verweisen, dass sich die Zahl der belegten Plätze in sog. Altenheimen (zu unterscheiden von Altenpflegeheimen) um 90 % von 698 Plätzen im Jahr 2000 auf 72 Plätze in 2007 verringert hat. Als Hauptgrund der zurückgehenden Nachfrage wird gesehen, dass den bisherigen Altenheimnutzern inzwischen ein attraktiveres Angebot in betreuten Wohnanlagen zur Verfügung steht. Diese Einrichtungen fallen jedoch nicht unter das Heimgesetz und werden demzufolge nicht von der Heimaufsicht erfasst.
Mit Einverständnis der Träger sind landkreisbezogene Listen der Heime mit ausgewählten Daten (Heimadresse, Tel. und Fax.) auf der Internetseite des RP Leipzig eingestellt
( www.ldl.sachsen.de/de/internet/service/heime/heime.htm ).