Medieninformationen 2008 [LDL]
[037/2008 - 10.04.2008]
Achter regionaler Erfahrungsaustausch zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz fand im Regierungspräsidium statt
Bevorstehende Gesetzesänderung sieht weitere Möglichkeiten für Blumenhändler vor
Gestern fand auf Einladung des Regierungspräsidenten Walter Christian Steinbach im Regierungspräsidium der 8. Erfahrungsaustausch zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz im Regierungsbezirk Leipzig statt.
Neben den Teilnehmern aus dem regionalen Handel, der Industrie- und Handwerkskammer Leipzig, der Stadt Leipzig sowie den Landratsämtern nahmen erstmals auch Mitglieder des Sächsischen Landtages aus der Region an der Konferenz teil. Die Anwesenheit der Abgeordneten wurde genutzt, um insbesondere den Bedarf an Gesetzesänderungen zu dem jetzt seit einem Jahr geltenden Gesetz vorzustellen. Auf einen dieser dabei angesprochenen Punkte konnten die Abgeordneten mitteilen, dass in der kommenden Woche der Landtag über eine Gesetzesnovelle entscheiden wird, in der geregelt werden soll, dass die Blumenhändler am Muttertag, der in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag fällt, und am Totensonntag öffnen dürfen.
Über die außerdem angesprochene und den Handel besonders interessierende Frage, ob eine Anrechnung auf die vier möglichen Sonn- und Feiertagsöffnungen bei der Beschränkung auf bestimmte Ortsteile zu Lasten der gesamten Stadt gehen soll – hierzu liegt momentan eine Klage der Evangelischen Kirche beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegen die Leipziger Rechtsverordnung vor – wurde vereinbart, zeitnah eine Sondersitzung einzuberufen. Das Regierungspräsidium wird hierzu die Kirchen, die Gewerkschaften, Vertreter des Handels sowie der Städte und Gemeinden einladen.
Neben den Teilnehmern aus dem regionalen Handel, der Industrie- und Handwerkskammer Leipzig, der Stadt Leipzig sowie den Landratsämtern nahmen erstmals auch Mitglieder des Sächsischen Landtages aus der Region an der Konferenz teil. Die Anwesenheit der Abgeordneten wurde genutzt, um insbesondere den Bedarf an Gesetzesänderungen zu dem jetzt seit einem Jahr geltenden Gesetz vorzustellen. Auf einen dieser dabei angesprochenen Punkte konnten die Abgeordneten mitteilen, dass in der kommenden Woche der Landtag über eine Gesetzesnovelle entscheiden wird, in der geregelt werden soll, dass die Blumenhändler am Muttertag, der in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag fällt, und am Totensonntag öffnen dürfen.
Über die außerdem angesprochene und den Handel besonders interessierende Frage, ob eine Anrechnung auf die vier möglichen Sonn- und Feiertagsöffnungen bei der Beschränkung auf bestimmte Ortsteile zu Lasten der gesamten Stadt gehen soll – hierzu liegt momentan eine Klage der Evangelischen Kirche beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegen die Leipziger Rechtsverordnung vor – wurde vereinbart, zeitnah eine Sondersitzung einzuberufen. Das Regierungspräsidium wird hierzu die Kirchen, die Gewerkschaften, Vertreter des Handels sowie der Städte und Gemeinden einladen.