Medieninformationen 2008 [LDL]
[034/2008 - 08.04.2008]
Velisco kann Putenschlachtbetrieb in Mutzschen erweitern
Regierungspräsidium erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Firma Velisco Geflügel GmbH & Co. KG Mutzschen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung des Putenschlachtbetriebes in Mutzschen erteilt. Danach darf das Unternehmen die Schlachtkapazität der Anlage von bisher 110 auf 200 Tonnen Lebendgewicht Puten je Tag erhöhen.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen konnte festgestellt werden, dass nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser nicht zu befürchten sind. Deshalb konnte dem Antrag des Vorhabensträgers, das Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, stattgegeben und auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.
Mit dem Genehmigungsbescheid wurden der Firma Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Arbeitsschutzrecht und zum Wasserrecht auferlegt, um die Erfüllung fachgesetzlich vorgegebener Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen und zu gewährleisten, dass durch den geänderten Anlagenbetrieb schädliche Umwelteinwirkungen und Gefahren nicht hervorgerufen werden. Eine wesentliche Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Genehmigung ist die Realisierung der vorgesehenen, dem Gewässerschutz dienenden wasserbaulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur Optimierung der Kläranlage.
Durch das Vorhaben werden die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert, die Investitionssumme für die Errichtung beläuft sich auf ca. 600.000 Euro. Die Erweiterungsanlagen soll nach Angabe des Unternehmens voraussichtlich im II. Quartal 2008 in Betrieb genommen werden.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen konnte festgestellt werden, dass nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser nicht zu befürchten sind. Deshalb konnte dem Antrag des Vorhabensträgers, das Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, stattgegeben und auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.
Mit dem Genehmigungsbescheid wurden der Firma Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Arbeitsschutzrecht und zum Wasserrecht auferlegt, um die Erfüllung fachgesetzlich vorgegebener Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen und zu gewährleisten, dass durch den geänderten Anlagenbetrieb schädliche Umwelteinwirkungen und Gefahren nicht hervorgerufen werden. Eine wesentliche Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Genehmigung ist die Realisierung der vorgesehenen, dem Gewässerschutz dienenden wasserbaulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur Optimierung der Kläranlage.
Durch das Vorhaben werden die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert, die Investitionssumme für die Errichtung beläuft sich auf ca. 600.000 Euro. Die Erweiterungsanlagen soll nach Angabe des Unternehmens voraussichtlich im II. Quartal 2008 in Betrieb genommen werden.