Medieninformationen 2008 [LDL]
[027/2008 - 10.03.2008]
Regierungspräsidium Leipzig genehmigt Landkreis Leipziger Land Maßnahmeplan zur Verwendung der Anschubfinanzierung im Rahmen der Kreisgebietsneugliederung
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt den Maßnahmenplan des Landkreises Leipziger Land zur Verwendung der Anschubfinanzierung im Rahmen der Kreisgebietsneugliederung in Höhe von 10 Millionen Euro genehmigt.
Bereits mit Bewilligungsbescheid vom 24.10.2007 erhielt der Landkreis zum Abbau von Schulden einen Anteil aus dieser Zuwendung in Höhe von 4 Millionen Euro. Der verbleibende Anteil in Höhe von 6 Millionen Euro wird nunmehr in Raten zu 1 Million Euro zum 15.März 2008 sowie jeweils 2,5 Millionen Euro zum 15.Mai 2008 und 15.August 2008 durch das Regierungspräsidium an das Landratsamt Leipziger Land ausgezahlt.
Auf der Grundlage des genehmigten Maßnahmeplanes, der vom Landkreis Muldentalkreis ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde, sollen die Finanzmittel insbesondere zur Neuordnung der Verwaltungen, zum Abbau der Verschuldung und für die Instandsetzung von Kreisstraßen eingesetzt werden.
Der Freistaates Sachsen unterstützt mit der Anschubfinanzierung in Höhe von 10 Millionen Euro je Landkreis neben investiven Maßnahmen auch strukturelle Anpassungsmaßnahmen zur Förderung des Integrationsprozesses, die effiziente Neuausrichtung der Verwaltungen bei der Bildung neuer Landkreise sowie den Schuldenabbau der Landkreise.
Bereits mit Bewilligungsbescheid vom 24.10.2007 erhielt der Landkreis zum Abbau von Schulden einen Anteil aus dieser Zuwendung in Höhe von 4 Millionen Euro. Der verbleibende Anteil in Höhe von 6 Millionen Euro wird nunmehr in Raten zu 1 Million Euro zum 15.März 2008 sowie jeweils 2,5 Millionen Euro zum 15.Mai 2008 und 15.August 2008 durch das Regierungspräsidium an das Landratsamt Leipziger Land ausgezahlt.
Auf der Grundlage des genehmigten Maßnahmeplanes, der vom Landkreis Muldentalkreis ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde, sollen die Finanzmittel insbesondere zur Neuordnung der Verwaltungen, zum Abbau der Verschuldung und für die Instandsetzung von Kreisstraßen eingesetzt werden.
Der Freistaates Sachsen unterstützt mit der Anschubfinanzierung in Höhe von 10 Millionen Euro je Landkreis neben investiven Maßnahmen auch strukturelle Anpassungsmaßnahmen zur Förderung des Integrationsprozesses, die effiziente Neuausrichtung der Verwaltungen bei der Bildung neuer Landkreise sowie den Schuldenabbau der Landkreise.