Medieninformationen 2008 [LDL]
[024/2008 - 05.03.2008]
Untersuchungsergebnisse bestätigen: Abgelagertes Abfallgemisch am Schießplatz Mügeln enthält gefährliche Abfälle
Regierungspräsidium erwartet von der Stadt Mügeln umgehendes Handeln
Die nunmehr dem Regierungspräsidium Leipzig vorliegenden Analyseergebnisse der im Nord- und Südwall des Schießplatzes Mügeln eingebauten Materialien bestätigen, dass das dort verbrachte Abfallgemisch in erheblichem Umfang gefährliche Abfälle enthält. Von 10 Feststoffproben weisen 7 für gefährliche Abfälle zutreffende Merkmale, wie zum Beispiel über dem Grenzwert liegende Gehalte an Mineralölkohlenwasserstoffen auf.
Nach den bisherigen Analysen ergibt sich die Umweltrelevanz der Abfälle insbesondere aus den Eluatuntersuchungen, in denen einerseits mobile Mineralölkohlenwasserstoffe und andererseits lösliches Zink in hohen Konzentrationen nachgewiesen wurden. So liegen die Zink-Gehalte um bis zum 17-fachen über den Konzentrationen, die nach der Bundes-Bodenschutzverordnung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser zulässig sind. Auch wenn diese Werte nicht direkt miteinander vergleichbar sind, da diese für die Sickerwasserkonzentration im Boden gelten, liefern sie doch einen Anhaltspunkt dafür, dass ein Schadstoffeintrag aus dem Abfall in den Boden erfolgen wird.
Da die Schadstoffe jedoch bei Eintritt in den Boden zunächst an den Bodenpartikeln gebunden werden und zudem eine abdeckende Bodenschicht auf dem Flies den unmittelbaren Wasserzutritt zu den relevanten Abfällen einschränkt bzw. verhindert, ist eine kurzfristige erhebliche Schadstoffverfrachtung in den Boden nicht zu erwarten.
Der Rückbau des Abfalls muss auch die Durchmischungszone Boden-Abfall mit umfassen, da eine saubere Trennung von Boden und Abfall nicht möglich sein wird. In diesem Zusammenhang kann auch der durch Sickerwassereintrag kontaminierte obere Bodenbereich der Basisfläche mit beseitigt werden.
Unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse und des damit bestätigten Sachverhaltes der illegalen Ablagerung gefährlicher Abfälle, erwartet das Regierungspräsidium von der Stadt Mügeln, dass die seitens des Landratsamtes Torgau-Oschatz angeordneten Maßnahmen zum Rückbau des Nordwalls und Teilen des Südwalls des Schießplatzes Mügeln unverzüglich umgesetzt und zum Abschluss gebracht werden.
Nach den bisherigen Analysen ergibt sich die Umweltrelevanz der Abfälle insbesondere aus den Eluatuntersuchungen, in denen einerseits mobile Mineralölkohlenwasserstoffe und andererseits lösliches Zink in hohen Konzentrationen nachgewiesen wurden. So liegen die Zink-Gehalte um bis zum 17-fachen über den Konzentrationen, die nach der Bundes-Bodenschutzverordnung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser zulässig sind. Auch wenn diese Werte nicht direkt miteinander vergleichbar sind, da diese für die Sickerwasserkonzentration im Boden gelten, liefern sie doch einen Anhaltspunkt dafür, dass ein Schadstoffeintrag aus dem Abfall in den Boden erfolgen wird.
Da die Schadstoffe jedoch bei Eintritt in den Boden zunächst an den Bodenpartikeln gebunden werden und zudem eine abdeckende Bodenschicht auf dem Flies den unmittelbaren Wasserzutritt zu den relevanten Abfällen einschränkt bzw. verhindert, ist eine kurzfristige erhebliche Schadstoffverfrachtung in den Boden nicht zu erwarten.
Der Rückbau des Abfalls muss auch die Durchmischungszone Boden-Abfall mit umfassen, da eine saubere Trennung von Boden und Abfall nicht möglich sein wird. In diesem Zusammenhang kann auch der durch Sickerwassereintrag kontaminierte obere Bodenbereich der Basisfläche mit beseitigt werden.
Unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse und des damit bestätigten Sachverhaltes der illegalen Ablagerung gefährlicher Abfälle, erwartet das Regierungspräsidium von der Stadt Mügeln, dass die seitens des Landratsamtes Torgau-Oschatz angeordneten Maßnahmen zum Rückbau des Nordwalls und Teilen des Südwalls des Schießplatzes Mügeln unverzüglich umgesetzt und zum Abschluss gebracht werden.