Medieninformationen 2008 [LDL]
[020/2008 - 21.02.2008]
Regierungspräsidium fordert rechtssichere Beseitigungsanordnung für Wälle auf dem Schießplatz Mügeln
Regierungspräsident bittet Landrat zum Gespräch
Wie bereits mitgeteilt, hatte das Regierungspräsidium Leipzig am 19.02.2008 das Landratsamt Torgau-Oschatz angewiesen, unverzüglich den Rückbau des Nordwalls am Schießplatz Mügeln durchzusetzen und das Regierungspräsidium bis zum 21.02.2008, 12.00 Uhr, über das Veranlasste zu informieren.
In Umsetzung dieser Weisung erließ das Landratsamt Torgau-Oschatz heute gegenüber der Stadt Mügeln eine Beseitigungsanordnung, die dem Regierungspräsidium fristgerecht vorgelegt wurde.
Nach Prüfung dieser Anordnung kam das Regierungspräsidium zu der Einschätzung, dass die Anordnung grob fehlerhaft und somit rechtlich angreifbar ist, so dass sie keine sichere Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der Beseitigung des Nordwalls bietet.
Insofern sah sich Regierungspräsident Walter Christian Steinbach veranlasst, am heutigen Nachmittag mit dem Landrat des Landkreises Torgau-Oschatz ein Gespräch zu führen. Im Ergebnis wird noch heute diese Anordnung durch eine neue, rechtssicher durchsetzbare ersetzt und auf Teile des Südwalles ausgeweitet.
Sobald die Analytik der Probenahmen im Bereich des Nord- und Südwalles in Gänze vorliegt, wird über den Sofortvollzug zu entscheiden sein. Die heute vorgelegten ersten Ergebnisse der Proben von Freitag letzter Woche stützen die bisher getroffen Einschätzungen der Ablagerung gefährlicher Abfälle.
In Umsetzung dieser Weisung erließ das Landratsamt Torgau-Oschatz heute gegenüber der Stadt Mügeln eine Beseitigungsanordnung, die dem Regierungspräsidium fristgerecht vorgelegt wurde.
Nach Prüfung dieser Anordnung kam das Regierungspräsidium zu der Einschätzung, dass die Anordnung grob fehlerhaft und somit rechtlich angreifbar ist, so dass sie keine sichere Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der Beseitigung des Nordwalls bietet.
Insofern sah sich Regierungspräsident Walter Christian Steinbach veranlasst, am heutigen Nachmittag mit dem Landrat des Landkreises Torgau-Oschatz ein Gespräch zu führen. Im Ergebnis wird noch heute diese Anordnung durch eine neue, rechtssicher durchsetzbare ersetzt und auf Teile des Südwalles ausgeweitet.
Sobald die Analytik der Probenahmen im Bereich des Nord- und Südwalles in Gänze vorliegt, wird über den Sofortvollzug zu entscheiden sein. Die heute vorgelegten ersten Ergebnisse der Proben von Freitag letzter Woche stützen die bisher getroffen Einschätzungen der Ablagerung gefährlicher Abfälle.