Medieninformationen 2008 [LDL]
[018/2008 - 20.02.2008]
Marx-Relief besitzt keinen Denkmalstatus
Bezug nehmend auf aktuelle Presseberichterstattungen zum Umgang mit dem Marx-Relief informiert das Regierungspräsidium in seiner Funktion als obere Denkmalschutzbehörde, dass das Marx- Relief kein Kulturdenkmal im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes ist. Insofern besteht keine Notwendigkeit, das Relief öffentlich aufzustellen.
Spätestens seit Veröffentlichung der Denkmalschutzliste für die Stadt Leipzig im Jahre 2002 ist klar, dass es keinen Schutz genießt. Vielmehr gehört es zum Kunstbesitz der Universität.
Regierungspräsident Walter Christian Steinbach begrüßt seinerseits die Absicht vom Oberbürgermeister der Stadt Leipzig weitergehende Gespräche zu führen und ist gern bereit, soweit wie es gewünscht ist, sich in diese Gespräche einzubringen.
„Vorzug würde aus meiner Sicht genießen, das Marx-Relief in geeigneter Weise einzulagern und die Entscheidung zu seiner Verwendung der nächsten Generation zu überlassen“, so der Regierungspräsident zu einer möglichen Lösungsoption.
Spätestens seit Veröffentlichung der Denkmalschutzliste für die Stadt Leipzig im Jahre 2002 ist klar, dass es keinen Schutz genießt. Vielmehr gehört es zum Kunstbesitz der Universität.
Regierungspräsident Walter Christian Steinbach begrüßt seinerseits die Absicht vom Oberbürgermeister der Stadt Leipzig weitergehende Gespräche zu führen und ist gern bereit, soweit wie es gewünscht ist, sich in diese Gespräche einzubringen.
„Vorzug würde aus meiner Sicht genießen, das Marx-Relief in geeigneter Weise einzulagern und die Entscheidung zu seiner Verwendung der nächsten Generation zu überlassen“, so der Regierungspräsident zu einer möglichen Lösungsoption.