Medieninformationen 2008 [LDL]
[015/2008 - 18.02.2008]
Regierungspräsidium setzte umfassende Kontrolltätigkeit zur Baustellensicherheit im Regierungsbezirk auch 2007 fort
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen nicht signifikant zurück gegangen
„In einer nicht zu akzeptierenden Weise werden auf den Bausstellen des Regierungsbezirkes Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen geduldet. Ein signifikanter Rückgang ist im Vergleich zu den Kontrollen der Abteilung Arbeitschutz in den zurückliegenden Jahren leider nicht zu verzeichnen“, so die ernüchternde Bilanz der Baustellenkontrollen im vergangenen Jahr durch den zuständigen Abteilungsleiter beim Regierungspräsidium Leipzig, Herrn Dr. Bertwin Minks.
Im Jahr 2007 wurden durch die Abteilung Arbeitsschutz insgesamt 2.256 Baustellenkontrollen durchgeführt. Bei fast 40 % der Kontrollen mussten sicherheitstechnische Mängel festgestellt werden. So wurden unter anderem fehlende Absturzsicherungen, unsichere Gerüste sowie fehlende oder unzureichende Abdeckung von Bodenöffnungen, Mängel an elektrischen Betriebsmitteln und sonstigen technischen Arbeitsmitteln oder die Nichtbenutzung persönlicher Schutzausrüstung angetroffen.
Neben diesen überwiegend technischen Defiziten sind auch Forderungen spezieller Arbeitsschutzvorschriften nicht beachtet worden. Dazu zählen insbesondere nicht dokumentierte Arbeitsschutzbelehrungen und falsche Themenauswahl, Nichtbeachtung der Baustellenverordnung durch den Bauherren, vorsätzliches Missachten des Arbeitszeitgesetzes einschließlich Verletzung spezieller Arbeitszeitregelungen für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder Unkenntnis über baustellenrelevante Spezialvorschriften wie die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung sowie die Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Besonders tragisch und mit gravierenden Auswirkungen für die Betroffenen und deren Familien ist es, wenn die Missachtung der Sicherheitsbestimmungen Unfälle zur Folge hat.
Beim Materialtransport an einem Gerüst mittels Windenaufzug schlug die Last an den Ausleger des Aufzuges in 12 m Höhe. Auf Grund einer fehlenden Hakensicherung löste sich eine Gerüststange aus dem Haken und traf den Bediener des Aufzuges am ungeschützten Kopf. Schwerste Kopfverletzungen sind die Folgen dieses hohen Maßes an Unbekümmertheit. Der rechtzeitige Ersatz der Hakensicherung hätte 3,50 Euro gekostet, ein Schutzhelm nicht viel mehr.
Leider mussten im Jahr 2007 im Regierungsbezirk Leipzig 75 schwere Arbeitsunfälle registriert werden, was jedoch verglichen mit den Vorjahren einen Rückgang von 20% bedeutet.
Durch gezielte Schwerpunktaktionen der Arbeitsschutzbehörden Sachsens soll nicht zuletzt auch das Auftreten neuer Berufserkrankungen wirksam zurückgedrängt werden. So wurde in den Jahren 2004 und 2005 schwerpunktmäßig die Verwendung chromatarmer Zemente und Produkte (stark chromathaltige Zemente verursachen die Maurerkrätze) überprüft.
2007 folgte die Schwerpunktaktion „Prävention von Knieerkrankungen“ in besonders exponierten Berufsgruppen, wie zum Beispiel Bodenleger, Fliesenleger, Dachdecker und Pflasterer. Im Jahr 2008 sollen im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie die Verringerung von Muskel-Skelett-Erkrankungen durch einseitig belastende Tätigkeiten sowie erneut die Vermeidung von Hauterkrankungen thematisiert werden.
Ergebnisse der in 2007 durchgeführten Schwerpunktaktion sind unter anderem an die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums herangetragene Beratungswünsche von Einzelunternehmen und Berufsverbänden zu den Kontrollthemen der Schwerpunktaktionen, in deren Folge hoffentlich eine deutlich bessere Akzeptanz bei der Benutzung von Körperschutzmitteln zu vermerken sein wird.
Die möglichen Gefährdungen in der Baubranche sind so vielfältig wie die Anzahl der einzuhaltenden Vorschriften. Um dabei nicht den Überblick zu verlieren, empfiehlt die Arbeitsschutzbehörde den Verantwortlichen der Unternehmen, ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen und z.B. durch das Regierungspräsidium oder die Berufsgenossenschaften zertifizieren zu lassen sowie auf eine eng an das Unternehmen gebundene qualifizierte Sicherheitsfachkraft zu vertrauen. Darüber hinaus bietet auch die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Leipzig jederzeit kompetente Beratung an.
Im Rahmen der fortführenden Kontrolltätigkeit wird die Abteilung Arbeitschutz auf die Einhaltung der Arbeitschutzbestimmungen drängen.
Im Jahr 2007 wurden durch die Abteilung Arbeitsschutz insgesamt 2.256 Baustellenkontrollen durchgeführt. Bei fast 40 % der Kontrollen mussten sicherheitstechnische Mängel festgestellt werden. So wurden unter anderem fehlende Absturzsicherungen, unsichere Gerüste sowie fehlende oder unzureichende Abdeckung von Bodenöffnungen, Mängel an elektrischen Betriebsmitteln und sonstigen technischen Arbeitsmitteln oder die Nichtbenutzung persönlicher Schutzausrüstung angetroffen.
Neben diesen überwiegend technischen Defiziten sind auch Forderungen spezieller Arbeitsschutzvorschriften nicht beachtet worden. Dazu zählen insbesondere nicht dokumentierte Arbeitsschutzbelehrungen und falsche Themenauswahl, Nichtbeachtung der Baustellenverordnung durch den Bauherren, vorsätzliches Missachten des Arbeitszeitgesetzes einschließlich Verletzung spezieller Arbeitszeitregelungen für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder Unkenntnis über baustellenrelevante Spezialvorschriften wie die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung sowie die Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Besonders tragisch und mit gravierenden Auswirkungen für die Betroffenen und deren Familien ist es, wenn die Missachtung der Sicherheitsbestimmungen Unfälle zur Folge hat.
Beim Materialtransport an einem Gerüst mittels Windenaufzug schlug die Last an den Ausleger des Aufzuges in 12 m Höhe. Auf Grund einer fehlenden Hakensicherung löste sich eine Gerüststange aus dem Haken und traf den Bediener des Aufzuges am ungeschützten Kopf. Schwerste Kopfverletzungen sind die Folgen dieses hohen Maßes an Unbekümmertheit. Der rechtzeitige Ersatz der Hakensicherung hätte 3,50 Euro gekostet, ein Schutzhelm nicht viel mehr.
Leider mussten im Jahr 2007 im Regierungsbezirk Leipzig 75 schwere Arbeitsunfälle registriert werden, was jedoch verglichen mit den Vorjahren einen Rückgang von 20% bedeutet.
Durch gezielte Schwerpunktaktionen der Arbeitsschutzbehörden Sachsens soll nicht zuletzt auch das Auftreten neuer Berufserkrankungen wirksam zurückgedrängt werden. So wurde in den Jahren 2004 und 2005 schwerpunktmäßig die Verwendung chromatarmer Zemente und Produkte (stark chromathaltige Zemente verursachen die Maurerkrätze) überprüft.
2007 folgte die Schwerpunktaktion „Prävention von Knieerkrankungen“ in besonders exponierten Berufsgruppen, wie zum Beispiel Bodenleger, Fliesenleger, Dachdecker und Pflasterer. Im Jahr 2008 sollen im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie die Verringerung von Muskel-Skelett-Erkrankungen durch einseitig belastende Tätigkeiten sowie erneut die Vermeidung von Hauterkrankungen thematisiert werden.
Ergebnisse der in 2007 durchgeführten Schwerpunktaktion sind unter anderem an die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums herangetragene Beratungswünsche von Einzelunternehmen und Berufsverbänden zu den Kontrollthemen der Schwerpunktaktionen, in deren Folge hoffentlich eine deutlich bessere Akzeptanz bei der Benutzung von Körperschutzmitteln zu vermerken sein wird.
Die möglichen Gefährdungen in der Baubranche sind so vielfältig wie die Anzahl der einzuhaltenden Vorschriften. Um dabei nicht den Überblick zu verlieren, empfiehlt die Arbeitsschutzbehörde den Verantwortlichen der Unternehmen, ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen und z.B. durch das Regierungspräsidium oder die Berufsgenossenschaften zertifizieren zu lassen sowie auf eine eng an das Unternehmen gebundene qualifizierte Sicherheitsfachkraft zu vertrauen. Darüber hinaus bietet auch die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Leipzig jederzeit kompetente Beratung an.
Im Rahmen der fortführenden Kontrolltätigkeit wird die Abteilung Arbeitschutz auf die Einhaltung der Arbeitschutzbestimmungen drängen.