Medieninformationen 2008 [LDL]
[005/2008 - 14.01.2008]
Regierungspräsidium erlässt wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für das ehemalige Tagebauterritorium Cospuden
Auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH vom 30.04.2004 hat das Regierungspräsidium Leipzig jetzt den Plan zur Herstellung des Cospudener Sees, zur Herstellung der Verbindungsgräben Cospudener See – Waldbad Lauer – Floßgraben und der Binnenvorfluter Südwest und Südost mit Kleingewässerkomplex sowie der damit in Zusammenhang stehenden Straßen- und Wegedurchlässe und sonstigen Bauwerke genehmigt und dazu den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss stellt eine wesentliche Grundlage zur Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums Cospuden dar.
Mit der Herstellung des Sees mit einem mittleren Wasserstand von 110 m NHN („Normalhöhennull“) und dessen Vorflutanbindung wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Fläche bewirkt.
Das Regierungspräsidium Leipzig bestätigt mit dem Planfeststellungsbeschluss auf der Basis einer gefestigten Erkenntnisgrundlage im Wesentlichen seine Prognoseentscheidungen aus den Jahren 1999, 2000 und 2003, mit denen der vorzeitige Beginn der nunmehr planfestgestellten Verbindungsgräben Cospudener See – Waldbad Lauer – Floßgraben und insbesondere des Schleusen-/ Wehrbauwerkes bereits zugelassen worden war.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird zudem die Realisierung eines Schlüsselprojektes im Rahmen des wassertouristischen Nutzungskonzeptes in der Region Leipzig ermöglicht. Die bisher provisorische Unterführung der Staatsstraße 46 mittels zweier Rohrdurchlässe wird durch eine Brücke ersetzt, die es neben kleinen Booten unter anderem auch dem LeipzigBoot erlaubt, vom Floßgraben in den Cospudener See und umgekehrt zu gelangen. Das bisher erforderliche Umtragen insbesondere von Paddelbooten über die Staatsstraße wird damit nicht mehr erforderlich sein.
Noch nicht entschieden hat die Planfeststellungsbehörde über den Ausbau des Floßgrabens von der Bundesautobahn 38 bis zur Einbindung in den bestehenden Floßgraben in Höhe der Staatsstraße 46, da eine Überarbeitung der Planung zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten erforderlich geworden ist. Die Verfahren für die Tagebauterritorien Cospuden und Zwenkau hängen insoweit miteinander zusammen, als das Überschusswasser des Zwenkauer Sees und ein Teil der Hochwasserspeicherlamelle über den Floßgraben Richtung Pleiße abgeleitet werden sollen. Die Antragsunterlagen für die wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Tagebauterritorium Zwenkau“ und „Herstellung des Hochwasserspeicherraumes Zwenkau und der Anlagen zur Zu- und Ableitung“ wurden durch die LMBV mbH im September 2006 bzw. Juni 2007 eingereicht.
Die Entscheidung zum Floßgrabenausbau soll nach Aktualisierung der Antragsunterlagen durch die LMBV mbH sobald wie möglich, spätestens jedoch zeitgleich mit der Entscheidung zur Ableitung des Überschusswassers aus dem Zwenkauer See - über den so genannten Betriebsauslass I im Nordosten des Zwenkauer Sees - erfolgen. Diese Entscheidung ist noch für 2008 avisiert.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentlichen behördlichen Zulassungen. Diese Zulassungsverfahren werden durch die verfahrensführenden Behörden - das Regierungspräsidium Leipzig für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss und das Sächsische Oberbergamt für die bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges - in gegenseitiger Information und Abstimmung durchgeführt.
Die Flutung des Cospudener Sees war bereits 1994 durch eine bergrechtliche Entscheidung in Verbindung mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis genehmigt worden. Bereits im Jahre 2000 erreichte der See seinen Endwasserstand.
Mit der Herstellung des Sees mit einem mittleren Wasserstand von 110 m NHN („Normalhöhennull“) und dessen Vorflutanbindung wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Fläche bewirkt.
Das Regierungspräsidium Leipzig bestätigt mit dem Planfeststellungsbeschluss auf der Basis einer gefestigten Erkenntnisgrundlage im Wesentlichen seine Prognoseentscheidungen aus den Jahren 1999, 2000 und 2003, mit denen der vorzeitige Beginn der nunmehr planfestgestellten Verbindungsgräben Cospudener See – Waldbad Lauer – Floßgraben und insbesondere des Schleusen-/ Wehrbauwerkes bereits zugelassen worden war.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird zudem die Realisierung eines Schlüsselprojektes im Rahmen des wassertouristischen Nutzungskonzeptes in der Region Leipzig ermöglicht. Die bisher provisorische Unterführung der Staatsstraße 46 mittels zweier Rohrdurchlässe wird durch eine Brücke ersetzt, die es neben kleinen Booten unter anderem auch dem LeipzigBoot erlaubt, vom Floßgraben in den Cospudener See und umgekehrt zu gelangen. Das bisher erforderliche Umtragen insbesondere von Paddelbooten über die Staatsstraße wird damit nicht mehr erforderlich sein.
Noch nicht entschieden hat die Planfeststellungsbehörde über den Ausbau des Floßgrabens von der Bundesautobahn 38 bis zur Einbindung in den bestehenden Floßgraben in Höhe der Staatsstraße 46, da eine Überarbeitung der Planung zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten erforderlich geworden ist. Die Verfahren für die Tagebauterritorien Cospuden und Zwenkau hängen insoweit miteinander zusammen, als das Überschusswasser des Zwenkauer Sees und ein Teil der Hochwasserspeicherlamelle über den Floßgraben Richtung Pleiße abgeleitet werden sollen. Die Antragsunterlagen für die wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Tagebauterritorium Zwenkau“ und „Herstellung des Hochwasserspeicherraumes Zwenkau und der Anlagen zur Zu- und Ableitung“ wurden durch die LMBV mbH im September 2006 bzw. Juni 2007 eingereicht.
Die Entscheidung zum Floßgrabenausbau soll nach Aktualisierung der Antragsunterlagen durch die LMBV mbH sobald wie möglich, spätestens jedoch zeitgleich mit der Entscheidung zur Ableitung des Überschusswassers aus dem Zwenkauer See - über den so genannten Betriebsauslass I im Nordosten des Zwenkauer Sees - erfolgen. Diese Entscheidung ist noch für 2008 avisiert.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentlichen behördlichen Zulassungen. Diese Zulassungsverfahren werden durch die verfahrensführenden Behörden - das Regierungspräsidium Leipzig für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss und das Sächsische Oberbergamt für die bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges - in gegenseitiger Information und Abstimmung durchgeführt.
Die Flutung des Cospudener Sees war bereits 1994 durch eine bergrechtliche Entscheidung in Verbindung mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis genehmigt worden. Bereits im Jahre 2000 erreichte der See seinen Endwasserstand.