Medieninformationen 2012 [LDL]
[002/2012 - 17.01.2012]
Ortsumgehung Borna erhält Lärmschutzwall
Landesdirektion Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss
Mit einem Planfeststellungsbeschluss hat die Landesdirektion Leipzig den Neubau eines Lärmschutzwalles an der Bundesstraße B 95, Ortsumgehung Borna, genehmigt. Ziel ist es, entlang der heute bereits im Zuge der B 95 bestehenden Trasse der Ortsumgehung Borna aktive Lärmschutzmaßnahmen zu errichten. Damit wird eine Nebenbestimmung des Planfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion Leipzig vom 29.04.2009 zur Bundesautobahn A 72 im Bauabschnitt 3.2 erfüllt.
Der planfestgestellte Lärmschutzwall soll im Abschnitt des Knotens B 95 / Geschwister-Scholl-Straße in Borna bis zum südlichen Anschluss an die A 72 im Jahr 2013 errichtet werden.
Der Bereich vom Knoten B 95 / Geschwister-Scholl-Straße bis zum Knoten Borna-Nord befindet sich allerdings in einem Überschneidungsbereich mit der Trassenplanung des Folgeabschnitts 5.1 der A 72, die sich gegenwärtig im Planfeststellungsverfahren befindet. Soweit es zu einer Fortführung des Autobahnbaus kommt, wäre der planfestgestellte Lärmschutzwall in dem genannten Bereich abzutragen und modifiziert neu zu errichten. Um dem Rechnung zu tragen, enthält der Planfeststellungsbeschluss Regelungen, die dem Vorhabenträger unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einräumen, den Lärmschutzwall zeitlich versetzt zu errichten. Mit einer abschließenden Entscheidung zum Bauabschnitt 5.1., Borna – Rötha, ist 2012 zu rechnen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird nach entsprechender Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Der planfestgestellte Lärmschutzwall soll im Abschnitt des Knotens B 95 / Geschwister-Scholl-Straße in Borna bis zum südlichen Anschluss an die A 72 im Jahr 2013 errichtet werden.
Der Bereich vom Knoten B 95 / Geschwister-Scholl-Straße bis zum Knoten Borna-Nord befindet sich allerdings in einem Überschneidungsbereich mit der Trassenplanung des Folgeabschnitts 5.1 der A 72, die sich gegenwärtig im Planfeststellungsverfahren befindet. Soweit es zu einer Fortführung des Autobahnbaus kommt, wäre der planfestgestellte Lärmschutzwall in dem genannten Bereich abzutragen und modifiziert neu zu errichten. Um dem Rechnung zu tragen, enthält der Planfeststellungsbeschluss Regelungen, die dem Vorhabenträger unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einräumen, den Lärmschutzwall zeitlich versetzt zu errichten. Mit einer abschließenden Entscheidung zum Bauabschnitt 5.1., Borna – Rötha, ist 2012 zu rechnen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird nach entsprechender Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt.