Medieninformationen 2007 [LDL]
[128/2007 - 14.12.2007]
Regierungspräsidium genehmigt Ausbau der B 176/B 107 mit Ersatzneubau der Brücke über die Zwickauer Mulde in Colditz
Behörde erlässt Planfeststellungsbeschluss
Auf Antrag des Straßenbauamtes Döbeln vom 08.08.2006 hat jetzt das Regierungspräsidium Leipzig den Ausbau der B 176/B 107 in Colditz, einschließlich des Ersatzneubaus der Brücke über die Zwickauer Mulde, genehmigt und dazu den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Das Vorhaben umfasst einerseits den grundhaften Ausbau der Bundesstraße 107 vom Knotenpunkt Rochlitzer Straße/Bahnhofstraße einschließlich des Knotenpunktes Leipziger Straße/Bahnhofstraße bis zum bereits ausgebauten Abschnitt der B 107 in Richtung Grimma auf einer Länge von 477 m.
Zudem wird die Bundesstraße 176 ab dem Ende des bereits ausgebauten Abschnittes im Bereich der Wassergasse bis zur Muldebrücke auf einer Länge von 235 m grundhaft ausgebaut.
Bestandteil des genehmigten Vorhabens ist gleichfalls der Abbruch der im Zuge der B 176 liegenden Muldebrücke, die durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt wird.
Die gesamte Ausbaustrecke erhält je einen 3,25 m breiten Fahrstreifen pro Fahrtrichtung.
Am Knotenpunkt B 176 Lausicker Straße/B 107 Leipziger Straße wird zusätzlich eine Rechtsabbiegespur von 3,25 m Breite angeordnet, um Störungen des Verkehrsflusses zu verringern und die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu steigern.
Die Ausbaumaßnahmen in Colditz sind notwendig, da sich die Straßen in einem schlechten baulichen Zustand befinden.
Der Abschnitt der B 176 Wassergasse bis zur Muldebrücke weist zum Teil größere Fahrbahnschäden auf.
Der Bereich der B 107 zwischen der Rochlitzer Straße und dem Bahnübergang ist nur mit Kleinpflaster befestigt, auf das in den Jahren 1996/1997 zur Verbesserung der Lärmsituation eine Asphaltdeckschicht aufgetragen wurde. Dieser Belag ist jedoch bereits wieder äußerst schadhaft, was zu einer Erhöhung des Lärmpegels führt.
Der Ersatzneubau der Muldebrücke ist aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes ebenfalls zwingend erforderlich. Die Brücke wurde im Jahre 1933 errichtet. Von Oktober 1992 bis März 1993 erfolgte eine Sanierung des Bauwerks mit dem Ziel, die Tragkraft gemäß entsprechender Brückenklasse für 10 bis 15 Jahre zu erhalten. Da dieser Zeitraum fast abgelaufen ist, würde eine längere Standzeit eine kurzfristige Herabsetzung der Brückenklasse und damit eine gravierende Lastbeschränkung erforderlich machen.
Um die Belastungen, die durch die erforderliche Vollsperrung der Muldequerung insbesondere für die Gewerbetreibenden und den Tourismus in Colditz zu erwarten sind, in zeitlicher Hinsicht so gering wie möglich zu halten, hat die Planfeststellungsbehörde für die gesamte Baumaßnahme den Zwei-Schicht-Betrieb mit Bauzeiten werktäglich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr angeordnet. Hierdurch wird eine Verkürzung der Gesamtbauzeit der Maßnahme um einen Monat auf ca. 9,5 Monate erreicht.
Zudem hat die Planfeststellungsbehörde zum Schutz der Anwohner vor Beeinträchtigungen durch Baulärm den Vorhabensträger verpflichtet, die Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm einzuhalten und unter anderem einen Einsatz von geräuscharmen Baumaschinen und Bauverfahren in Gebieten mit überwiegender Wohnnutzung vorzusehen.
Das Straßenbauamt Döbeln beabsichtigt, mit der Realisierung der Maßnahme zeitnah zu beginnen.
Das Vorhaben umfasst einerseits den grundhaften Ausbau der Bundesstraße 107 vom Knotenpunkt Rochlitzer Straße/Bahnhofstraße einschließlich des Knotenpunktes Leipziger Straße/Bahnhofstraße bis zum bereits ausgebauten Abschnitt der B 107 in Richtung Grimma auf einer Länge von 477 m.
Zudem wird die Bundesstraße 176 ab dem Ende des bereits ausgebauten Abschnittes im Bereich der Wassergasse bis zur Muldebrücke auf einer Länge von 235 m grundhaft ausgebaut.
Bestandteil des genehmigten Vorhabens ist gleichfalls der Abbruch der im Zuge der B 176 liegenden Muldebrücke, die durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt wird.
Die gesamte Ausbaustrecke erhält je einen 3,25 m breiten Fahrstreifen pro Fahrtrichtung.
Am Knotenpunkt B 176 Lausicker Straße/B 107 Leipziger Straße wird zusätzlich eine Rechtsabbiegespur von 3,25 m Breite angeordnet, um Störungen des Verkehrsflusses zu verringern und die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zu steigern.
Die Ausbaumaßnahmen in Colditz sind notwendig, da sich die Straßen in einem schlechten baulichen Zustand befinden.
Der Abschnitt der B 176 Wassergasse bis zur Muldebrücke weist zum Teil größere Fahrbahnschäden auf.
Der Bereich der B 107 zwischen der Rochlitzer Straße und dem Bahnübergang ist nur mit Kleinpflaster befestigt, auf das in den Jahren 1996/1997 zur Verbesserung der Lärmsituation eine Asphaltdeckschicht aufgetragen wurde. Dieser Belag ist jedoch bereits wieder äußerst schadhaft, was zu einer Erhöhung des Lärmpegels führt.
Der Ersatzneubau der Muldebrücke ist aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes ebenfalls zwingend erforderlich. Die Brücke wurde im Jahre 1933 errichtet. Von Oktober 1992 bis März 1993 erfolgte eine Sanierung des Bauwerks mit dem Ziel, die Tragkraft gemäß entsprechender Brückenklasse für 10 bis 15 Jahre zu erhalten. Da dieser Zeitraum fast abgelaufen ist, würde eine längere Standzeit eine kurzfristige Herabsetzung der Brückenklasse und damit eine gravierende Lastbeschränkung erforderlich machen.
Um die Belastungen, die durch die erforderliche Vollsperrung der Muldequerung insbesondere für die Gewerbetreibenden und den Tourismus in Colditz zu erwarten sind, in zeitlicher Hinsicht so gering wie möglich zu halten, hat die Planfeststellungsbehörde für die gesamte Baumaßnahme den Zwei-Schicht-Betrieb mit Bauzeiten werktäglich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr angeordnet. Hierdurch wird eine Verkürzung der Gesamtbauzeit der Maßnahme um einen Monat auf ca. 9,5 Monate erreicht.
Zudem hat die Planfeststellungsbehörde zum Schutz der Anwohner vor Beeinträchtigungen durch Baulärm den Vorhabensträger verpflichtet, die Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm einzuhalten und unter anderem einen Einsatz von geräuscharmen Baumaschinen und Bauverfahren in Gebieten mit überwiegender Wohnnutzung vorzusehen.
Das Straßenbauamt Döbeln beabsichtigt, mit der Realisierung der Maßnahme zeitnah zu beginnen.