Medieninformationen 2007 [LDL]
[112/2007 - 01.11.2007]
Regierungspräsidium genehmigt Anlage zur Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle in Hohenlauft
Kompostieranlage wird um Shredder und Ballenpresse erweitert
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Firma Entsorgungsgesellschaft Döbeln eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle auf dem Gelände der Kompostieranlage in Hohenlauft (Gemeinde Niederstriegis) erteilt.
Die Genehmigung gestattet die Errichtung und den Betrieb eines Shredders und einer Ballenpresse. Insgesamt können hierdurch pro Jahr maximal 1.250 Tonnen Kunststofffolien, 6.000 Tonnen Pappe, Papier und Kartonagen sowie 2.000 Tonnen Altholz durchgesetzt werden.
Die maximal genehmigten Lagermengen für diese Abfälle betragen 20 Tonnen Kunststoffabfälle, 40 Tonnen Pappe, Papier und Kartonagen sowie 20 Tonnen Althölzer.
Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf ca. 33.000 Euro. Das Vorhaben trägt zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze bei.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. Die Nebenbestimmungen betreffen die Sachgebiete Immissionsschutz, Abfall und Bodenschutz, Bauordnung, Arbeitsschutz sowie Brand- und Katastrophenschutz. So ist unter anderem gefordert, dass insbesondere bei der Altholzaufbereitung die Abgabe- und Auswurfstellen zur Vermeidung staubförmiger
Emissionen zu befeuchten sind.
Nach Angaben des Unternehmens soll der Betrieb unverzüglich aufgenommen werden.
Die Genehmigung gestattet die Errichtung und den Betrieb eines Shredders und einer Ballenpresse. Insgesamt können hierdurch pro Jahr maximal 1.250 Tonnen Kunststofffolien, 6.000 Tonnen Pappe, Papier und Kartonagen sowie 2.000 Tonnen Altholz durchgesetzt werden.
Die maximal genehmigten Lagermengen für diese Abfälle betragen 20 Tonnen Kunststoffabfälle, 40 Tonnen Pappe, Papier und Kartonagen sowie 20 Tonnen Althölzer.
Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf ca. 33.000 Euro. Das Vorhaben trägt zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze bei.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. Die Nebenbestimmungen betreffen die Sachgebiete Immissionsschutz, Abfall und Bodenschutz, Bauordnung, Arbeitsschutz sowie Brand- und Katastrophenschutz. So ist unter anderem gefordert, dass insbesondere bei der Altholzaufbereitung die Abgabe- und Auswurfstellen zur Vermeidung staubförmiger
Emissionen zu befeuchten sind.
Nach Angaben des Unternehmens soll der Betrieb unverzüglich aufgenommen werden.