Medieninformationen 2007 [LDL]
[108/2007 - 24.10.2007]
Landkreis Leipziger Land erhält Anschubfinanzierung zur Neugliederung des Kreisgebietes
In Vorbereitung der geplanten Kreisgebietsneugliederung erhält der Landkreis Leipziger Land eine finanzielle Zuwendung vom Freistaat Sachsen.
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt als zuständige Bewilligungsbehörde dem Landkreis Leipziger Land auf Antrag eine Förderung von 4 Millionen Euro bewilligt. Diese Summe will der Landkreis zum Abbau von Schulden aus Krediten bzw. zum Ausgleich von Altfehlbeträgen im Haushalt einsetzen.
Der Freistaat unterstützt die Kreisgebietsneugliederung mit einer Anschubfinanzierung von gegenwärtig bis zu 5 Millionen Euro pro Landkreis, die mit Inkrafttreten des Kreisgebietsneugliederungsgesetzes auf 10 Millionen aufgestockt wird. Die Mittel sind für Maßnahmen einzusetzen, die das Zusammenwachsen der künftigen neuen Landkreise fördern oder der strukturellen Neuausrichtung der von der Kreisgebietsneugliederung betroffenen Landkreise dienen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass von diesem Betrag bis zu 5 Millionen Euro zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch den Abbau von Schulden und Altfehlbeträgen zum Einsatz gebracht werden können. Das Regierungspräsidium Leipzig schätzt ein, das die jetzt dem Landkreis Leipziger Land gewährte Zuweisung nachhaltig zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage beitragen wird.
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt als zuständige Bewilligungsbehörde dem Landkreis Leipziger Land auf Antrag eine Förderung von 4 Millionen Euro bewilligt. Diese Summe will der Landkreis zum Abbau von Schulden aus Krediten bzw. zum Ausgleich von Altfehlbeträgen im Haushalt einsetzen.
Der Freistaat unterstützt die Kreisgebietsneugliederung mit einer Anschubfinanzierung von gegenwärtig bis zu 5 Millionen Euro pro Landkreis, die mit Inkrafttreten des Kreisgebietsneugliederungsgesetzes auf 10 Millionen aufgestockt wird. Die Mittel sind für Maßnahmen einzusetzen, die das Zusammenwachsen der künftigen neuen Landkreise fördern oder der strukturellen Neuausrichtung der von der Kreisgebietsneugliederung betroffenen Landkreise dienen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass von diesem Betrag bis zu 5 Millionen Euro zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch den Abbau von Schulden und Altfehlbeträgen zum Einsatz gebracht werden können. Das Regierungspräsidium Leipzig schätzt ein, das die jetzt dem Landkreis Leipziger Land gewährte Zuweisung nachhaltig zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage beitragen wird.