Medieninformationen 2007 [LDL]
[103/2007 - 11.10.2007]
Regierungspräsidium veranstaltete achte Ladenschlusskonferenz
Teilnehmer diskutierten Erfahrungen mit geänderten Regelungen und Ladenöffnung an Adventssonntagen
„Die Bilanz bezüglich der Anwendung der neuen Regelungen zur Ladenöffnung fällt äußerst kritisch aus. Für die Ladenöffnung an den bevorstehenden Adventssonntagen wird für einvernehmliche Lösungen zwischen Kirche und Handel geworben“, so das zusammenfassende Fazit des Regierungspräsidenten Walter Christian Steinbach über die achte Ladenschlusskonferenz, die auf Einladung seiner Behörde am gestrigen Tag stattfand.
Vertreter des Handels, der Kirchen und der Verwaltung nutzten die Gelegenheit, um bisherige Erfahrungen bei der Anwendung der neuen Regelungen zur Ladenöffnung, die mit dem Sächsischen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten am 01.04.2007 in Kraft traten, zu diskutieren. Im Ergebnis bestand Einvernehmen darin, dass die Anwendung dieser Regelungen bisher nicht zu einer Vereinfachung, sondern im Gegenteil zu zunehmender Bürokratie führte. Ausdruck dessen ist unter anderem, dass zusätzliche Öffnungszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten ausschließlich auf dem Verordnungswege durch die Gemeinden erfolgen können. Um hier zu einer Erleichterung und Entbürokratisierung der Verfahrensabläufe zu kommen, plädierten die Teilnehmer der Ladenschlusskonferenz übereinstimmend dafür, verlängerte Ladenöffnungszeiten auf dem Wege eines Anzeigeverfahrens gegenüber den jeweiligen Kommunen zu gestatten. Die Prüfung der Realisierbarkeit dieses Vorschlages wurde seitens des Regierungspräsidiums zugesichert.
Mit Blick auf die bevorstehenden Adventssonntage tauschten sich die Konferenzteilnehmer zu den an diesen Tagen beabsichtigten Ladenöffnungen aus. Deutlich wurden die unterschiedlichen Auffassungen der Kirche und des Handels insbesondere zu der Frage, ob die vier möglichen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf verschiedene Ortsteile verteilt werden können oder ob ein verkaufsoffener Sonn- und Feiertag in einem Ortsteil dabei auf die gesamte Stadt oder Gemeinde angerechnet werden muss. Seitens der Kirche wird die Auffassung vertreten, dass ein Verbrauch für die gesamte Stadt eintritt, so dass für die Adventssonntage etwa in der Leipziger Innenstadt bereits durch andere verkaufsoffene Sonntage in anderen Bereichen keine Möglichkeiten mehr bestehen.
Der Handel dagegen favorisiert eine Lösung, nach der jede Verkaufsstelle vier Sonntage im Jahr nach ihrem Bedarf öffnen kann.
Konsens wurde letztendlich dahingehend erzielt, mögliche Synergien zwischen den verschiedenen Auffassungen nochmals zu prüfen und auf diesem Wege zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Ergebnisse hierzu werden zeitnah erwartet.
Auf Initiative des Regierungspräsidiums Leipzig werden die Ladenschlusskonferenzen seit dem 6.5.2004 im Regierungsbezirk Leipzig durchgeführt. Ziel dieser Konferenzen war es von Anbeginn an, einvernehmliche Lösungen in der Region Leipzig zu Fragen der Ladenöffnungen, insbesondere zu Großereignissen wie etwa der Fußballweltmeisterschaft, zu erzielen.
Die Teilnehmer der achten Konferenz dieser Art waren sich in ihrer Fortsetzung einig und vereinbarten, im Frühjahr nächsten Jahres erneut zusammen zu kommen.
Vertreter des Handels, der Kirchen und der Verwaltung nutzten die Gelegenheit, um bisherige Erfahrungen bei der Anwendung der neuen Regelungen zur Ladenöffnung, die mit dem Sächsischen Gesetz über die Ladenöffnungszeiten am 01.04.2007 in Kraft traten, zu diskutieren. Im Ergebnis bestand Einvernehmen darin, dass die Anwendung dieser Regelungen bisher nicht zu einer Vereinfachung, sondern im Gegenteil zu zunehmender Bürokratie führte. Ausdruck dessen ist unter anderem, dass zusätzliche Öffnungszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten ausschließlich auf dem Verordnungswege durch die Gemeinden erfolgen können. Um hier zu einer Erleichterung und Entbürokratisierung der Verfahrensabläufe zu kommen, plädierten die Teilnehmer der Ladenschlusskonferenz übereinstimmend dafür, verlängerte Ladenöffnungszeiten auf dem Wege eines Anzeigeverfahrens gegenüber den jeweiligen Kommunen zu gestatten. Die Prüfung der Realisierbarkeit dieses Vorschlages wurde seitens des Regierungspräsidiums zugesichert.
Mit Blick auf die bevorstehenden Adventssonntage tauschten sich die Konferenzteilnehmer zu den an diesen Tagen beabsichtigten Ladenöffnungen aus. Deutlich wurden die unterschiedlichen Auffassungen der Kirche und des Handels insbesondere zu der Frage, ob die vier möglichen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf verschiedene Ortsteile verteilt werden können oder ob ein verkaufsoffener Sonn- und Feiertag in einem Ortsteil dabei auf die gesamte Stadt oder Gemeinde angerechnet werden muss. Seitens der Kirche wird die Auffassung vertreten, dass ein Verbrauch für die gesamte Stadt eintritt, so dass für die Adventssonntage etwa in der Leipziger Innenstadt bereits durch andere verkaufsoffene Sonntage in anderen Bereichen keine Möglichkeiten mehr bestehen.
Der Handel dagegen favorisiert eine Lösung, nach der jede Verkaufsstelle vier Sonntage im Jahr nach ihrem Bedarf öffnen kann.
Konsens wurde letztendlich dahingehend erzielt, mögliche Synergien zwischen den verschiedenen Auffassungen nochmals zu prüfen und auf diesem Wege zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Ergebnisse hierzu werden zeitnah erwartet.
Auf Initiative des Regierungspräsidiums Leipzig werden die Ladenschlusskonferenzen seit dem 6.5.2004 im Regierungsbezirk Leipzig durchgeführt. Ziel dieser Konferenzen war es von Anbeginn an, einvernehmliche Lösungen in der Region Leipzig zu Fragen der Ladenöffnungen, insbesondere zu Großereignissen wie etwa der Fußballweltmeisterschaft, zu erzielen.
Die Teilnehmer der achten Konferenz dieser Art waren sich in ihrer Fortsetzung einig und vereinbarten, im Frühjahr nächsten Jahres erneut zusammen zu kommen.