Medieninformationen 2007 [LDL]
[102/2007 - 10.10.2007]
Regierungspräsidium Leipzig lässt weitere Maßnahmen an der künftigen Hochwasserschutzanlage in Grimma vorzeitig zu
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Landestalsperrenverwaltung (LTV) des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster auf Antrag einen Ergänzungsbescheid zu der bereits am 04.07.2007 erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns von Baumaßnahmen an der Hochwasserschutzanlage in Grimma erteilt.
Wie bereits der erste Bescheid zur Gestattung des vorzeitigen Maßnahmebeginns betrifft auch der Ergänzungsbescheid Maßnahmen zur Errichtung einer unterirdischen Dichtwand als Bohrpfahlwand im Bereich der Alten Amtshauptmannschaft, die Bestandteil des Gesamtvorhabens „Vereinigte Mulde, Hochwasserschutz Grimma, Neubau einer Hochwasserschutzanlage für die Stadtlage Grimma“ sind.
Der Ergänzungsbescheid gestattet, den Bau der unterirdischen Dichtwand um weitere 17 m vorzeitig zu beginnen. Damit wird der Gesamtbauumfang von 105 m Meter auf 122 m Meter erhöht. Die vorzeitige Zulassung dieses Abschnitts hat den Vorteil, dass dadurch spätere Beeinträchtigungen der Nutzung des Grundstücks als Polizeidirektion weiter minimiert und die bereits auf dem Gelände der Amtshauptmannschaft vorhandenen Baustelleneinrichtungen bzw. -straßen unmittelbar weiter genutzt werden können.
Die Erweiterung der Zulassung des vorzeitigen Beginns um 17 m umfasst Beweissicherungsarbeiten und Maßnahmen zur Baufeldfreimachung und Baustelleneinrichtung, die Herstellung einer Baustraße sowie die Errichtung einer Bohrpfahlwand als Dichtwand und Bewehrungsarbeiten.
Derzeit ist für das Gesamtvorhaben „Vereinigte Mulde, Hochwasserschutz Grimma, Neubau einer Hochwasserschutzanlage für die Stadtlage Grimma“ ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Leipzig anhängig. Nach momentaner Einschätzung der Planfeststellungsbehörde wird der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss für das Gesamtvorhaben im Jahr 2008 zum Abschluss gebracht.
Wie bereits der erste Bescheid zur Gestattung des vorzeitigen Maßnahmebeginns betrifft auch der Ergänzungsbescheid Maßnahmen zur Errichtung einer unterirdischen Dichtwand als Bohrpfahlwand im Bereich der Alten Amtshauptmannschaft, die Bestandteil des Gesamtvorhabens „Vereinigte Mulde, Hochwasserschutz Grimma, Neubau einer Hochwasserschutzanlage für die Stadtlage Grimma“ sind.
Der Ergänzungsbescheid gestattet, den Bau der unterirdischen Dichtwand um weitere 17 m vorzeitig zu beginnen. Damit wird der Gesamtbauumfang von 105 m Meter auf 122 m Meter erhöht. Die vorzeitige Zulassung dieses Abschnitts hat den Vorteil, dass dadurch spätere Beeinträchtigungen der Nutzung des Grundstücks als Polizeidirektion weiter minimiert und die bereits auf dem Gelände der Amtshauptmannschaft vorhandenen Baustelleneinrichtungen bzw. -straßen unmittelbar weiter genutzt werden können.
Die Erweiterung der Zulassung des vorzeitigen Beginns um 17 m umfasst Beweissicherungsarbeiten und Maßnahmen zur Baufeldfreimachung und Baustelleneinrichtung, die Herstellung einer Baustraße sowie die Errichtung einer Bohrpfahlwand als Dichtwand und Bewehrungsarbeiten.
Derzeit ist für das Gesamtvorhaben „Vereinigte Mulde, Hochwasserschutz Grimma, Neubau einer Hochwasserschutzanlage für die Stadtlage Grimma“ ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Leipzig anhängig. Nach momentaner Einschätzung der Planfeststellungsbehörde wird der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss für das Gesamtvorhaben im Jahr 2008 zum Abschluss gebracht.