Medieninformationen 2007 [LDL]
[100/2007 - 08.10.2007]
Regierungspräsidium gestattet Änderung des Betriebes der Zentraldeponie Cröbern
Mit Inkrafttreten der Vorbehandlungspflicht für Siedlungsabfälle im Juni 2005 hat sich der europäische Abfallmarkt grundlegend verändert. Auch im Regierungsbezirk Leipzig hat sich dies auf den Betrieb der Abfallanlagen ausgewirkt. So werden die bis zum Juni 2005 auf der Zentraldeponie Cröbern abgelagerten Siedlungsabfälle in der Mechanisch-biologischen Anlage am Standort Cröbern (MBA) vor der Ablagerung vorbehandelt. Das tatsächliche Ablagerungsvolumen wird dadurch erheblich verringert.
Vor diesem Hintergrund hat die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV) beim Regierungspräsidium Leipzig für 28 Abfallarten geänderte Ablagerungsbedingungen auf der Deponie beantragt. So wurde zum Beispiel beantragt, für die einzelnen Abfallarten höhere Konzentrationswerte hinsichtlich der zulässigen Inhaltsstoffe zuzulassen. Aufgrund der technischen Errichtung der Zentraldeponie Cröbern und der bereits dort zugelassenen Ablagerung von gefährlichen Abfällen ist ein Austrag von Schadstoffen aus der Deponie aufgrund dieses Vorhabens ausgeschlossen.
Mit der genehmigten Änderung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der europäische Abfallmarkt hinsichtlich der Ablagerung von Abfällen auf Deponien verstärkt auf industrielle Abfälle bzw. Abfälle, die nicht aus privaten Haushaltungen entstammen, konzentriert.
Im Ergebnis eines umfangreichen Prüfungsverfahrens konnte die WEV nachweisen, dass die Zentraldeponie Cröbern hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der Verträglichkeit mit der Umwelt eine sichere Gewähr für die Entsorgung dieser Abfälle auf der Deponie bietet. So ist der Betreiber der Deponie verpflichtet, die von dieser Plangenehmigung umfassten Abfälle auf einem eigens dafür eingerichteten Bereich auf der Deponie abzulagern und diese Abfälle bei der Annahme an der Deponie einem besonderen Kontrollsystem zu unterziehen. Dies sichert u.a., dass zwischen den neu hinzukommenden Abfällen und den bereits auf der Deponie abgelagerten keine Wechselwirkungen auftreten können.
Vor dem Hintergrund der zum 01. Februar diesen Jahres geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen für Deponien, wonach u.a. mehr Ausnahmen bei der Ablagerung von Abfällen zugelassen werden können, wenn die Abfälle einzelne Zulassungskriterien der ursprünglichen Deponiegenehmigung nicht erfüllen, konnte unter Berücksichtigung erhöhter Anforderungen an den Deponiebetrieb somit die Plangenehmigung erteilt werden.
Die ersten neuen Abfälle wurden auf der Grundlage der durch das Regierungspräsidium Leipzig ausgereichten Genehmigung am 01. Oktober 2007 auf der Zentraldeponie Cröbern abgelagert. Begleitende Kontrollen der Genehmigungsbehörde bestätigen, dass dies ohne Beanstandungen erfolgt ist.
Vor diesem Hintergrund hat die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV) beim Regierungspräsidium Leipzig für 28 Abfallarten geänderte Ablagerungsbedingungen auf der Deponie beantragt. So wurde zum Beispiel beantragt, für die einzelnen Abfallarten höhere Konzentrationswerte hinsichtlich der zulässigen Inhaltsstoffe zuzulassen. Aufgrund der technischen Errichtung der Zentraldeponie Cröbern und der bereits dort zugelassenen Ablagerung von gefährlichen Abfällen ist ein Austrag von Schadstoffen aus der Deponie aufgrund dieses Vorhabens ausgeschlossen.
Mit der genehmigten Änderung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der europäische Abfallmarkt hinsichtlich der Ablagerung von Abfällen auf Deponien verstärkt auf industrielle Abfälle bzw. Abfälle, die nicht aus privaten Haushaltungen entstammen, konzentriert.
Im Ergebnis eines umfangreichen Prüfungsverfahrens konnte die WEV nachweisen, dass die Zentraldeponie Cröbern hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der Verträglichkeit mit der Umwelt eine sichere Gewähr für die Entsorgung dieser Abfälle auf der Deponie bietet. So ist der Betreiber der Deponie verpflichtet, die von dieser Plangenehmigung umfassten Abfälle auf einem eigens dafür eingerichteten Bereich auf der Deponie abzulagern und diese Abfälle bei der Annahme an der Deponie einem besonderen Kontrollsystem zu unterziehen. Dies sichert u.a., dass zwischen den neu hinzukommenden Abfällen und den bereits auf der Deponie abgelagerten keine Wechselwirkungen auftreten können.
Vor dem Hintergrund der zum 01. Februar diesen Jahres geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen für Deponien, wonach u.a. mehr Ausnahmen bei der Ablagerung von Abfällen zugelassen werden können, wenn die Abfälle einzelne Zulassungskriterien der ursprünglichen Deponiegenehmigung nicht erfüllen, konnte unter Berücksichtigung erhöhter Anforderungen an den Deponiebetrieb somit die Plangenehmigung erteilt werden.
Die ersten neuen Abfälle wurden auf der Grundlage der durch das Regierungspräsidium Leipzig ausgereichten Genehmigung am 01. Oktober 2007 auf der Zentraldeponie Cröbern abgelagert. Begleitende Kontrollen der Genehmigungsbehörde bestätigen, dass dies ohne Beanstandungen erfolgt ist.