Medieninformationen 2007 [LDL]
[087/2007 - 23.07.2007]
Regierungspräsidium genehmigt Biogasanlage
Landwirtschaftsunternehmen nutzt anfallende Rohstoffe aus Schweine- und Rinderhaltung
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Agrar GmbH Auligk & Co. KG die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt, als Nebenanlage der Schweinezucht- und -mastanlage am Standort Groitzsch, Ortsteil Kleinprießligk, Landkreis Leipziger Land eine Biogasanlage errichten und betreiben zu dürfen.
Zur Erzeugung des Biogases wird Gülle genutzt, die im Schweinezucht- und -mastbetrieb sowie in der benachbarten, ebenfalls zum Tierhaltungsbetrieb gehörenden Rinderanlage anfällt. Darüber hinaus werden auch Rinderfestmist sowie nachwachsende Rohstoffe aus dem eigenen Feldfutterbau, wie zum Beispiel Maissilage und Getreide, eingesetzt. Das im sogenannten Fermenter mit einem Gasspeichervolumen von 1.000 Kubikmeter erzeugte Gas wird in einem Blockheizkraftwerk mit einer elektrischen Leistung von ca. 500 kW sowie einer Feuerungswärmeleistung von 1,24 MW in Strom umgewandelt. Im Havariefall dient ein Gasheizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 859 kW der Verwertung des Biogases.
Der Genehmigungsbescheid, dessen Einhaltung behördlich überwacht wird, stellt sicher, dass die Anlagen bestimmungsgemäß betrieben werden, Emissionen von Luftschadstoffen, Geruch und Lärm die zulässigen Werte nicht überschreiten und die Vorschriften zur Gewährleistung des Gewässer- und Naturschutzes sowie der Anlagensicherheit eingehalten werden. Dies betrifft die Begrenzung von Schadstoff- und Lärmemissionen des BHKW sowie von Geruchsemissionen durch Gewährleistung einer wirkungsvollen Behälterabdeckung ebenso wie die Nachweisführung über die Ausführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen und die Dokumentation des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes in einem Betriebstagebuch.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte eine Einzelfallprüfung nach dem Umwelt-verträglichkeitsprüfungsgesetz, die ergab, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte somit verzichtet werden.
Die Realisierung des Vorhabens mit einem Investitionsvolumen von ca. 1,6 Millionen Euro ist unmittelbar nach Erhalt der Genehmigung vorgesehen.
Zur Erzeugung des Biogases wird Gülle genutzt, die im Schweinezucht- und -mastbetrieb sowie in der benachbarten, ebenfalls zum Tierhaltungsbetrieb gehörenden Rinderanlage anfällt. Darüber hinaus werden auch Rinderfestmist sowie nachwachsende Rohstoffe aus dem eigenen Feldfutterbau, wie zum Beispiel Maissilage und Getreide, eingesetzt. Das im sogenannten Fermenter mit einem Gasspeichervolumen von 1.000 Kubikmeter erzeugte Gas wird in einem Blockheizkraftwerk mit einer elektrischen Leistung von ca. 500 kW sowie einer Feuerungswärmeleistung von 1,24 MW in Strom umgewandelt. Im Havariefall dient ein Gasheizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 859 kW der Verwertung des Biogases.
Der Genehmigungsbescheid, dessen Einhaltung behördlich überwacht wird, stellt sicher, dass die Anlagen bestimmungsgemäß betrieben werden, Emissionen von Luftschadstoffen, Geruch und Lärm die zulässigen Werte nicht überschreiten und die Vorschriften zur Gewährleistung des Gewässer- und Naturschutzes sowie der Anlagensicherheit eingehalten werden. Dies betrifft die Begrenzung von Schadstoff- und Lärmemissionen des BHKW sowie von Geruchsemissionen durch Gewährleistung einer wirkungsvollen Behälterabdeckung ebenso wie die Nachweisführung über die Ausführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen und die Dokumentation des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes in einem Betriebstagebuch.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte eine Einzelfallprüfung nach dem Umwelt-verträglichkeitsprüfungsgesetz, die ergab, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte somit verzichtet werden.
Die Realisierung des Vorhabens mit einem Investitionsvolumen von ca. 1,6 Millionen Euro ist unmittelbar nach Erhalt der Genehmigung vorgesehen.