Medieninformationen 2007 [LDL]
[080/2007 - 11.07.2007]
Richtlinie zur Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe verabschiedet
Regierungspräsidium gewährt finanzielle Unterstützung für Projekte und Maßnahmen
Die Sächsische Staatsregierung hat jetzt die Richtlinie des Staatsministeriums für Soziales über die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe verabschiedet. In Umsetzung dieser Richtlinie ermöglichen fünf Programme die Bezuschussung von Projekten zur Gesundheitsförderung, zur AIDS-Prävention, von Maßnahmen der psychosozialen Tumornachsorge, zur Organspendeaufklärung und zum Ausbau der Knochenmarkspenderdateien. Insgesamt stehen im Freistaat Sachsen hierfür 2,83 Millionen Euro zur Verfügung.
Zur Gesundheitsvorsorge und –hilfe wurden durch das Regierungspräsidium Leipzig im Regierungsbezirk im Zeitraum von 01.06.2007 bis zum 30.06.2007 vier Ernährungsprojekte in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung mit 397.290 Euro, neun Projekte zur AIDS-Prävention mit 128.000 Euro und sechs Projekte der psychosozialen Tumornachsorge mit 103.000 Euro unterstützt.
Nach der Sächsischen Richtlinie zur Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe können nunmehr zusätzlich Projekte und Maßnahmen zur Erreichung und Wahrung der
Sächsischen Gesundheitsziele in den Themenbereichen „Gesund Aufwachsen“, „Verringerung des Tabakkonsums in öffentlichen Einrichtungen“, Gesundheitsförderung von Arbeitslosen mit dem Ziel des Erhalts der Erwerbsfähigkeit“, „Brustkrebs - Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen“ und „Diabetes Mellitus - Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh behandeln“ gefördert werden.
Zuständig für die Bewilligung von Projekten in diesen Themenbereichen ist für überregionale Projekte und Projekte mit Modellcharakter das Regierungspräsidium Leipzig. Die Bearbeitung der regionalen Projekte, die in der Regel auf Landkreisebene stattfinden, erfolgt über die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V.
Antragsberechtigt sind insbesondere öffentliche und freigemeinnützige Träger, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie Selbsthilfegruppen.
Die Antragsunterlagen können über die Internetseite www.gesunde.sachsen.de abgerufen werden. Interessierte Antragsteller können sich auch an das Regierungspräsidium Leipzig, Referat 22 Telefon – Nummer 0341/977-2211 wenden.
Zur Gesundheitsvorsorge und –hilfe wurden durch das Regierungspräsidium Leipzig im Regierungsbezirk im Zeitraum von 01.06.2007 bis zum 30.06.2007 vier Ernährungsprojekte in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung mit 397.290 Euro, neun Projekte zur AIDS-Prävention mit 128.000 Euro und sechs Projekte der psychosozialen Tumornachsorge mit 103.000 Euro unterstützt.
Nach der Sächsischen Richtlinie zur Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe können nunmehr zusätzlich Projekte und Maßnahmen zur Erreichung und Wahrung der
Sächsischen Gesundheitsziele in den Themenbereichen „Gesund Aufwachsen“, „Verringerung des Tabakkonsums in öffentlichen Einrichtungen“, Gesundheitsförderung von Arbeitslosen mit dem Ziel des Erhalts der Erwerbsfähigkeit“, „Brustkrebs - Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen“ und „Diabetes Mellitus - Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh behandeln“ gefördert werden.
Zuständig für die Bewilligung von Projekten in diesen Themenbereichen ist für überregionale Projekte und Projekte mit Modellcharakter das Regierungspräsidium Leipzig. Die Bearbeitung der regionalen Projekte, die in der Regel auf Landkreisebene stattfinden, erfolgt über die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V.
Antragsberechtigt sind insbesondere öffentliche und freigemeinnützige Träger, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie Selbsthilfegruppen.
Die Antragsunterlagen können über die Internetseite www.gesunde.sachsen.de abgerufen werden. Interessierte Antragsteller können sich auch an das Regierungspräsidium Leipzig, Referat 22 Telefon – Nummer 0341/977-2211 wenden.