Medieninformationen 2007 [LDL]
[060/2007 - 11.06.2007]
Tierhaltungsanlage in Prießnitz darf Biogas zur Stromgewinnung erzeugen und nutzen
Regierungspräsidium erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Prießnitzer Agrargenossenschaft e.G., die in 04657 Eulatal, Ortsteil Prießnitz eine Milchviehanlage betreibt, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage erteilt. Antragsgemäß beinhaltet die Änderungsgenehmigung eine Erhöhung der Zahl der Rinderplätze auf insgesamt 603. Die Gesamttierplatzzahl erhöht sich jedoch nicht, da eine Reduzierung der Kälberplätze vorgesehen ist.
Der Einsatz der in der Tierhaltungsanlage anfallenden Gülle zur Gewinnung von Biogas bedingt zunächst die Errichtung von Anlagenteilen (Vorgrube, Fermenter, Nachgärbehälter, Entschwefelungsanlage, (Gas-), Notfackel, Gärsubstratlager sowie Gaskessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 0,6 MW bei einem Gasverbrauch 106 m³/h. Gleichzeitig erfolgt die Anpassung der vorhandenen Güllelager sowie des Dunglagerplatzes an die gesetzlichen Anforderungen, um einen ausreichenden Immissions- sowie Gewässerschutz sicher zu stellen.
Für das Vorhaben wird eine Investitionssumme von 1,6 Millionen Euro veranschlagt.
In der Biogasanlage werden in der Milchviehanlage anfallende Gülle, Schweinegülle sowie nachwachsende Rohstoffe aus dem Feldfutterbau des Landwirtschaftsbetriebes (Silage, Getreide, Kartoffeln) eingesetzt. Das in der Biogasanlage erzeugte Gas kommt primär in einem Blockheizkraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 717 kW sowie Feuerungswärmeleistung von 1,7 MW zum Einsatz. Die dort erzeugte Elektroenergie wird in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Neben der Gewinnung von Elektroenergie wird die bei der Verbrennung des Biogases - unter bestimmten Betriebszuständen auch in einem Gaskessel -frei werdende Wärmeenergie zur Erzeugung von Warmwasser genutzt, das vor allen Dingen zur Beheizung der Ställe und Aufrechterhaltung der biologischen Gärung dient.
Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid, deren Einhaltung behördlich überwacht werden, sollen sicherstellen, dass die Anlagen bestimmungsgemäß betrieben werden, Emissionen von Luftschadstoffen, Geruch und Lärm die zulässigen Werte nicht überschreiten und die einschlägigen Vorschriften zur Gewährleistung des Gewässerschutzes und der Anlagensicherheit eingehalten werden. Darüber hinaus wurde dem Anlagenbetreiber aufgegeben, dass der Eingriff in den Boden sowie in Natur- und Landschaft ausgeglichen wird. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem dem Betreiber die Auflage zur Anlage einer 700 m² umfassenden Sichtschutzpflanzung erteilt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte eine Einzelfallprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind.
Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, dass Vorhaben unverzüglich umzusetzen.
Bisher wurden durch das Regierungspräsidium 21 Biogasanlagen im Regierungsbezirk Leipzig immissionsschutzrechtlich genehmigt.
Der Einsatz der in der Tierhaltungsanlage anfallenden Gülle zur Gewinnung von Biogas bedingt zunächst die Errichtung von Anlagenteilen (Vorgrube, Fermenter, Nachgärbehälter, Entschwefelungsanlage, (Gas-), Notfackel, Gärsubstratlager sowie Gaskessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 0,6 MW bei einem Gasverbrauch 106 m³/h. Gleichzeitig erfolgt die Anpassung der vorhandenen Güllelager sowie des Dunglagerplatzes an die gesetzlichen Anforderungen, um einen ausreichenden Immissions- sowie Gewässerschutz sicher zu stellen.
Für das Vorhaben wird eine Investitionssumme von 1,6 Millionen Euro veranschlagt.
In der Biogasanlage werden in der Milchviehanlage anfallende Gülle, Schweinegülle sowie nachwachsende Rohstoffe aus dem Feldfutterbau des Landwirtschaftsbetriebes (Silage, Getreide, Kartoffeln) eingesetzt. Das in der Biogasanlage erzeugte Gas kommt primär in einem Blockheizkraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 717 kW sowie Feuerungswärmeleistung von 1,7 MW zum Einsatz. Die dort erzeugte Elektroenergie wird in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Neben der Gewinnung von Elektroenergie wird die bei der Verbrennung des Biogases - unter bestimmten Betriebszuständen auch in einem Gaskessel -frei werdende Wärmeenergie zur Erzeugung von Warmwasser genutzt, das vor allen Dingen zur Beheizung der Ställe und Aufrechterhaltung der biologischen Gärung dient.
Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid, deren Einhaltung behördlich überwacht werden, sollen sicherstellen, dass die Anlagen bestimmungsgemäß betrieben werden, Emissionen von Luftschadstoffen, Geruch und Lärm die zulässigen Werte nicht überschreiten und die einschlägigen Vorschriften zur Gewährleistung des Gewässerschutzes und der Anlagensicherheit eingehalten werden. Darüber hinaus wurde dem Anlagenbetreiber aufgegeben, dass der Eingriff in den Boden sowie in Natur- und Landschaft ausgeglichen wird. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem dem Betreiber die Auflage zur Anlage einer 700 m² umfassenden Sichtschutzpflanzung erteilt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte eine Einzelfallprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind.
Der Anlagenbetreiber beabsichtigt, dass Vorhaben unverzüglich umzusetzen.
Bisher wurden durch das Regierungspräsidium 21 Biogasanlagen im Regierungsbezirk Leipzig immissionsschutzrechtlich genehmigt.