Medieninformationen 2007 [LDL]
[033/2007 - 11.04.2007]
B 87 westlich von Torgau kann ausgebaut werden
Regierungspräsidium Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss
Regierungspräsident Walter Christian Steinbach hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss zum dritten und letzten Abschnitt des Ausbaus der Bundesstraße B 87 westlich von Torgau unterzeichnet. Damit wurde dem Antrag des Straßenbauamtes Döbeln vom 21. Juni 2006 stattgegeben und die rechtliche Voraussetzung für eine verbesserte Verbindung des Raumes Torgau mit der Stadt Leipzig geschaffen.
Das planfestgestellte Vorhaben umfasst den Ausbau der B 87 westlich Torgau zwischen der Wohnsiedlung „Schwarzer Bär“ und dem Stadtgebiet Torgau. Die Straße wird nördlich der vorhandenen Trasse neu gebaut und in den Anschlussbereichen an die vorhandene Fahrbahn angebunden. Zudem wird es innerhalb der Baustrecke weitere Verknüpfungen mit der kommunalen Straße Forstweg und der neu entstehenden Anliegerstraße in der Siedlung „Schwarzer Bär“ geben.
Auf einer Länge von knapp 800 Metern erhält die Bundesstraße einen Überholstreifen in Richtung Mockrehna. Die Länge der gesamten Baustrecke beträgt 1.450 Meter.
Letztlich wird, um den Lückenschluss für Fahrradfahrer und Fußgänger zwischen der Außerortsiedlung „Schwarzer Bär“ und der Stadt Torgau herzustellen, ein gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen dem Forstweg und dem Knoten mit der B 183 angelegt.
Der Streckenabschnitt der Bundesstraße B 87 wurde 1994 als einer der unfallträchtigsten Straßenabschnitte in Sachsen in das Untersuchungsprogramm zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Außerortstraßen (AOSI) aufgenommen mit dem Ziel, Maßnahmen zu finden, die die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Die bisherige B 87 entspricht hinsichtlich ihres Ausbauzustandes nicht den geltenden Richtlinien. Der vorhandene Straßenquerschnitt ist für die Abwicklung der Verkehrsströme, insbesondere unter Berücksichtigung des hohen Schwerverkehrsanteil von 12,5 % (Werktags 14,9%), unzureichend.
Mit dem Ausbau der B 87 sollen die erheblichen Streckendefizite abgebaut und die Trasse ihrer überregionalen Verbindungsfunktion unter verkehrssicheren Bedingungen gerecht werden.
Für die Bewohner der Siedlung „Schwarzer Bär“ erfolgt eine Lärmberuhigung in zweifacher Hinsicht. Einerseits wird die neue Bundesstraße ca. 20 Meter nach Norden gerückt und die alte Straße zur Anliegerstraße abgestuft. Außerdem wird auf einer Länge von 720 Metern auf der südlichen Seite der Bundesstraße 87 eine Lärmschutzwand mit einer Höhe bis zu 4 Meter über der Straßenoberfläche errichtet.
Die vorhandene Bushaltestelle wird verlegt und verkehrssicher an der neuen Bundesstraße errichtet.
Der nördlich liegende Ast Forstweg wird auf einer Länge von 105 Metern und die südlich anschließende Anliegerstraße auf 61 Metern ausgebaut. Nordöstlich des Knotenpunktes B 87 / Forstweg wird ein Anliegerweg parallel zur B 87 ausgebaut. In Fortführung des Weges beginnt der gemeinsame Rad-/Gehweg mit einer Länge von 790 Metern, der dann durch die Kleingartenanlage „Schwarzer Bär“ geführt wird.
Die Abwägung der Planfeststellungsbehörde hat ergeben, dass der Ausbau der B 87 mit den betroffenen öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. Die Berührung mit dem FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ hat keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes zur Folge. Die Eingriffe in den Naturhaushalt, insbesondere in Biotop- und Waldrandflächen werden durch ausreichende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Das planfestgestellte Vorhaben umfasst den Ausbau der B 87 westlich Torgau zwischen der Wohnsiedlung „Schwarzer Bär“ und dem Stadtgebiet Torgau. Die Straße wird nördlich der vorhandenen Trasse neu gebaut und in den Anschlussbereichen an die vorhandene Fahrbahn angebunden. Zudem wird es innerhalb der Baustrecke weitere Verknüpfungen mit der kommunalen Straße Forstweg und der neu entstehenden Anliegerstraße in der Siedlung „Schwarzer Bär“ geben.
Auf einer Länge von knapp 800 Metern erhält die Bundesstraße einen Überholstreifen in Richtung Mockrehna. Die Länge der gesamten Baustrecke beträgt 1.450 Meter.
Letztlich wird, um den Lückenschluss für Fahrradfahrer und Fußgänger zwischen der Außerortsiedlung „Schwarzer Bär“ und der Stadt Torgau herzustellen, ein gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen dem Forstweg und dem Knoten mit der B 183 angelegt.
Der Streckenabschnitt der Bundesstraße B 87 wurde 1994 als einer der unfallträchtigsten Straßenabschnitte in Sachsen in das Untersuchungsprogramm zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Außerortstraßen (AOSI) aufgenommen mit dem Ziel, Maßnahmen zu finden, die die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Die bisherige B 87 entspricht hinsichtlich ihres Ausbauzustandes nicht den geltenden Richtlinien. Der vorhandene Straßenquerschnitt ist für die Abwicklung der Verkehrsströme, insbesondere unter Berücksichtigung des hohen Schwerverkehrsanteil von 12,5 % (Werktags 14,9%), unzureichend.
Mit dem Ausbau der B 87 sollen die erheblichen Streckendefizite abgebaut und die Trasse ihrer überregionalen Verbindungsfunktion unter verkehrssicheren Bedingungen gerecht werden.
Für die Bewohner der Siedlung „Schwarzer Bär“ erfolgt eine Lärmberuhigung in zweifacher Hinsicht. Einerseits wird die neue Bundesstraße ca. 20 Meter nach Norden gerückt und die alte Straße zur Anliegerstraße abgestuft. Außerdem wird auf einer Länge von 720 Metern auf der südlichen Seite der Bundesstraße 87 eine Lärmschutzwand mit einer Höhe bis zu 4 Meter über der Straßenoberfläche errichtet.
Die vorhandene Bushaltestelle wird verlegt und verkehrssicher an der neuen Bundesstraße errichtet.
Der nördlich liegende Ast Forstweg wird auf einer Länge von 105 Metern und die südlich anschließende Anliegerstraße auf 61 Metern ausgebaut. Nordöstlich des Knotenpunktes B 87 / Forstweg wird ein Anliegerweg parallel zur B 87 ausgebaut. In Fortführung des Weges beginnt der gemeinsame Rad-/Gehweg mit einer Länge von 790 Metern, der dann durch die Kleingartenanlage „Schwarzer Bär“ geführt wird.
Die Abwägung der Planfeststellungsbehörde hat ergeben, dass der Ausbau der B 87 mit den betroffenen öffentlichen und privaten Belangen vereinbar ist. Die Berührung mit dem FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ hat keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes zur Folge. Die Eingriffe in den Naturhaushalt, insbesondere in Biotop- und Waldrandflächen werden durch ausreichende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.