Pressemitteilungen 2007 [LDL]
[014/2007 - 13.02.2007]
Regierungspräsidium genehmigt Anlage zum Umschlagen von Altholz
Delitzscher Landhandels- und Dienste GmbH darf bis zu 600 Tonnen täglich umschlagen
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Firma Delitzscher Landhandels- und Dienste GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Umschlagen von Altholz mit einer maximalen Umschlagsleistung von ca. 600 Tonnen pro Tag bzw. 50.000 Tonnen pro Jahr am Standort Delitzsch, Schkeuditzer Straße 80, erteilt. Das Vorhaben beinhaltet die Direktverladung von Altholz der Kategorien A 1 bis A 4 (d.h. sowohl behandelte als auch unbehandelte Hölzer), aus Bahnwagen mittels Radlader auf Lastkraftwagen.
Mit der Genehmigung sind keine neuen Investitionen verbunden. Die bestehenden Arbeitsplätze werden gesichert.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer eingehenden Prüfung unterzogen. Einwendungen von Bürgern gegen das Vorhaben wurden in der dafür vorgesehenen Frist nicht vorgebracht, so dass auf einen Erörterungstermin verzichtet werden konnte.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen, insbesondere zum Immissionsschutzrecht, Arbeitsschutzrecht und Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht werden. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass sämtliche Transport- und Umschlagaktivitäten auf den Tagzeitraum an Werktagen beschränken sind.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im I. Halbjahr 2007 in Betrieb genommen werden. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt in Kürze.
Mit der Genehmigung sind keine neuen Investitionen verbunden. Die bestehenden Arbeitsplätze werden gesichert.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer eingehenden Prüfung unterzogen. Einwendungen von Bürgern gegen das Vorhaben wurden in der dafür vorgesehenen Frist nicht vorgebracht, so dass auf einen Erörterungstermin verzichtet werden konnte.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen, insbesondere zum Immissionsschutzrecht, Arbeitsschutzrecht und Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht werden. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass sämtliche Transport- und Umschlagaktivitäten auf den Tagzeitraum an Werktagen beschränken sind.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im I. Halbjahr 2007 in Betrieb genommen werden. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt in Kürze.