Medieninformationen 2007 [LDL]
[009/2007 - 02.02.2007]
Regierungspräsidium erteilt Genehmigung für Anlage zur Herstellung von Chrom(III)-Salzlösungen
Produkt kommt zur Oberflächenbehandlung in der Automobilherstellung zum Einsatz
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Firma Vopelius Chemie AG, Geschäftsbereich Galvano Chemie Leipzig die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Chrom(III)-Salzlösungen mit einem maximalen Durchsatz von 420 Tonnen pro Jahr erteilt. Das Vorhaben beinhaltet die Aufstellung eines Rührreaktors und eines Vorlagebehälters zur Herstellung von Chrom(III)-Salzlösungen sowie die Lagerung der Einsatzstoffe und Produkte in vorhandenen Lagereinrichtungen. Die Chrom(III)-Salzlösungen werden in der Automobilherstellung für die Oberflächenvorbehandlung eingesetzt.
Die Investitionssumme des Vorhabens, mit dem die bestehenden Arbeitsplätze gesichert werden, beläuft sich auf ca. 70.000 Euro.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung der Fachbehörden für Baurecht, Arbeitsschutz und Immissionsschutz einer Prüfung unterzogen. Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht vorgebracht, so dass auf die Durchführung eines Erörterungstermins seitens der Genehmigungsbehörde verzichtet werden konnte.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma Auflagen zum Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht erteilt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. Unter anderem wurde festgelegt, dass an den Emissionsquellen die festgelegte Emissionsbegrenzung für gasförmige anorganische Chlorverbindungen, angegeben als Chlorwasserstoff von 30 mg/m³ nicht überschritten werden darf.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im I. Halbjahr 2007 in Betrieb genommen werden.
Die Investitionssumme des Vorhabens, mit dem die bestehenden Arbeitsplätze gesichert werden, beläuft sich auf ca. 70.000 Euro.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung der Fachbehörden für Baurecht, Arbeitsschutz und Immissionsschutz einer Prüfung unterzogen. Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht vorgebracht, so dass auf die Durchführung eines Erörterungstermins seitens der Genehmigungsbehörde verzichtet werden konnte.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma Auflagen zum Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht erteilt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. Unter anderem wurde festgelegt, dass an den Emissionsquellen die festgelegte Emissionsbegrenzung für gasförmige anorganische Chlorverbindungen, angegeben als Chlorwasserstoff von 30 mg/m³ nicht überschritten werden darf.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im I. Halbjahr 2007 in Betrieb genommen werden.