Medieninformationen 2007 [LDL]
[006/2007 - 19.01.2007]
Neue Zufahrtsstraße zum Flughafen kann gebaut werden
Regierungspräsidium erlässt Planfeststellungsbeschluss
Das Straßennetz um den Flughafen Leipzig/Halle wird weiter ausgebaut. Das Regierungspräsidium hat jetzt entschieden, dass die Flughafengesellschaft eine Straße zwischen der Radefelder Allee und dem im Bau befindlichen Flugkraftstoff-Tanklager errichten darf.
Die geplante Straße beginnt am Knotenpunkt Radefelder Allee/Hugo-Junkers-Straße und endet nach ca. 2.160 m im erweiterten Flughafengelände. Dort wird eine Wendemöglichkeit in Form eines Kreisverkehrs gebaut. Die Straße erhält je einen 3,50 m breiten Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Die künftige Unterhaltung der Straße obliegt der Flughafengesellschaft, da es sich um einen sogenannten beschränkt-öffentlichen Weg handelt, der nur für den Anliegerverkehr von und zum Flughafen sowie für landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen ist.
Mit dieser neuen Verbindung wird das Tanklager direkt an das öffentliche Straßennetz angebunden. Somit besteht die Möglichkeit, das Tanklager auch mit Tanklastzügen anzudienen. Damit wird vermieden, dass die Fahrzeuge durch den Sicherheitsbereich des Flughafens fahren und sich umfangreichen Sicherheitskontrollen unterziehen müssen. Gleichzeitig wird auch die Veterinärgrenzkontrollstelle landseitig erschlossen.
Der Bau der genannten Straße ist Teil einer umfangreichen luftrechtlichen Änderungsplanung, die unter anderem die Erweiterung des Luftfrachtumschlagbahnhofs im südlichen Flughafengelände und den Bau der Veterinärgrenzkontrollstelle zum Gegenstand hatte. Hierüber hat das Regierungspräsidium bereits im August letzten Jahres eine Entscheidung getroffen. Über den Gleisanschluss im Süden kann das Flugbenzin-Tanklager auch per Kesselwagen beliefert werden. In der Veterinärgrenzkontrollstelle werden künftig Lebensmittel, die über den Flughafen in die Europäische Union importiert werden, auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften untersucht. Entsprechendes gilt für die Einfuhr von Tieren, für die die veterinärmedizinischen Regelungen einzuhalten sind.
Die Flughafengesellschaft ist verpflichtet worden, die Eingriffe in den Naturhaushalt zu kompensieren. Dafür seien beispielhaft der Abbruch zweier nicht mehr benötigter Stallanlagen – bei Gerbisdorf (Stadt Schkeuditz) und Zwebendorf (Stadt Landsberg, Sachsen-Anhalt) – genannt. Die Flächen werden entsiegelt und naturnah gestaltet. Diese Maßnahmen kommen insbesondere auch dem Landschaftsbild zugute.
Die Flughafengesellschaft strebt an, im Frühjahr mit dem Bau der Straße zu beginnen.
Die geplante Straße beginnt am Knotenpunkt Radefelder Allee/Hugo-Junkers-Straße und endet nach ca. 2.160 m im erweiterten Flughafengelände. Dort wird eine Wendemöglichkeit in Form eines Kreisverkehrs gebaut. Die Straße erhält je einen 3,50 m breiten Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Die künftige Unterhaltung der Straße obliegt der Flughafengesellschaft, da es sich um einen sogenannten beschränkt-öffentlichen Weg handelt, der nur für den Anliegerverkehr von und zum Flughafen sowie für landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen ist.
Mit dieser neuen Verbindung wird das Tanklager direkt an das öffentliche Straßennetz angebunden. Somit besteht die Möglichkeit, das Tanklager auch mit Tanklastzügen anzudienen. Damit wird vermieden, dass die Fahrzeuge durch den Sicherheitsbereich des Flughafens fahren und sich umfangreichen Sicherheitskontrollen unterziehen müssen. Gleichzeitig wird auch die Veterinärgrenzkontrollstelle landseitig erschlossen.
Der Bau der genannten Straße ist Teil einer umfangreichen luftrechtlichen Änderungsplanung, die unter anderem die Erweiterung des Luftfrachtumschlagbahnhofs im südlichen Flughafengelände und den Bau der Veterinärgrenzkontrollstelle zum Gegenstand hatte. Hierüber hat das Regierungspräsidium bereits im August letzten Jahres eine Entscheidung getroffen. Über den Gleisanschluss im Süden kann das Flugbenzin-Tanklager auch per Kesselwagen beliefert werden. In der Veterinärgrenzkontrollstelle werden künftig Lebensmittel, die über den Flughafen in die Europäische Union importiert werden, auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften untersucht. Entsprechendes gilt für die Einfuhr von Tieren, für die die veterinärmedizinischen Regelungen einzuhalten sind.
Die Flughafengesellschaft ist verpflichtet worden, die Eingriffe in den Naturhaushalt zu kompensieren. Dafür seien beispielhaft der Abbruch zweier nicht mehr benötigter Stallanlagen – bei Gerbisdorf (Stadt Schkeuditz) und Zwebendorf (Stadt Landsberg, Sachsen-Anhalt) – genannt. Die Flächen werden entsiegelt und naturnah gestaltet. Diese Maßnahmen kommen insbesondere auch dem Landschaftsbild zugute.
Die Flughafengesellschaft strebt an, im Frühjahr mit dem Bau der Straße zu beginnen.