Medieninformationen 2007 [LDL]
[003/2007 - 10.01.2007]
Regierungspräsidium genehmigt Abfallzwischenlager in Spröda
Zwischengelagerte Abfallmengen müssen innerhalb eines Jahres einer Verwertung zugeführt werden
Das Regierungspräsidium Leipzig hat der Kreiswerke Delitzsch GmbH jetzt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, die keiner besonderen Überwachungspflicht unterliegen, am Standort Spröda im Landkreis Delitzsch erteilt.
Das genehmigte Zwischenlager hat bei einer zulässigen Annahmekapazität von 300 Tonnen pro Tag eine maximale Gesamtlagerkapazität von 9.230 Tonnen. Vom Betreiber des Lagers ist sicherzustellen, dass die angenommenen und zwischengelagerten Abfälle innerhalb eines Jahres einer endgültigen Verwertung zugeführt werden. Die notwendigen Lagerflächen wurden bereits in Umsetzung der Maßnahmen zum Deponieabschluss für die Deponie Spröda ausgebildet, so dass Neuinvestitionen für Bau und Einrichtung nicht getätigt werden müssen.
Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wurde unter anderem verfügt, dass nur zu Ballen gepresste und mit Folie verpackte sogenannte heizwertreiche Fraktionen aus mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen und gepresste Mischkunststoffe zwischengelagert werden dürfen.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen auf den Gebieten Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Arbeitsschutzrecht, Baurecht und Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird.
Das Lager soll nach Angaben der Firma noch im ersten Halbjahr 2007 in Betrieb gehen.
Das genehmigte Zwischenlager hat bei einer zulässigen Annahmekapazität von 300 Tonnen pro Tag eine maximale Gesamtlagerkapazität von 9.230 Tonnen. Vom Betreiber des Lagers ist sicherzustellen, dass die angenommenen und zwischengelagerten Abfälle innerhalb eines Jahres einer endgültigen Verwertung zugeführt werden. Die notwendigen Lagerflächen wurden bereits in Umsetzung der Maßnahmen zum Deponieabschluss für die Deponie Spröda ausgebildet, so dass Neuinvestitionen für Bau und Einrichtung nicht getätigt werden müssen.
Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wurde unter anderem verfügt, dass nur zu Ballen gepresste und mit Folie verpackte sogenannte heizwertreiche Fraktionen aus mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen und gepresste Mischkunststoffe zwischengelagert werden dürfen.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen auf den Gebieten Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Arbeitsschutzrecht, Baurecht und Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird.
Das Lager soll nach Angaben der Firma noch im ersten Halbjahr 2007 in Betrieb gehen.