Medieninformationen 2007 [LDL]
[004/2007 - 10.01.2007]
Regierungspräsidium genehmigt Änderung einer Wertstoffsortieranlage am Standort Espenhain
MUEG kann Siedlungsabfälle vorbehandeln und ballieren
Das Regierungspräsidium Leipzig hat der Firma MUEG Mitteldeutsche Umwelt – und Entsorgung GmbH eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung ihrer Wertstoffsortieranlage zur zeitweiligen Behandlung und Lagerung von besonders überwachungsbedürftigen und nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen am Standort Espenhain erteilt.
Mit dem genehmigten Vorhaben können die Anlagen so geändert werden, dass die Vorbehandlung und Ballierung von gemischten Siedlungsabfällen mit einem maximalen Durchsatz von 15 Tonnen pro Stunde gewährleistet wird. Bisher konnte dies die Anlage nicht leisten. Die Gesamtjahreskapazität von 80.000 Tonnen bleibt unverändert. Die Investitionssumme des Vorhabens beträgt 450.000 Euro. Die bestehenden Arbeitsplätze werden mit der Genehmigung gesichert.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zudem ist den Betreiber der Anlage auferlegt die fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten, insbesondere zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zum Wasserrecht, zum Arbeitsschutzrecht, zum Bauordnungsrecht und zum Brandschutzrecht einzuhalten. Dies wird durch die Fachbehörden überwacht.
Unter anderem wurde im Bescheid bestimmt, dass an den Emissionsquellen die festgelegte Emissionsbegrenzung für organische Stoffe von 20 mg/m³ Abluft nicht überschritten werden darf.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im I. Quartal 2007 in Betrieb genommen werden.
Mit dem genehmigten Vorhaben können die Anlagen so geändert werden, dass die Vorbehandlung und Ballierung von gemischten Siedlungsabfällen mit einem maximalen Durchsatz von 15 Tonnen pro Stunde gewährleistet wird. Bisher konnte dies die Anlage nicht leisten. Die Gesamtjahreskapazität von 80.000 Tonnen bleibt unverändert. Die Investitionssumme des Vorhabens beträgt 450.000 Euro. Die bestehenden Arbeitsplätze werden mit der Genehmigung gesichert.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zudem ist den Betreiber der Anlage auferlegt die fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten, insbesondere zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zum Wasserrecht, zum Arbeitsschutzrecht, zum Bauordnungsrecht und zum Brandschutzrecht einzuhalten. Dies wird durch die Fachbehörden überwacht.
Unter anderem wurde im Bescheid bestimmt, dass an den Emissionsquellen die festgelegte Emissionsbegrenzung für organische Stoffe von 20 mg/m³ Abluft nicht überschritten werden darf.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im I. Quartal 2007 in Betrieb genommen werden.