Medieninformationen 2011 [LDC]
[46/2011 - 25.11.2011]
Landesdirektion genehmigt Neubau des Geh-/Radweges Lengenfeld-Schönbrunn
Mit Plangenehmigung vom 07. November 2011 hat die Landesdirektion Chemnitz das Bauvorhaben „B 94 – Neubau Geh-/Radweg Lengenfeld-Schönbrunn“ genehmigt. Damit wächst das Radwegenetz im Direktionsbezirk Chemnitz um ein weiteres wichtiges Stück. Die veranschlagten Gesamtkosten für das Bauvorhaben betragen 467.000 Euro.
Es handelt es sich um einen ca. 1 km langen Abschnitt entlang der Bundesstraße B 94 zwischen Lengenfeld und dem Ortsteil Schönbrunn. Dieser besteht aus 2 Teilabschnitten. Der 1. Teilabschnitt beginnt außerorts von Schönbrunn in Höhe der Unteren Dorfstraße, verläuft östlich entlang der
B 94 und endet an der geplanten Querungsstelle im Bereich der Einmündung der Rei-chenbacher Straße in Lengenfeld. Der 2. Teilabschnitt verläuft auf der gegenüberliegenden Straßenseite zwischen den Abzweigen Reichenbacher Straße und Göltzschtalstraße.
Der gemeinsame Geh- und Radweg stellt eine notwendige Verbindung zum „Göltzschtalradweg“ her, der ein Bestandteil des regionalen Hauptradroutennetzes ist. Der „Göltzschtalradweg“ ist zugleich Teil des „SachsenNetz Rad“, das ein flächendeckendes Netz aus hochwertigen Strecken für den Radtourismus bildet.
Derzeit müssen Radfahrer und Fußgänger zwischen Schönbrunn und Lengenfeld die Fahrbahn- bzw. die Bankettbereiche der B 94 benutzen. Die
B 94 ist eine stark befahrene Bundesstraße. Durch den Bau des Geh- und Radweges soll ein Schutz der Radfahrer und Fußgänger sowie ein gefahrloserer Verkehrsfluss auf der B 94 erreicht und somit eine erhebliche Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer erzielt werden.
Der Geh- und Radweg wird je nach örtlicher Gegebenheit in einer Breite von 2,50 m zuzüglich 2 x 0,50 m breiten Banketten mit einer 1,50 m breiten Entwässerungsmulde bzw. einem Sicherheitsstreifen von 0,75 m bis 1,00 m parallel zur Fahrbahn der B 94 gebaut.
Die Plangenehmigung wurde den Betroffenen durch die Landesdirektion Chemnitz bekannt gegeben.
Es handelt es sich um einen ca. 1 km langen Abschnitt entlang der Bundesstraße B 94 zwischen Lengenfeld und dem Ortsteil Schönbrunn. Dieser besteht aus 2 Teilabschnitten. Der 1. Teilabschnitt beginnt außerorts von Schönbrunn in Höhe der Unteren Dorfstraße, verläuft östlich entlang der
B 94 und endet an der geplanten Querungsstelle im Bereich der Einmündung der Rei-chenbacher Straße in Lengenfeld. Der 2. Teilabschnitt verläuft auf der gegenüberliegenden Straßenseite zwischen den Abzweigen Reichenbacher Straße und Göltzschtalstraße.
Der gemeinsame Geh- und Radweg stellt eine notwendige Verbindung zum „Göltzschtalradweg“ her, der ein Bestandteil des regionalen Hauptradroutennetzes ist. Der „Göltzschtalradweg“ ist zugleich Teil des „SachsenNetz Rad“, das ein flächendeckendes Netz aus hochwertigen Strecken für den Radtourismus bildet.
Derzeit müssen Radfahrer und Fußgänger zwischen Schönbrunn und Lengenfeld die Fahrbahn- bzw. die Bankettbereiche der B 94 benutzen. Die
B 94 ist eine stark befahrene Bundesstraße. Durch den Bau des Geh- und Radweges soll ein Schutz der Radfahrer und Fußgänger sowie ein gefahrloserer Verkehrsfluss auf der B 94 erreicht und somit eine erhebliche Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer erzielt werden.
Der Geh- und Radweg wird je nach örtlicher Gegebenheit in einer Breite von 2,50 m zuzüglich 2 x 0,50 m breiten Banketten mit einer 1,50 m breiten Entwässerungsmulde bzw. einem Sicherheitsstreifen von 0,75 m bis 1,00 m parallel zur Fahrbahn der B 94 gebaut.
Die Plangenehmigung wurde den Betroffenen durch die Landesdirektion Chemnitz bekannt gegeben.