Medieninformationen 2011 [LDC]
[43/2011 - 27.10.2011]
Landesdirektion Chemnitz fördert städtebauliche Maßnahmen bei Schloss Hoheneck in Stollberg mit 216.000,- EUR
Die Landesdirektion Chemnitz hat zum Zwecke der städtebaulichen Aufwertung des Umfeldes des Schlosses Hoheneck, das früher als Justizvollzuganstalt genutzt wurde, Fördermittel des Freistaates Sachsen aus dem Förderprogramm »Brachflächenrevitalisierung« in Höhe von 216.000,00 € bereit gestellt.
Mit den Finanzhilfen sollen auf den entsprechenden Antrag der Stadt Stollberg Nebengebäude, die sich außerhalb der eigentlichen Schlossmauern befinden, abgerissen werden.
Dabei handelt es sich um stark baufällige ehemalige Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und Mehrzweckgebäude, Garagen und Kohlebunker. Die entspre-chenden Gebäude stehen nicht, wie das eigentliche Schloss Hoheneck, unter Denkmalschutz und sind nicht mehr sanierungsfähig. Die Stadt Stollberg bereitet diesbezüglich den Erwerb der erforderlichen Grundstücksteile von dem derzeitigen Eigentümer vor und wird die Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme im Rahmen der geplanten Erarbeitung eines Stadtteilkonzeptes im Ortsteil Hoheneck durchführen. Es wird ein 90%iger Fördersatz gewährt. Im Anschluss an den Abbruch sollen die freien Flächen begrünt werden.
Auf den Grundmauern des heutigen Schlosses Hoheneck erfolgte erstmals um ca. 1244 »im grünen Tal des Erzgebirges« der Bau der »Stalburg« durch den mainfränkischen Burggrafen Starkenberg, während die heute erhaltene Bausubstanz im Wesentlichen aus den Jahren 1885 bis 1888 stammt.
Die eigentlichen Schlossgebäude wurden im 19. Jahrhundert auch für Ver-waltungszwecke und in allen folgenden geschichtlichen Epochen bis zur endgültigen Schließung im Jahr 2001 als Haftanstalt genutzt und haben eine überregionale Bedeutung für die Justiz- und DDR-Geschichte sowie einen hohen denkmal- und Erinnerungswert und eine landschaftsprägende Bedeutung.
Mit den Finanzhilfen sollen auf den entsprechenden Antrag der Stadt Stollberg Nebengebäude, die sich außerhalb der eigentlichen Schlossmauern befinden, abgerissen werden.
Dabei handelt es sich um stark baufällige ehemalige Wohn-, Wirtschafts-, Sozial- und Mehrzweckgebäude, Garagen und Kohlebunker. Die entspre-chenden Gebäude stehen nicht, wie das eigentliche Schloss Hoheneck, unter Denkmalschutz und sind nicht mehr sanierungsfähig. Die Stadt Stollberg bereitet diesbezüglich den Erwerb der erforderlichen Grundstücksteile von dem derzeitigen Eigentümer vor und wird die Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme im Rahmen der geplanten Erarbeitung eines Stadtteilkonzeptes im Ortsteil Hoheneck durchführen. Es wird ein 90%iger Fördersatz gewährt. Im Anschluss an den Abbruch sollen die freien Flächen begrünt werden.
Auf den Grundmauern des heutigen Schlosses Hoheneck erfolgte erstmals um ca. 1244 »im grünen Tal des Erzgebirges« der Bau der »Stalburg« durch den mainfränkischen Burggrafen Starkenberg, während die heute erhaltene Bausubstanz im Wesentlichen aus den Jahren 1885 bis 1888 stammt.
Die eigentlichen Schlossgebäude wurden im 19. Jahrhundert auch für Ver-waltungszwecke und in allen folgenden geschichtlichen Epochen bis zur endgültigen Schließung im Jahr 2001 als Haftanstalt genutzt und haben eine überregionale Bedeutung für die Justiz- und DDR-Geschichte sowie einen hohen denkmal- und Erinnerungswert und eine landschaftsprägende Bedeutung.