Medieninformationen 2011 [LDC]
[30/2011 - 06.06.2011]
Landesdirektion Chemnitz genehmigt den Umbau des Knotenpunktes B 175/K 8255/ Gemeindestraße "Am Zeisig"
Ein weiterer Schritt zur Verstärkung der Verkehrsinfrastruktur im Raum Mittelsachsen
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 19. Mai 2011 hat die Landesdirektion Chemnitz den Umbau des Knotenpunktes B 175/ K 8255/ Gemeindestraße "Am Zeisig" genehmigt. Damit kommt die Verkehrsinfrastruktur im Raum Mittelsachsen einen weiteren wichtigen Schritt voran.
Das Vorhaben ist auch vor dem Hintergrund des geplanten Neubaus der A 72 zwischen Chemnitz und Leipzig zu sehen. Dieser ändert die Verkehrsverbindung in der Relation Südost – Nordwest grundsätzlich, weil die überregionale Verbindung durch die Autobahn übernommen wird. Die B 95 hat dann nur noch eine zwischengemeindliche Verbindungsfunktion, da sie parallel zur A 72 verläuft. Die Bedeutung der B 175 bleibt dagegen erhalten, da sie insbesondere aus südwestlicher Richtung als Zubringer zur A 72 wirkt. Die B 175 verläuft später über einen Versatz auf der A 72 zwischen den Anschlussstellen bei Penig und Rathendorf weiterhin als raumerschließende Verbindung.
Der Knotenpunkt B 175/ K 8255 ist eine plangleiche Straßenkreuzung von zwei zweistreifigen Außerortsstraßen. Beide Strecken sind im Ausbauabschnitt nicht anbaufrei. Es sind Zufahrten zu Grundstücken und Feldzufahrten vorhanden. Mehrere Grundstückszufahrten liegen im unmittelbaren Kreuzungsbereich. Infolge der überwiegenden Verbindungsfunktion der B 175 besteht ein Konflikt mit ihrer Erschließungsfunktion, der sich nachteilig auf den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit auswirkt. Die Kreuzung selbst ist schiefwinklig. Abbiegestreifen für Linksabbieger oder Fahrbahnteiler sind nicht vorhanden. Unmittelbar an der Kreuzung befindet sich ein Gasthof. Dadurch ist die Annäherungssicht von der Gemeindestraße auf die B 175 behindert. Einfriedungen und Bewuchs behindern auch die Annähe-rungssicht von der K 8255 auf die B 175.
Der Knotenpunkt befindet sich damit derzeit nicht in einem den regelmäßigen Verkehrsbedingungen genügenden Zustand.
Diese Mängel werden durch den planfestgestellten Knotenpunktumbau beseitigt. Der Um- und Ausbau des Knotenpunktes trägt zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrsqualität und der Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Durchlassfähigkeit wird erhöht und die Streckencharakteristik vereinheitlicht. Weitere Ziele der planfestgestellten Maßnahme sind die Neuordnung der Verkehrsflächen für die Erschließung der Gaststätte „Zum Zeisig“, die Anlage von Radwegen sowie die Zufahrt zu Wohnhäusern an der B 175.
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz wird demnächst in Penig und Lunzenau ausgelegt und den Betroffenen zugestellt werden.
Das Vorhaben ist auch vor dem Hintergrund des geplanten Neubaus der A 72 zwischen Chemnitz und Leipzig zu sehen. Dieser ändert die Verkehrsverbindung in der Relation Südost – Nordwest grundsätzlich, weil die überregionale Verbindung durch die Autobahn übernommen wird. Die B 95 hat dann nur noch eine zwischengemeindliche Verbindungsfunktion, da sie parallel zur A 72 verläuft. Die Bedeutung der B 175 bleibt dagegen erhalten, da sie insbesondere aus südwestlicher Richtung als Zubringer zur A 72 wirkt. Die B 175 verläuft später über einen Versatz auf der A 72 zwischen den Anschlussstellen bei Penig und Rathendorf weiterhin als raumerschließende Verbindung.
Der Knotenpunkt B 175/ K 8255 ist eine plangleiche Straßenkreuzung von zwei zweistreifigen Außerortsstraßen. Beide Strecken sind im Ausbauabschnitt nicht anbaufrei. Es sind Zufahrten zu Grundstücken und Feldzufahrten vorhanden. Mehrere Grundstückszufahrten liegen im unmittelbaren Kreuzungsbereich. Infolge der überwiegenden Verbindungsfunktion der B 175 besteht ein Konflikt mit ihrer Erschließungsfunktion, der sich nachteilig auf den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit auswirkt. Die Kreuzung selbst ist schiefwinklig. Abbiegestreifen für Linksabbieger oder Fahrbahnteiler sind nicht vorhanden. Unmittelbar an der Kreuzung befindet sich ein Gasthof. Dadurch ist die Annäherungssicht von der Gemeindestraße auf die B 175 behindert. Einfriedungen und Bewuchs behindern auch die Annähe-rungssicht von der K 8255 auf die B 175.
Der Knotenpunkt befindet sich damit derzeit nicht in einem den regelmäßigen Verkehrsbedingungen genügenden Zustand.
Diese Mängel werden durch den planfestgestellten Knotenpunktumbau beseitigt. Der Um- und Ausbau des Knotenpunktes trägt zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrsqualität und der Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Durchlassfähigkeit wird erhöht und die Streckencharakteristik vereinheitlicht. Weitere Ziele der planfestgestellten Maßnahme sind die Neuordnung der Verkehrsflächen für die Erschließung der Gaststätte „Zum Zeisig“, die Anlage von Radwegen sowie die Zufahrt zu Wohnhäusern an der B 175.
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz wird demnächst in Penig und Lunzenau ausgelegt und den Betroffenen zugestellt werden.