Medieninformationen 2011 [LDC]
[18/2011 - 01.04.2011]
Doppelhaushalt 2011/2012 des Vogtlandkreises durch Landesdirektion genehmigt
Doppelhaushalt 2011/2012 des Vogtlandkreises durch Landesdirektion genehmigt
Mit seiner Unterschrift vom 31. März 2011 hat der Vizepräsident der Landesdirektion Chemnitz, Philipp Rochold, den Doppelhaushalt des Vogtlandkreises für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 in seinen genehmigungspflichtigen Bestandteilen rechtsaufsichtlich abgesegnet. Damit steht die Haushaltswirtschaft des Vogtlandkreises für dieses und das nächste Jahr auch formell auf rechtssicheren Füßen.
Der am 20. Januar 2011 durch den Kreistag des Vogtlandkreises mehrheitlich beschlossene und am 24. Januar 2011 bei der Landesdirektion Chemnitz zur Bestätigung bzw. Genehmigung eingereichte Haushalt umfasst für das Haushaltsjahr 2011 ein Gesamtvolumen von 241.097.100 € und für das Haushaltsjahr 2012 ein Gesamtvolumen von 252.567.300 €. Genehmigungspflichtig waren insbesondere die Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Kreisumlage für beide Haushaltsjahre, die bei 27,99 Prozent liegt.
Für das Haushaltsjahr 2011 wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 5.879.100 € und für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 4.642.400 € genehmigt. Dabei wurde jedoch die Auflage erteilt, den potenziell in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 entstehenden Haushaltsüberschuss, der nicht zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs in den jeweiligen Jahren benötigt wird, für den Haushaltsausgleich künftiger Jahre zu verwenden.
Darüber hinaus wurden die in der Haushaltssatzung des Vogtlandkreises festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 18.156.900 € und für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 13.168.600 € zur Leistung von Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2014 in Höhe des genehmigungspflichtigen Betrages für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 8.687.000 € und für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 9.859.600 € rechtsaufsichtlich genehmigt.
Insgesamt ist festzustellen, dass es dem Vogtlandkreis in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 möglich ist, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Die Haushaltwirtschaft wird nicht durch Fehlbeträge aus den Vorjahren belastet. Mittelfristig sind nach jetzigem Kenntnisstand keine Haushaltsfehlbeträge zu erwarten. Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage wird entsprechend der vorliegenden Finanzplanungsdaten sowohl in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 als auch mittelfristig gewährleistet. Insofern kann man von einem solide gebauten Doppelhaushalt sprechen.
Der Schuldenstand des Vogtlandkreises beträgt einschließlich kreditähnlicher Rechtsgeschäfte und der Eigenbetriebe entsprechend der vorliegenden Schuldenstandsüber-sicht zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 33.471.710 €. Dies entspricht 136,12 € pro Einwohner. Der Schuldenstand wird zwar bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich auf 40.835.200 € ansteigen, was dann 166,06 € pro Einwohner entsprä-che, ist im Ergebnis aber vertretbar und entspricht im Wesentlichen dem Landesdurch-schnitt.
Hinsichtlich der Erhöhung der Kreisumlage bleibt festzustellen, dass die im Hinblick auf die zukünftige Finanzausstattung, auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Pla-nungsrisiken aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes im Ergebnis der Beschlussfassung des Bundestages vom 25. Februar 2011, eine Beibehaltung des bisherigen Kreisumlagesatzes von 26,5 Prozent nicht möglich war. Insofern war die Erhöhung auf 27,99 Prozent unumgänglich.
Der am 20. Januar 2011 durch den Kreistag des Vogtlandkreises mehrheitlich beschlossene und am 24. Januar 2011 bei der Landesdirektion Chemnitz zur Bestätigung bzw. Genehmigung eingereichte Haushalt umfasst für das Haushaltsjahr 2011 ein Gesamtvolumen von 241.097.100 € und für das Haushaltsjahr 2012 ein Gesamtvolumen von 252.567.300 €. Genehmigungspflichtig waren insbesondere die Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Kreisumlage für beide Haushaltsjahre, die bei 27,99 Prozent liegt.
Für das Haushaltsjahr 2011 wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 5.879.100 € und für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 4.642.400 € genehmigt. Dabei wurde jedoch die Auflage erteilt, den potenziell in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 entstehenden Haushaltsüberschuss, der nicht zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs in den jeweiligen Jahren benötigt wird, für den Haushaltsausgleich künftiger Jahre zu verwenden.
Darüber hinaus wurden die in der Haushaltssatzung des Vogtlandkreises festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 18.156.900 € und für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 13.168.600 € zur Leistung von Ausgaben in den Jahren 2012 bis 2014 in Höhe des genehmigungspflichtigen Betrages für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 8.687.000 € und für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 9.859.600 € rechtsaufsichtlich genehmigt.
Insgesamt ist festzustellen, dass es dem Vogtlandkreis in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 möglich ist, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Die Haushaltwirtschaft wird nicht durch Fehlbeträge aus den Vorjahren belastet. Mittelfristig sind nach jetzigem Kenntnisstand keine Haushaltsfehlbeträge zu erwarten. Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage wird entsprechend der vorliegenden Finanzplanungsdaten sowohl in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 als auch mittelfristig gewährleistet. Insofern kann man von einem solide gebauten Doppelhaushalt sprechen.
Der Schuldenstand des Vogtlandkreises beträgt einschließlich kreditähnlicher Rechtsgeschäfte und der Eigenbetriebe entsprechend der vorliegenden Schuldenstandsüber-sicht zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 33.471.710 €. Dies entspricht 136,12 € pro Einwohner. Der Schuldenstand wird zwar bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich auf 40.835.200 € ansteigen, was dann 166,06 € pro Einwohner entsprä-che, ist im Ergebnis aber vertretbar und entspricht im Wesentlichen dem Landesdurch-schnitt.
Hinsichtlich der Erhöhung der Kreisumlage bleibt festzustellen, dass die im Hinblick auf die zukünftige Finanzausstattung, auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Pla-nungsrisiken aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes im Ergebnis der Beschlussfassung des Bundestages vom 25. Februar 2011, eine Beibehaltung des bisherigen Kreisumlagesatzes von 26,5 Prozent nicht möglich war. Insofern war die Erhöhung auf 27,99 Prozent unumgänglich.