Medieninformationen 2010 [LDC]
[56/2010 - 03.11.2010]
Landesdirektion Chemnitz beschließt ersten Maßnahmeplan zum Augusthochwasser 2010
Gemeinde Muldenhammer kann nun mit bestätigtem Maßnahmeplan Fördermittel für Markersbacher Straße beantragen
Die Beseitigung der Schäden an kommunaler Infrastruktur, die durch das Augusthochwasser 2010 im Direktionsbezirk Chemnitz verursacht wurden, kommt gut voran. Die Landesdirektion Chemnitz hat am 2. November 2010 den Maßnahmeplan für die Gemeinde Muldenhammer und damit den sachsenweit ersten Maßnahmeplan beschlossen. In diesem Plan sind alle Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt, die zur Beseitigung der Schäden in allen Bereichen der kommunalen Infrastruktur der Gemeinde erforderlich sind. Damit wird über die gesamte kommunale Infrastruktur einheitlich und mit einem Plan entschieden. Der Maßnahmeplan bildet die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach den vereinfachten bzw. begünstigten Regelungen, die speziell für die Wiederherstellung der vom Augusthochwasser 2010 geschädigten Infrastruktur erlassen worden sind. Damit kann die Gemeinde eine bis zu 90%-ige staatliche Förderung zur Schadensbeseitigung erhalten. Dadurch ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer zügigen Schadensregulierung getan.
In Muldenhammer ist infolge eines Erdrutsches nach dem Hochwasser vom 6. bis 9. August 2010 die Markersbacher Straße nur noch eingeschränkt befahrbar. Diese Straße stellt als einzige Zufahrt für die dahinter liegende Forstschule und die dortigen Einwohner eine wichtige kommunale Verkehrsachse dar. Hier kam es durch die Hochwasserabflüsse im August zu massiven Abschwemmungen und einem gefährlichen Abrutschen der Böschung. Der abgerutschte Bereich ist ca. 50 Meter lang und erstreckt sich bis zu acht Meter tief ins vorhandene Bachbett. Hier besteht im Interesse der Gemeinde und ihrer Einwohner sowie aller Verkehrsteilnehmen drin-gender Handlungsbedarf.
Die Landesdirektion Chemnitz hat deshalb die entsprechende Schadensmeldung der Gemeinde nach Eingang am 11. Oktober 2010 gründlich geprüft, dabei auch vor Ort Einsicht genommen und innerhalb von drei Wochen den Maßnahmeplan beschlossen. Auch das Landratsamt Vogtlandkreis hatte die Plausibilität von Schadenshöhe und Schadenskausalität zum Augusthochwasser 2010 bestätigt.
Mit diesem Maßnahmeplan in der Hand kann die Gemeinde Muldenhammer nun ebenfalls bei der Landesdirektion Chemnitz die Fördermittel des Freistaates Sachsen beantragen. In diesem Rahmen wird vor allem nochmals im Detail untersucht werden, auf welche Weise der entstandene Schaden technisch am sinnvollsten beseitigt und die Straße wieder instandgesetzt werden kann. Auch dieses Verfahren wird die Landesdirektion Chemnitz in enger Abstimmung mit der Gemeinde Muldenhammer schnell und unbürokratisch durchführen.
Der Vizepräsident und Behördenleiter der Landesdirektion Chemnitz, Philipp Rochold, freute sich bei der Unterzeichnung des Maßnahmeplanes darüber, dass damit die erste Kommune im Freistaat Sachsen ihren Maßnahmeplan erhält und stellte dessen besondere Bedeutung heraus: "Nach dem Augusthochwasser 2010 schnelle Hilfe in die Region zu bringen ist für meine Behörde eine besondere Verpflichtung. Dies war schon beim Augusthochwasser 2002 der Fall und wir werden diesen Weg weiter konsequent fortsetzen. An dem einheitlichen Maßnahmeplan wird auch deutlich, wie wichtig die Landesdirektion Chemnitz mit ihrer Bündelungsfunktion für die gesamte Region ist. Bei uns wirken alle Fachbereiche Ziel führend zusammen und jede Kommune erhält von uns statt mehrerer Bescheide eine Entscheidung aus einer Hand."
In Muldenhammer ist infolge eines Erdrutsches nach dem Hochwasser vom 6. bis 9. August 2010 die Markersbacher Straße nur noch eingeschränkt befahrbar. Diese Straße stellt als einzige Zufahrt für die dahinter liegende Forstschule und die dortigen Einwohner eine wichtige kommunale Verkehrsachse dar. Hier kam es durch die Hochwasserabflüsse im August zu massiven Abschwemmungen und einem gefährlichen Abrutschen der Böschung. Der abgerutschte Bereich ist ca. 50 Meter lang und erstreckt sich bis zu acht Meter tief ins vorhandene Bachbett. Hier besteht im Interesse der Gemeinde und ihrer Einwohner sowie aller Verkehrsteilnehmen drin-gender Handlungsbedarf.
Die Landesdirektion Chemnitz hat deshalb die entsprechende Schadensmeldung der Gemeinde nach Eingang am 11. Oktober 2010 gründlich geprüft, dabei auch vor Ort Einsicht genommen und innerhalb von drei Wochen den Maßnahmeplan beschlossen. Auch das Landratsamt Vogtlandkreis hatte die Plausibilität von Schadenshöhe und Schadenskausalität zum Augusthochwasser 2010 bestätigt.
Mit diesem Maßnahmeplan in der Hand kann die Gemeinde Muldenhammer nun ebenfalls bei der Landesdirektion Chemnitz die Fördermittel des Freistaates Sachsen beantragen. In diesem Rahmen wird vor allem nochmals im Detail untersucht werden, auf welche Weise der entstandene Schaden technisch am sinnvollsten beseitigt und die Straße wieder instandgesetzt werden kann. Auch dieses Verfahren wird die Landesdirektion Chemnitz in enger Abstimmung mit der Gemeinde Muldenhammer schnell und unbürokratisch durchführen.
Der Vizepräsident und Behördenleiter der Landesdirektion Chemnitz, Philipp Rochold, freute sich bei der Unterzeichnung des Maßnahmeplanes darüber, dass damit die erste Kommune im Freistaat Sachsen ihren Maßnahmeplan erhält und stellte dessen besondere Bedeutung heraus: "Nach dem Augusthochwasser 2010 schnelle Hilfe in die Region zu bringen ist für meine Behörde eine besondere Verpflichtung. Dies war schon beim Augusthochwasser 2002 der Fall und wir werden diesen Weg weiter konsequent fortsetzen. An dem einheitlichen Maßnahmeplan wird auch deutlich, wie wichtig die Landesdirektion Chemnitz mit ihrer Bündelungsfunktion für die gesamte Region ist. Bei uns wirken alle Fachbereiche Ziel führend zusammen und jede Kommune erhält von uns statt mehrerer Bescheide eine Entscheidung aus einer Hand."