Medieninformationen 2010 [LDC]
[52/2010 - 15.10.2010]
Landesdirektion Chemnitz genehmigt Verlegung der Staatsstraße 299 westlich von Rodewisch
Mit Planfeststellungsbeschluss kommt Verkehrsanbindung des Vogtlandes weiter voran – Baukosten belaufen sich auf ca. 14 Mio. €
Mit sofort vollziehbarem Planfeststellungsbeschluss vom 13. Oktober 2010 hat die Landesdirektion Chemnitz das Bauvorhaben „S 299 Verlegung westlich Rodewisch“ genehmigt.
Dieses Bauvorhaben ist ein für das gesamte Vogtland wichtiges Verkehrsprojekt. Dabei handelt es sich um das letzte Teilstück des sich in Planung bzw. im Ausbau befindlichen Gesamtvorhabens »Ausbau der Staatsstraßen S 298 und S 299 als Autobahnzubringer der A 72«. Dieses wird an die sog. Ortsumgehung Göltzschtal anbinden, für die die Landesdirektion Chemnitz das Planfeststellungsverfahren ebenfalls demnächst abschließen wird.
Im Planfeststellungsverfahren für die »S 299 Verlegung westlich Rodewisch« wurden die betroffenen öffentlichen und privaten Interessen umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen. Auch verschiedene Ortsumgehungsvarianten wurden eingehend untersucht. Diese beinhalteten neben der planfestgestellten Vorzugsvariante drei weitere Varianten, die vom Straßenbauamt Plauen untersucht worden waren. Darunter befand sich auch eine von der Stadt Treuen vorgeschlagene Lösung.
Die Überprüfung hat ergeben, dass keine Ortsumgehungsvariante existiert, die sich gegenüber der Vorzugsvariante als vorzugswürdig aufdrängen würde. Die Abwägungsentscheidung ist im Planfeststellungsbeschluss dokumentiert. Dort setzt sich die Planfeststellungsbehörde insbesondere mit den Bedenken auseinander, die zum Trassenverlauf der »Eicher Spange« bezüglich mit Altabfällen verfüllter Lehmgruben sowie der zwischen 1912 bis 1917 betriebenen sog. Karl-Fund-Grube - einem Altbergbau für Wolfram und Zinn - vorgebracht wurden. Sie kommt dabei zum Ergebnis, dass die Trasse in dem vom Straßenbauamt Plauen vorgesehenen Verlauf gebaut werden kann, da mit geologischen Gutachten hinreichend die Umsetzbarkeit des Vorhabens nachgewiesen ist.
Die als Folge der Maßnahme »S 299 – Verlegung westlich Rodewisch« eintretenden Änderungen der Verkehrsbedeutung an Bundesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen haben mehrere Widmungen, Umstufungen und Einziehungen zur Folge, die ebenfalls im Planfeststellungsbeschluss mit verfügt werden. Die Planfeststellungsbehörde bestätigt darin unter anderem die Abstufung der S 299 alt zum öffentlichen Feld- und Waldweg im Bereich der »Randsiedlung« samt Rückbau und künftigem Aufbau mit sandgeschlämmter Schotterdeck.
Die Baumaßnahme hat eine Gesamtlänge von 4,61 km. Entsprechend ihrer Verkehrs-belegung wird die S 299 mit einer Regelfahrbahnbreite von 10,5 m gebaut. Die Ge-samtkosten werden auf ca. 14 Millionen € geschätzt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird samt den festgestellten Unterlagen ab dem 01.11.2010 bis zum 15.11.2010 öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten wer-den von den Städten Auerbach/Vogtland, Rodewisch und Treuen veröffentlicht, da auf deren Gebiet die Maßnahme (einschließlich der Umsetzung des landschaftspflegeri-schen Begleitplans) stattfindet. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt sowie in der örtlichen Ausgabe der »Freien Presse«.
Dieses Bauvorhaben ist ein für das gesamte Vogtland wichtiges Verkehrsprojekt. Dabei handelt es sich um das letzte Teilstück des sich in Planung bzw. im Ausbau befindlichen Gesamtvorhabens »Ausbau der Staatsstraßen S 298 und S 299 als Autobahnzubringer der A 72«. Dieses wird an die sog. Ortsumgehung Göltzschtal anbinden, für die die Landesdirektion Chemnitz das Planfeststellungsverfahren ebenfalls demnächst abschließen wird.
Im Planfeststellungsverfahren für die »S 299 Verlegung westlich Rodewisch« wurden die betroffenen öffentlichen und privaten Interessen umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen. Auch verschiedene Ortsumgehungsvarianten wurden eingehend untersucht. Diese beinhalteten neben der planfestgestellten Vorzugsvariante drei weitere Varianten, die vom Straßenbauamt Plauen untersucht worden waren. Darunter befand sich auch eine von der Stadt Treuen vorgeschlagene Lösung.
Die Überprüfung hat ergeben, dass keine Ortsumgehungsvariante existiert, die sich gegenüber der Vorzugsvariante als vorzugswürdig aufdrängen würde. Die Abwägungsentscheidung ist im Planfeststellungsbeschluss dokumentiert. Dort setzt sich die Planfeststellungsbehörde insbesondere mit den Bedenken auseinander, die zum Trassenverlauf der »Eicher Spange« bezüglich mit Altabfällen verfüllter Lehmgruben sowie der zwischen 1912 bis 1917 betriebenen sog. Karl-Fund-Grube - einem Altbergbau für Wolfram und Zinn - vorgebracht wurden. Sie kommt dabei zum Ergebnis, dass die Trasse in dem vom Straßenbauamt Plauen vorgesehenen Verlauf gebaut werden kann, da mit geologischen Gutachten hinreichend die Umsetzbarkeit des Vorhabens nachgewiesen ist.
Die als Folge der Maßnahme »S 299 – Verlegung westlich Rodewisch« eintretenden Änderungen der Verkehrsbedeutung an Bundesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen haben mehrere Widmungen, Umstufungen und Einziehungen zur Folge, die ebenfalls im Planfeststellungsbeschluss mit verfügt werden. Die Planfeststellungsbehörde bestätigt darin unter anderem die Abstufung der S 299 alt zum öffentlichen Feld- und Waldweg im Bereich der »Randsiedlung« samt Rückbau und künftigem Aufbau mit sandgeschlämmter Schotterdeck.
Die Baumaßnahme hat eine Gesamtlänge von 4,61 km. Entsprechend ihrer Verkehrs-belegung wird die S 299 mit einer Regelfahrbahnbreite von 10,5 m gebaut. Die Ge-samtkosten werden auf ca. 14 Millionen € geschätzt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird samt den festgestellten Unterlagen ab dem 01.11.2010 bis zum 15.11.2010 öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten wer-den von den Städten Auerbach/Vogtland, Rodewisch und Treuen veröffentlicht, da auf deren Gebiet die Maßnahme (einschließlich der Umsetzung des landschaftspflegeri-schen Begleitplans) stattfindet. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt sowie in der örtlichen Ausgabe der »Freien Presse«.