Medieninformationen 2010 [LDC]
[48/2010 - 30.09.2010]
Landesdirektion macht sich bei Trassenbefahrung Bild von aktueller Situation an OPAL-Erdgasfernleitung
Planfeststellungsbehörde kann sich von ordnungsgemäßer und gefahrloser Bauausführung entlang der Baustelle überzeugen
Am 23. September 2010 hatte die Planfeststellungsbehörde der Landesdirektion Chemnitz die Gelegenheit, sich ein Bild vom Fortschritt der Bauarbeiten entlang der neuen Erdgasfernleitung OPAL zu machen und die Umsetzung der Beschlüsse zu überprüfen. Dabei konnte sich die Planfeststellungsbehörde davon überzeugen, dass die Planfeststellungsbeschlüsse ordnungsgemäß umgesetzt werden und von der Baudurchführung keine Gefahren ausgehen.
Mit den Planfeststellungsbeschlüssen vom 9. Juli 2009 und vom 26. März 2010 hatte die Landesdirektion Chemnitz für das Bauvorhaben »Erdgasfernleitung (OPAL DN 1400)« den 47,2 km langen Abschnitt im Direktionsbezirk Chemnitz genehmigt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 9. Juli 2009 war unter anderem von den Betreibern eines Windparks ein Eilantrag gestellt worden, um das Bauvorhaben zu stoppen. Dieser Eilantrag war mit unanfechtbarem Beschluss vom 23. Juli 2010 durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen abgelehnt worden. Der ungehinderte Weiterbau des Vorhabens war damit sichergestellt.
Bei der Besichtigung der Baustelle konnten die verschiedenen Stadien des Trassenbaus in Augenschein genommen werden – vom ausgehobenen Rohrgraben bis hin zu bereits renaturierten Abschnitten mit bereits fertig verlegten Rohren. Da die Rohre einzeln nummeriert sind und damit ihre Verlegungsstelle dokumentiert wird, kann jederzeit nachvollzogen werden, wo sich die Rohre, deren Lage vermessen ist, befinden. Die Qualität der Schweißnähte wird mittels Ultraschall und teilweise zusätzlich durch Röntgen festgestellt.
Besonders eindrucksvoll ist die Querung der Freiberger Mulde bei Mulda im Ortsteil Randeck. Dort wird die Gasleitung unter die Freiberger Mulde gepresst, indem mit Steinbohrern ein Schacht für die Gasleitung durch das Gestein getrieben wird. Auf diese Weise kann eine Sperrung der Staatsstraße 209 vermieden werden, so dass Umwege von bis zu 30 Kilometern nicht erforderlich werden.
Die Querung der Windparks im Pfaffrodaer Ortsteil Dörnthal am Saidenberg war und ist Gegenstand mehrerer am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen anhängiger Gerichtsverfahren. Die Verlegung der Erdgasfernleitung ist auch in diesem Bereich bereits weit fortgeschritten. Derzeit wird im Windpark auch die Absperrstation der Erdgasfernleitung errichtet. Diese ist neben der Absperrstation der VNG-Gasleitung und der Ethylenleitung die dritte Absperrstation im Windpark. Die Planfeststellungsbehörde konnte sich davon überzeugen, dass bei der Bauausführung die Windenergieanlagen und die Kabeltrasse des Windparks, deren Sicherung im Vorfeld erfolgte, nicht beeinträchtigt werden. Die von den Klägern befürchteten Sprengungen waren – wie im Plan-feststellungsbeschluss festgehalten – während der gesamten Bauphase nicht erforderlich. Der Windpark war während der Besichtigung in Betrieb, so dass ein problemloses Nebeneinander beider Energieanlagen schon während der Bauphase offenkundig mög-lich ist.
Am Ende der Baustelle erfolgt die Querung der Natzschung. Dieser Fluss bildet die Grenze zu Tschechien. Dort und an der Baustelle der Molchstation in Olbernhau konnte sich die Planfeststellungsbehörde vergewissern, dass auch die planfestgestellte ökologische Baubegleitung umsichtig und ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Die Landesdirektion Chemnitz ist im Ergebnis ihrer Überprüfung davon überzeugt, dass sich dieses für die Energieversorgung Sachsens, Deutschlands und Europas wichtige Projekt auch in Südwestsachsen auf einem guten Weg befindet. Hierzu hat nicht zuletzt auch die weitsichtige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen beigetragen.
Mit den Planfeststellungsbeschlüssen vom 9. Juli 2009 und vom 26. März 2010 hatte die Landesdirektion Chemnitz für das Bauvorhaben »Erdgasfernleitung (OPAL DN 1400)« den 47,2 km langen Abschnitt im Direktionsbezirk Chemnitz genehmigt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 9. Juli 2009 war unter anderem von den Betreibern eines Windparks ein Eilantrag gestellt worden, um das Bauvorhaben zu stoppen. Dieser Eilantrag war mit unanfechtbarem Beschluss vom 23. Juli 2010 durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen abgelehnt worden. Der ungehinderte Weiterbau des Vorhabens war damit sichergestellt.
Bei der Besichtigung der Baustelle konnten die verschiedenen Stadien des Trassenbaus in Augenschein genommen werden – vom ausgehobenen Rohrgraben bis hin zu bereits renaturierten Abschnitten mit bereits fertig verlegten Rohren. Da die Rohre einzeln nummeriert sind und damit ihre Verlegungsstelle dokumentiert wird, kann jederzeit nachvollzogen werden, wo sich die Rohre, deren Lage vermessen ist, befinden. Die Qualität der Schweißnähte wird mittels Ultraschall und teilweise zusätzlich durch Röntgen festgestellt.
Besonders eindrucksvoll ist die Querung der Freiberger Mulde bei Mulda im Ortsteil Randeck. Dort wird die Gasleitung unter die Freiberger Mulde gepresst, indem mit Steinbohrern ein Schacht für die Gasleitung durch das Gestein getrieben wird. Auf diese Weise kann eine Sperrung der Staatsstraße 209 vermieden werden, so dass Umwege von bis zu 30 Kilometern nicht erforderlich werden.
Die Querung der Windparks im Pfaffrodaer Ortsteil Dörnthal am Saidenberg war und ist Gegenstand mehrerer am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen anhängiger Gerichtsverfahren. Die Verlegung der Erdgasfernleitung ist auch in diesem Bereich bereits weit fortgeschritten. Derzeit wird im Windpark auch die Absperrstation der Erdgasfernleitung errichtet. Diese ist neben der Absperrstation der VNG-Gasleitung und der Ethylenleitung die dritte Absperrstation im Windpark. Die Planfeststellungsbehörde konnte sich davon überzeugen, dass bei der Bauausführung die Windenergieanlagen und die Kabeltrasse des Windparks, deren Sicherung im Vorfeld erfolgte, nicht beeinträchtigt werden. Die von den Klägern befürchteten Sprengungen waren – wie im Plan-feststellungsbeschluss festgehalten – während der gesamten Bauphase nicht erforderlich. Der Windpark war während der Besichtigung in Betrieb, so dass ein problemloses Nebeneinander beider Energieanlagen schon während der Bauphase offenkundig mög-lich ist.
Am Ende der Baustelle erfolgt die Querung der Natzschung. Dieser Fluss bildet die Grenze zu Tschechien. Dort und an der Baustelle der Molchstation in Olbernhau konnte sich die Planfeststellungsbehörde vergewissern, dass auch die planfestgestellte ökologische Baubegleitung umsichtig und ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Die Landesdirektion Chemnitz ist im Ergebnis ihrer Überprüfung davon überzeugt, dass sich dieses für die Energieversorgung Sachsens, Deutschlands und Europas wichtige Projekt auch in Südwestsachsen auf einem guten Weg befindet. Hierzu hat nicht zuletzt auch die weitsichtige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen beigetragen.