Medieninformationen 2010 [LDC]
[47/2010 - 29.09.2010]
Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserrückhaltebecken Kirchberger Dorfbach gefasst
Trockenbecken mit mehr als 125.000 Kubikmeter Stauraum ist für 20-jähriges Hochwasser ausgelegt – Kosten betragen auf 3,5 Mio.€
Mit Planfeststellungsbeschluss aus der vergangenen Woche genehmigte die Landesdirektion Chemnitz den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens am Kirchberger Dorfbach – auch Rehbach genannt – in Oberlungwitz. Trägerin dieses Vorhabens ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen.
Mit diesem Becken soll – im Zusammenwirken mit dem in Planung befindlichen Hochwasserrückhaltebecken am Rödlitzbach und vorgesehenen örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen am Lungwitzbach – die Hochwasserabflusssituation und damit zusammenhängend der Hochwasserschutz am Lungwitzbach verbessert werden. Im Hochwasserfall soll Wasser aus dem Kirchberger Dorfbach zurückgehalten und zwischengespeichert werden, um so die Situation bei Extremhochwässern am Lungwitzbach zu entschärfen.
Der Vorhabensbereich befindet sich unmittelbar südlich der Stadt Oberlungwitz, ca. 700 Meter oberhalb der Mündung des Kirchberger Dorfbaches in den Lungwitzbach. Das Hochwasserrückhaltebecken besteht aus dem 186 m langen Absperrbauwerk, den zugehörigen Nebenanlagen sowie dem Stauraum.
Das Hochwasserrückhaltebecken wurde für ein 20-jähriges Hochwasser im Kirchberger Dorfbach bemessen. Bei größeren Hochwässern sorgt die Hochwasserentlastungsanlage dafür, dass ein unkontrolliertes Überströmen des Dammes verhindert wird. Das Becken hat einen Stauinhalt von 125.476 Kubikmetern, das entspricht einer Staufläche von 53.700 Quadratmetern. Die Stauhöhe beträgt bei Vollstau sieben Meter. Ein solcher Vollstau ist nur zeitweise und kurzfristig vorgesehen. Das Hochwasserrückhaltebecken wird als Trockenbecken oder auch »grünes Becken«, d.h. ohne Dauerstau betrieben. Der Stauraum ist damit nur bei Hochwasserereignissen, die eine bestimmte Größe überschreiten, mit Wasser bestanden.
Die Baukosten für dieses Projekt werden sich auf ca. 3,5 Mio. € belaufen. Die Geneh-migung wurde mit Auflagen erteilt, so waren zum Schutz eines im Bereich des Damm-bauwerkes befindlichen Trinkwassertiefbrunnens sowie zum Schutz von Natur und Landschaft zahlreiche Nebenbestimmungen notwendig.
Für das Vorhaben erfolgte eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Bewertungen der Umweltauswirkungen sind bei der Entscheidung zur Zulässigkeit dieses Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge berücksichtigt worden.
Mit diesem Becken soll – im Zusammenwirken mit dem in Planung befindlichen Hochwasserrückhaltebecken am Rödlitzbach und vorgesehenen örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen am Lungwitzbach – die Hochwasserabflusssituation und damit zusammenhängend der Hochwasserschutz am Lungwitzbach verbessert werden. Im Hochwasserfall soll Wasser aus dem Kirchberger Dorfbach zurückgehalten und zwischengespeichert werden, um so die Situation bei Extremhochwässern am Lungwitzbach zu entschärfen.
Der Vorhabensbereich befindet sich unmittelbar südlich der Stadt Oberlungwitz, ca. 700 Meter oberhalb der Mündung des Kirchberger Dorfbaches in den Lungwitzbach. Das Hochwasserrückhaltebecken besteht aus dem 186 m langen Absperrbauwerk, den zugehörigen Nebenanlagen sowie dem Stauraum.
Das Hochwasserrückhaltebecken wurde für ein 20-jähriges Hochwasser im Kirchberger Dorfbach bemessen. Bei größeren Hochwässern sorgt die Hochwasserentlastungsanlage dafür, dass ein unkontrolliertes Überströmen des Dammes verhindert wird. Das Becken hat einen Stauinhalt von 125.476 Kubikmetern, das entspricht einer Staufläche von 53.700 Quadratmetern. Die Stauhöhe beträgt bei Vollstau sieben Meter. Ein solcher Vollstau ist nur zeitweise und kurzfristig vorgesehen. Das Hochwasserrückhaltebecken wird als Trockenbecken oder auch »grünes Becken«, d.h. ohne Dauerstau betrieben. Der Stauraum ist damit nur bei Hochwasserereignissen, die eine bestimmte Größe überschreiten, mit Wasser bestanden.
Die Baukosten für dieses Projekt werden sich auf ca. 3,5 Mio. € belaufen. Die Geneh-migung wurde mit Auflagen erteilt, so waren zum Schutz eines im Bereich des Damm-bauwerkes befindlichen Trinkwassertiefbrunnens sowie zum Schutz von Natur und Landschaft zahlreiche Nebenbestimmungen notwendig.
Für das Vorhaben erfolgte eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Bewertungen der Umweltauswirkungen sind bei der Entscheidung zur Zulässigkeit dieses Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge berücksichtigt worden.