Medieninformationen 2010 [LDC]
[40/2010 - 09.09.2010]
Der neue biometrische Personalausweis kommt ab dem 1. November im Scheckkartenformat daher
Landesdirektion Chemnitz schulte gestern Mitarbeiter der 142 Personalausweisbehörden des Bezirkes – Kosten liegen bei knapp 30 €
Die Landesdirektion Chemnitz hat gestern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 142 Personalausweisbehörden des Direktionsbezirkes in einer zweiten ganztätigen Schulung im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Personalausweises mit den neuen Rechtsgrundlagen und Abläufen bei der Ausstellung, Ausgabe, Änderung und zum Sperrdienst vertraut gemacht. Personalausweisbehörden oder volkstümlich ausgedrückt Meldestellen unterhalten die Städte und Gemeinden des Direktionsbezirks, die diese Aufgabe nicht an eine erfüllende Gemeinde oder an einen Verwaltungsverband abgegeben oder übertragen haben.
Damit hat die Landesdirektion Chemnitz als erste Direktion im Freistaat Sachsen die Städte und Gemeinden über anstehende Änderungen informiert. Nachdem bereits am 1. September 2010 eine erste einführende Runde stattfand, konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalausweisbehörden nunmehr ihre Fragen und Anregungen loswerden, um ab dem 1. November, dem Einführungstermin des neuen Personalausweises, gewappnet zu sein und damit für eine reibungslose Umstellung in ihren Dienststellen sorgen zu können.
Noch im September erhalten die Personalausweisbehörden von der Bundesdruckerei die Technik zur Verfügung gestellt, die für die neuen Funktionalitäten des Ausweises benötigt wird. Im September und Oktober können dann die erforderlichen Tests der Technik und Prozessabläufe von den Personalausweisbehörden durchgeführt werden, so dass diese für den Start am 1. November gerüstet sind.
Der neue, biometrische Personalausweis ist nicht nur ein Sichtdokument zum Ausweisen bei Behörden oder Reisen ins Ausland. Er ist jetzt auch eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Im Inneren des neuen Personalausweises ist ein Chip untergebracht.
Das Lichtbild
Für den neuen Personalausweis gelten die gleichen Bestimmungen wie beim aktuellen Reisepass. Das Bild muss aktuell sein. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar und als Frontalaufnahme (nicht im Halbprofil) aufgenommen sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Selbstverständlich sind Ausnahmen, z. B. aus medizinischen Gründen, möglich. Weitere Informationen zu den Anforderungen an Lichtbilder findet man auch unter http://www.bmi.bund.de/.
Die freiwilligen Fingerabdrücke
Auf dem Chip des neuen Personalausweises sind die aufgedruckten persönlichen Daten des Personalausweisinhabers und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich, zwei Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen. Jeder Bürger kann frei entscheiden, ob er dies möchte. Bei Kindern unter sechs Jahren werden Fingerabdrücke grundsätzlich nicht aufgenommen.
Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuord-nung von Ausweisinhaber und Ausweis. Damit wird es künftig nicht möglich sein, dass ein Fremder mit meinem Ausweis eine Grenzkontrolle passiert.
Das neue Personalausweisgesetz sieht vor, dass Fingerabdruckdaten mit der Abholung des Ausweises durch den Bürger bei der Personalausweisbehörde gelöscht werden. Fingerabdruckdaten werden auch sonst nirgends (auch nicht zentral) gespeichert. Lichtbild und Fingerabdruck dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Meldebehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität genutzt werden.
Der Chip
Im Inneren des neuen Personalausweises ist ein Chip untergebracht. Auf dem Chip sind die persönlichen Daten des Ausweisinhabers digital abgelegt. Das sind insbesondere die biometrischen Daten des Lichtbildes und – freiwillig – die Fingerabdruckdaten, die aufgedruckten, lesbaren Daten des Personalausweisinhabers (außer der Zugangsnummer), die Daten der maschinenlesbaren Zone, die Funktionen zur Verhinderung des unberechtigten Zugriffs sowie die Angabe, ob der Personalausweis gültig ist sowie ob er gesperrt wurde und schließlich die Daten zur Nutzung der Signaturfunktion.
Was bedeutet Multifunktionskarte?
Die neu hinzukommenden Funktionen Online-Ausweisfunktion, Qualifizierte Signatur-funktion und biometrische Merkmale erklären auch den Begriff der Multifunktionskarte, denn der neue Personalausweis vereinigt hier gleich mehrere Funktionalitäten in sich.
Was kostet der neue Ausweis?
Der neue Personalausweis wird für Personen, die über 24 Jahre alt sind, 28,80 € kosten und zehn Jahre gültig sein. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, soll der Ausweis 22,80 € kosten und ist dann sechs Jahre gültig.
Damit hat die Landesdirektion Chemnitz als erste Direktion im Freistaat Sachsen die Städte und Gemeinden über anstehende Änderungen informiert. Nachdem bereits am 1. September 2010 eine erste einführende Runde stattfand, konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalausweisbehörden nunmehr ihre Fragen und Anregungen loswerden, um ab dem 1. November, dem Einführungstermin des neuen Personalausweises, gewappnet zu sein und damit für eine reibungslose Umstellung in ihren Dienststellen sorgen zu können.
Noch im September erhalten die Personalausweisbehörden von der Bundesdruckerei die Technik zur Verfügung gestellt, die für die neuen Funktionalitäten des Ausweises benötigt wird. Im September und Oktober können dann die erforderlichen Tests der Technik und Prozessabläufe von den Personalausweisbehörden durchgeführt werden, so dass diese für den Start am 1. November gerüstet sind.
Der neue, biometrische Personalausweis ist nicht nur ein Sichtdokument zum Ausweisen bei Behörden oder Reisen ins Ausland. Er ist jetzt auch eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Im Inneren des neuen Personalausweises ist ein Chip untergebracht.
Das Lichtbild
Für den neuen Personalausweis gelten die gleichen Bestimmungen wie beim aktuellen Reisepass. Das Bild muss aktuell sein. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar und als Frontalaufnahme (nicht im Halbprofil) aufgenommen sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Selbstverständlich sind Ausnahmen, z. B. aus medizinischen Gründen, möglich. Weitere Informationen zu den Anforderungen an Lichtbilder findet man auch unter http://www.bmi.bund.de/.
Die freiwilligen Fingerabdrücke
Auf dem Chip des neuen Personalausweises sind die aufgedruckten persönlichen Daten des Personalausweisinhabers und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich, zwei Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen. Jeder Bürger kann frei entscheiden, ob er dies möchte. Bei Kindern unter sechs Jahren werden Fingerabdrücke grundsätzlich nicht aufgenommen.
Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuord-nung von Ausweisinhaber und Ausweis. Damit wird es künftig nicht möglich sein, dass ein Fremder mit meinem Ausweis eine Grenzkontrolle passiert.
Das neue Personalausweisgesetz sieht vor, dass Fingerabdruckdaten mit der Abholung des Ausweises durch den Bürger bei der Personalausweisbehörde gelöscht werden. Fingerabdruckdaten werden auch sonst nirgends (auch nicht zentral) gespeichert. Lichtbild und Fingerabdruck dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Meldebehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität genutzt werden.
Der Chip
Im Inneren des neuen Personalausweises ist ein Chip untergebracht. Auf dem Chip sind die persönlichen Daten des Ausweisinhabers digital abgelegt. Das sind insbesondere die biometrischen Daten des Lichtbildes und – freiwillig – die Fingerabdruckdaten, die aufgedruckten, lesbaren Daten des Personalausweisinhabers (außer der Zugangsnummer), die Daten der maschinenlesbaren Zone, die Funktionen zur Verhinderung des unberechtigten Zugriffs sowie die Angabe, ob der Personalausweis gültig ist sowie ob er gesperrt wurde und schließlich die Daten zur Nutzung der Signaturfunktion.
Was bedeutet Multifunktionskarte?
Die neu hinzukommenden Funktionen Online-Ausweisfunktion, Qualifizierte Signatur-funktion und biometrische Merkmale erklären auch den Begriff der Multifunktionskarte, denn der neue Personalausweis vereinigt hier gleich mehrere Funktionalitäten in sich.
Was kostet der neue Ausweis?
Der neue Personalausweis wird für Personen, die über 24 Jahre alt sind, 28,80 € kosten und zehn Jahre gültig sein. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, soll der Ausweis 22,80 € kosten und ist dann sechs Jahre gültig.