Medieninformationen 2010 [LDC]
[34/2010 - 04.08.2010]
Landesdirektion Chemnitz genehmigt Neubau eines Hochwasserschutzsystems für Rochlitz
Freistaat investiert an Zwickauer Mulde ca. 5,3 Mio. € – Mobile Hoch-wasserschutzmauern ermöglichen Flexibilität
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 26. Juli 2010 hat die Landesdirektion Chemnitz das Vorhaben „Hochwasserschutzmaßnahmen in der Stadt Rochlitz an der Zwickauer Mulde genehmigt. Der Vorhabensbereich erstreckt sich linksufrig der Zwickauer Mulde vom Mühlplatz/Schlossmühle bis zur Kleingartenanlage »Am Klinkborn«. Ausgenommen ist dabei der Bereich des Mühlgrabens bis zur Fischergasse, in dem keine Maßnahmen geplant sind. Insgesamt sollen Hochwasserschutzmaßnahmen auf einer Länge von 1.750 Metern baulich umgesetzt werden, wofür eine Summe von ca. 5,3 Mio. € investiert wird.
Gegenstand des in Rede stehenden Planfeststellungsbeschlusses ist die geplante Errichtung von Hochwasserschutzmauern und im Bereich der »Kleinen Bleiche« und der »Stern-Radio«-Industriebrache die Errichtung von Deichen. Das Besondere an dem Vorhaben in Rochlitz ist, dass die Hochwasserschutzmauern in großen Teilen mobil ausgestaltet sein werden, so dass sie erst kurz vor einem Hochwasser aufgebaut werden müssen.
Mit diesem Vorhaben wird der Schutz der Stadt Rochlitz vor Überschwemmungen gewährleistet, welche durch ein Hochwasserereignis mit einer Wie-derkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren verursacht werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist auch dringend geboten, da die Stadt bisher nur sehr unzureichend vor einem Hochwasser geschützt ist.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte eine ausgewogene Klärung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange. Die Zulassung dieses Hochwasserschutzvorhabens ist insbesondere im Interesse des öffentlichen Wohls unter Beachtung der Rechte Dritter im Rahmen der planerischen Gestaltungsfreiheit geboten.
Gegenstand des in Rede stehenden Planfeststellungsbeschlusses ist die geplante Errichtung von Hochwasserschutzmauern und im Bereich der »Kleinen Bleiche« und der »Stern-Radio«-Industriebrache die Errichtung von Deichen. Das Besondere an dem Vorhaben in Rochlitz ist, dass die Hochwasserschutzmauern in großen Teilen mobil ausgestaltet sein werden, so dass sie erst kurz vor einem Hochwasser aufgebaut werden müssen.
Mit diesem Vorhaben wird der Schutz der Stadt Rochlitz vor Überschwemmungen gewährleistet, welche durch ein Hochwasserereignis mit einer Wie-derkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren verursacht werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist auch dringend geboten, da die Stadt bisher nur sehr unzureichend vor einem Hochwasser geschützt ist.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte eine ausgewogene Klärung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange. Die Zulassung dieses Hochwasserschutzvorhabens ist insbesondere im Interesse des öffentlichen Wohls unter Beachtung der Rechte Dritter im Rahmen der planerischen Gestaltungsfreiheit geboten.