Medieninformationen 2010 [LDC]
[29/2010 - 26.07.2010]
Baurecht für Hochwasserschutzmaßnahmen in der Stadt Flöha
Weitere Teilabschnitte zum Ausbau des Hochwasserschutzes an der Zschopau können begonnen werden – Investitionssumme 7,5 Mio. €
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. Juli 2010 hat die Landesdirektion Chemnitz das Vorhaben Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Flöha an der Flöha und an der Zschopau, Teilabschnitte 2 und 3, Maßnahmen M245 bis M330 an der Zschopau genehmigt. Der Vorhabensbereich erstreckt sich dabei vom Wehr Plaue bis zur Eisenbahnbrücke oberhalb der Flöhamündung. Er ist Teil des für die gesamte Stadt Flöha geplanten Hochwasserschutzvorhabens, welches aufgrund seiner Komplexität in fünf Teilabschnitte unterteilt wurde.
Mit dem Beschluss konnte nunmehr für einen zweiten Abschnitt des Gesamtvorhabens das Baurecht erteilt werden. Der unmittelbar oberhalb des Wehres Plaue befindliche Teilabschnitt 1 wurde bereits baulich umgesetzt. Die übrigen für den umfassenden Schutz der Stadt Flöha erforderlichen Abschnitte befinden sich im Planfeststellungsverfahren bzw. in der Planungsphase.
Mit dem oben genannten Vorhaben wird der zschopauseitige Hochwasserschutz der Stadt Flöha bis zur Flöhamündung vervollständigt und somit ein Hochwasserschutz für die Stadt Flöha vor Überschwemmungen im Falle eines Hochwasserereignisses mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren sichergestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist dringend geboten, da die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen lediglich vor einem mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 50 Jahren auftretenden Hochwasser schützen. Aufgrund der geschlossenen Wohnbebauung sowie zahlreicher öffentlicher, verkehrstechnischer und gewerblicher Einrichtungen und des damit verbundenen hohen Schadenpotenzials ist für die Stadt Flöha der Schutz vor einem Hochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren notwendig (siehe auch unten stehende Abbildung).
Der hochwassergerechte Ausbau erfolgt unter anderem durch die Errichtung von Deichen, den Bau von Hochwasserschutzwänden, durch Böschungserhöhungen bzw. -befestigungen und durch den Ersatzneubau bzw. der Erhöhung von Stützmauern an beiden Ufern der Zschopau. Die Investitionssumme beträgt hierfür ca. 7,5 Mio. €.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte eine ausgewogene Klärung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange. Die Zulassung dieses Hochwasserschutzvorhabens ist insbesondere im Interesse des öffentlichen Wohls unter Beachtung der Rechte Dritter im Rahmen der planerischen Gestaltungsfreiheit geboten.
Mit dem Beschluss konnte nunmehr für einen zweiten Abschnitt des Gesamtvorhabens das Baurecht erteilt werden. Der unmittelbar oberhalb des Wehres Plaue befindliche Teilabschnitt 1 wurde bereits baulich umgesetzt. Die übrigen für den umfassenden Schutz der Stadt Flöha erforderlichen Abschnitte befinden sich im Planfeststellungsverfahren bzw. in der Planungsphase.
Mit dem oben genannten Vorhaben wird der zschopauseitige Hochwasserschutz der Stadt Flöha bis zur Flöhamündung vervollständigt und somit ein Hochwasserschutz für die Stadt Flöha vor Überschwemmungen im Falle eines Hochwasserereignisses mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren sichergestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist dringend geboten, da die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen lediglich vor einem mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 50 Jahren auftretenden Hochwasser schützen. Aufgrund der geschlossenen Wohnbebauung sowie zahlreicher öffentlicher, verkehrstechnischer und gewerblicher Einrichtungen und des damit verbundenen hohen Schadenpotenzials ist für die Stadt Flöha der Schutz vor einem Hochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren notwendig (siehe auch unten stehende Abbildung).
Der hochwassergerechte Ausbau erfolgt unter anderem durch die Errichtung von Deichen, den Bau von Hochwasserschutzwänden, durch Böschungserhöhungen bzw. -befestigungen und durch den Ersatzneubau bzw. der Erhöhung von Stützmauern an beiden Ufern der Zschopau. Die Investitionssumme beträgt hierfür ca. 7,5 Mio. €.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte eine ausgewogene Klärung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange. Die Zulassung dieses Hochwasserschutzvorhabens ist insbesondere im Interesse des öffentlichen Wohls unter Beachtung der Rechte Dritter im Rahmen der planerischen Gestaltungsfreiheit geboten.