Medieninformationen 2010 [LDC]
[08/2010 - 25.02.2010]
Landesdirektion Chemnitz schafft Baurecht für die Ortsumgehung Freiberg
Spürbare Entlastung der Stadt Freiberg erwartet – Kosten belaufen sich auf ca. 68 Mio. € – Baubeginn im 2. Halbjahr 2010 geplant
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 24. Februar 2010 hat die Landesdirektion Chemnitz den Bau der Ortsumgehung Freiberg, bestehend aus den Bundesstraßen B 173 und B 101, genehmigt. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 68 Mio. €. Während der Baubeginn bereits im 2. Halbjahr dieses Jahres vonstatten gehen soll, wird mit der kompletten Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme infolge ihrer Komplexität und der Splittung in zwei Bauabschnitte erst im Jahre 2017 gerechnet.
Die Ortsumgehung Freiberg ist von ihrem Umfang her das größte Straßenbauprojekt in der Region Chemnitz/Südwestsachsen nach der Bundesautobahn A 72 Chemnitz-Leipzig und stellt damit einen zentralen Mosaikstein im Straßennetz des Direktionsbezirks Chemnitz dar. Der Präsident der Landesdirektion Karl Noltze hob diese besondere Bedeutung der Maßnahme bei der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses entsprechend hervor:
„Die Ortsumgehung Freiberg ist ein wichtiger Meilenstein für eine zeitgemäße Anbindung der Universitätsstadt Freiberg mit ihren innovativen Industriestandorten an das übergeordnete Verkehrsnetz. Hervorzuheben ist, dass der Stadtkern von Freiberg spürbar vom Verkehr entlastet werden wird und sich die Reisezeiten auf den Bundesstraßen B 173 und B 101 deutlich reduzieren werden. Ich bin zugleich davon überzeugt, dass mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss alle betroffenen Interessen ausgewogen berücksichtigt werden. Auch steht es nach meiner Auffassung außer Frage, dass die Ortsumgehung Freiberg einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung nicht nur für Freiberg, sondern für die ganze Region Mittelsachsen geben wird. Die Leistungsfähigkeit der Landesdirektion Chemnitz wird mit dem Abschluss dieses Planfeststellungsverfahrens erneut unter Beweis gestellt.“
Im Einzelnen weist die Ortsumgehung Freiberg folgende Besonderheiten auf:
Die Länge der Baustrecke der Ortsumgehung beträgt 13,375 km. Hinzu kommen ca. 13 weitere Kilometer Anpassungsmaßnahmen am nachgeordneten Netz (Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie öffentliche Feld- und Waldwege). Ferner werden 24 Brücken errichtet. Die größte davon ist die Brücke über die Freiberger Mulde mit einer lichten Weite von 356 m und einer lichten Höhe von 30 m.
Heute beträgt die Länge der B 101 im Bestand ca. 6,3 km zwischen geplantem Bauanfang und Bauende, wovon ca. 4,17 km auf die Ortsdurchfahrt mit acht ampelgeregelten Knotenpunkten entfallen. Die Verkehrsbelegung der B 101 liegt zwischen 13.660 KfZ/24 h und 25.243 KfZ/24 h. Die heutige B 173 ist im Bestand zwischen Bauanfang und Bauende ca. 8,03 km lang, davon ist sie auf einer Länge von ca. 4,29 km als Ortsdurchfahrt in Freiberg und auf einer Länge von ca. 0,44 km als Ortsdurchfahrt in Halsbach ausgestaltet. Hier sind insgesamt acht lichtsignalgesteuerte Knotenpunkte und eine Fußgängerampel vorhanden. Die Verkehrsbelegung liegt zwischen 8.593 KfZ/24 h und 17.224 KfZ/24 h.
Schon die Ortsdurchfahrten im Zuge beider Bundesstraßen sind im Bestand zusammen ca. 8,9 km lang. Dabei hat die große Zahl von Lichtsignalanlagen, unsignalisierten Knotenpunkten und vielen Zufahrten eine geringe Reisegeschwindigkeit für den Durchgangverkehr zur Folge, sowie Staus auf einzelnen Abschnitten. Insbesondere die Brander Straße (B 101) ist davon betroffen.
Dies wird mit der Ortsumgehung Freiberg bedeutend günstiger gestaltet. Zwischen der Hainichener Straße (Knotenpunkt 2) und der Frauensteiner Straße (Knotenpunkt 6) werden auf einer Gesamtlänge von ca. 5,5 km in eine Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen und ein Fahrstreifen in Gegenrichtung abschnittsweise wechselnd angeordnet. Damit sind abwechselnde Überholmöglichkeiten für beide Fahrtrichtungen gegeben. Um die Reisegeschwindigkeit auf einem hohen Niveau von ca. 80 km/h zu halten wird zwischen der Anbindung Freiberg Nord (Knotenpunkt 1) und dem Gewerbegebiet Freiberg Ost (Knotenpunkt 8) im Planfeststellungsbeschluss die verkehrsrechtliche Anordnung für eine Kraftfahrstraße getroffen. Die Verkehrsprognose sagt für die fertig gestellte Trasse im Jahr 2020 eine Verkehrsbelegung zwischen 13.000 und 22.000 KfZ/24 h voraus.
Zum Ausgleich der erforderlichen Waldinanspruchnahme von mehr als 10 Hektar werden insgesamt 63,5 Hektar Wald neu aufgeforstet, überwiegend im Anschluss an den Hospitalwald und den Stadtwald. Diese beiden Waldgebiete hatten einen Untersuchungsschwerpunkt in naturschutzfachlicher Sicht gebildet, da der Hospitalwald insbesondere an Fledermäusen sehr artenreich ist. Immerhin hatten Untersuchungen im Planungsgebiet belegt, dass von 14 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten elf dort präsent sind. Umfangreiche Kompensationsmaßnahmen für erforderliche Eingriffe in die Natur werden dafür sorgen, dass die Beeinträchtigungen für die Tiere nur minimal ausfallen werden.
Der Hospitalwald hatte aber auch bei den Einwendungen der Bürger – insgesamt waren es 327 zu den unterschiedlichsten Problemfeldern – breiten Raum eingenommen, da der Hospital- und der Stadtwald das bedeutendste Naherholungsgebiet von Freiberg bilden und die Bürger um dessen Freizeitwert fürchten. Diese Befürchtungen werden aus Sicht der Landesdirektion Chemnitz insbesondere durch das in der Planung vorgesehene umfangreiche Kompensationskonzept ausgeräumt.
Neben dem Hospital- und Stadtwald als Naherholungsgebiet hatte einen weiteren Schwerpunkt der Einwendungen der Wohnpark Friedeburg bzw. das Wohngebiet Neufriedeburg gebildet. Auch die Bereiche Berthelsdorfer Straße, Hubertusweg und Kleinwaltersdorf waren stark repräsentiert. Die Planfeststellungsbehörde hat auch diese Einwendungen eingehend geprüft und das Abwägungsergebnis im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses umfangreich dokumentiert.
Im Planfeststellungsverfahren wurden nicht zuletzt auch verschiedene Ortsumgehungsvarianten überprüft. Diese beinhalteten neben der planfestgestellten Lösung vier weitere Varianten, die vom Straßenbauamt Chemnitz untersucht worden waren sowie eine von Naturschutzverbänden vorgeschlagene Lösung. Ferner wurden einzelne Vorschläge privater Einwender untersucht. Diese Überprüfung hat ergeben, dass keine Ortsumgehungsvariante existiert, die bei vergleichbarer Leistungsfähigkeit zu geringeren Auswirkungen führen würde. Speziell für den Bereich Neufriedeburg/Wohnpark Friedeburg/Hospitalwald wurden zwei Lösungen intensiv untersucht. Auch diese Abwägungsentscheidung ist im Planfeststellungsbeschluss eingehend dokumentiert.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze öffentlich bekanntgemacht und eine Ausfertigung samt dem festgestellten Plan in der Stadt Freiberg, der Stadt Brand-Erbisdorf und den Gemeinden Oberschöna, Hilbersdorf und Bobritzsch zwei Wochen (vom 16.03.2010 bis zum 30.03.2010) zur Einsicht ausgelegt werden.
Die Ortsumgehung Freiberg ist von ihrem Umfang her das größte Straßenbauprojekt in der Region Chemnitz/Südwestsachsen nach der Bundesautobahn A 72 Chemnitz-Leipzig und stellt damit einen zentralen Mosaikstein im Straßennetz des Direktionsbezirks Chemnitz dar. Der Präsident der Landesdirektion Karl Noltze hob diese besondere Bedeutung der Maßnahme bei der Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses entsprechend hervor:
„Die Ortsumgehung Freiberg ist ein wichtiger Meilenstein für eine zeitgemäße Anbindung der Universitätsstadt Freiberg mit ihren innovativen Industriestandorten an das übergeordnete Verkehrsnetz. Hervorzuheben ist, dass der Stadtkern von Freiberg spürbar vom Verkehr entlastet werden wird und sich die Reisezeiten auf den Bundesstraßen B 173 und B 101 deutlich reduzieren werden. Ich bin zugleich davon überzeugt, dass mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss alle betroffenen Interessen ausgewogen berücksichtigt werden. Auch steht es nach meiner Auffassung außer Frage, dass die Ortsumgehung Freiberg einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Entwicklung nicht nur für Freiberg, sondern für die ganze Region Mittelsachsen geben wird. Die Leistungsfähigkeit der Landesdirektion Chemnitz wird mit dem Abschluss dieses Planfeststellungsverfahrens erneut unter Beweis gestellt.“
Im Einzelnen weist die Ortsumgehung Freiberg folgende Besonderheiten auf:
Die Länge der Baustrecke der Ortsumgehung beträgt 13,375 km. Hinzu kommen ca. 13 weitere Kilometer Anpassungsmaßnahmen am nachgeordneten Netz (Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie öffentliche Feld- und Waldwege). Ferner werden 24 Brücken errichtet. Die größte davon ist die Brücke über die Freiberger Mulde mit einer lichten Weite von 356 m und einer lichten Höhe von 30 m.
Heute beträgt die Länge der B 101 im Bestand ca. 6,3 km zwischen geplantem Bauanfang und Bauende, wovon ca. 4,17 km auf die Ortsdurchfahrt mit acht ampelgeregelten Knotenpunkten entfallen. Die Verkehrsbelegung der B 101 liegt zwischen 13.660 KfZ/24 h und 25.243 KfZ/24 h. Die heutige B 173 ist im Bestand zwischen Bauanfang und Bauende ca. 8,03 km lang, davon ist sie auf einer Länge von ca. 4,29 km als Ortsdurchfahrt in Freiberg und auf einer Länge von ca. 0,44 km als Ortsdurchfahrt in Halsbach ausgestaltet. Hier sind insgesamt acht lichtsignalgesteuerte Knotenpunkte und eine Fußgängerampel vorhanden. Die Verkehrsbelegung liegt zwischen 8.593 KfZ/24 h und 17.224 KfZ/24 h.
Schon die Ortsdurchfahrten im Zuge beider Bundesstraßen sind im Bestand zusammen ca. 8,9 km lang. Dabei hat die große Zahl von Lichtsignalanlagen, unsignalisierten Knotenpunkten und vielen Zufahrten eine geringe Reisegeschwindigkeit für den Durchgangverkehr zur Folge, sowie Staus auf einzelnen Abschnitten. Insbesondere die Brander Straße (B 101) ist davon betroffen.
Dies wird mit der Ortsumgehung Freiberg bedeutend günstiger gestaltet. Zwischen der Hainichener Straße (Knotenpunkt 2) und der Frauensteiner Straße (Knotenpunkt 6) werden auf einer Gesamtlänge von ca. 5,5 km in eine Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen und ein Fahrstreifen in Gegenrichtung abschnittsweise wechselnd angeordnet. Damit sind abwechselnde Überholmöglichkeiten für beide Fahrtrichtungen gegeben. Um die Reisegeschwindigkeit auf einem hohen Niveau von ca. 80 km/h zu halten wird zwischen der Anbindung Freiberg Nord (Knotenpunkt 1) und dem Gewerbegebiet Freiberg Ost (Knotenpunkt 8) im Planfeststellungsbeschluss die verkehrsrechtliche Anordnung für eine Kraftfahrstraße getroffen. Die Verkehrsprognose sagt für die fertig gestellte Trasse im Jahr 2020 eine Verkehrsbelegung zwischen 13.000 und 22.000 KfZ/24 h voraus.
Zum Ausgleich der erforderlichen Waldinanspruchnahme von mehr als 10 Hektar werden insgesamt 63,5 Hektar Wald neu aufgeforstet, überwiegend im Anschluss an den Hospitalwald und den Stadtwald. Diese beiden Waldgebiete hatten einen Untersuchungsschwerpunkt in naturschutzfachlicher Sicht gebildet, da der Hospitalwald insbesondere an Fledermäusen sehr artenreich ist. Immerhin hatten Untersuchungen im Planungsgebiet belegt, dass von 14 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten elf dort präsent sind. Umfangreiche Kompensationsmaßnahmen für erforderliche Eingriffe in die Natur werden dafür sorgen, dass die Beeinträchtigungen für die Tiere nur minimal ausfallen werden.
Der Hospitalwald hatte aber auch bei den Einwendungen der Bürger – insgesamt waren es 327 zu den unterschiedlichsten Problemfeldern – breiten Raum eingenommen, da der Hospital- und der Stadtwald das bedeutendste Naherholungsgebiet von Freiberg bilden und die Bürger um dessen Freizeitwert fürchten. Diese Befürchtungen werden aus Sicht der Landesdirektion Chemnitz insbesondere durch das in der Planung vorgesehene umfangreiche Kompensationskonzept ausgeräumt.
Neben dem Hospital- und Stadtwald als Naherholungsgebiet hatte einen weiteren Schwerpunkt der Einwendungen der Wohnpark Friedeburg bzw. das Wohngebiet Neufriedeburg gebildet. Auch die Bereiche Berthelsdorfer Straße, Hubertusweg und Kleinwaltersdorf waren stark repräsentiert. Die Planfeststellungsbehörde hat auch diese Einwendungen eingehend geprüft und das Abwägungsergebnis im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses umfangreich dokumentiert.
Im Planfeststellungsverfahren wurden nicht zuletzt auch verschiedene Ortsumgehungsvarianten überprüft. Diese beinhalteten neben der planfestgestellten Lösung vier weitere Varianten, die vom Straßenbauamt Chemnitz untersucht worden waren sowie eine von Naturschutzverbänden vorgeschlagene Lösung. Ferner wurden einzelne Vorschläge privater Einwender untersucht. Diese Überprüfung hat ergeben, dass keine Ortsumgehungsvariante existiert, die bei vergleichbarer Leistungsfähigkeit zu geringeren Auswirkungen führen würde. Speziell für den Bereich Neufriedeburg/Wohnpark Friedeburg/Hospitalwald wurden zwei Lösungen intensiv untersucht. Auch diese Abwägungsentscheidung ist im Planfeststellungsbeschluss eingehend dokumentiert.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze öffentlich bekanntgemacht und eine Ausfertigung samt dem festgestellten Plan in der Stadt Freiberg, der Stadt Brand-Erbisdorf und den Gemeinden Oberschöna, Hilbersdorf und Bobritzsch zwei Wochen (vom 16.03.2010 bis zum 30.03.2010) zur Einsicht ausgelegt werden.