Medieninformationen 2010 [LDC]
[01/2010 - 22.01.2010]
Gerechtigkeit im Einzelfall ist ohne Stasi-Auskunft oft unmöglich
Gerechtigkeit im Einzelfall ist ohne Stasi-Auskunft oft unmöglich
Ca. 13.000 Anträge auf die sogenannte "Opferrente" sind seit Mitte 2007 in der Landesdirektion Chemnitz eingegangen. Dabei haben wir als zuständige Stelle bei der Birthler-Behörde fast 10.500 Mal um Auskunft nach dem Stasi-Unterlagengesetz gebeten. In 40 Prozent dieser Fälle ergaben sich Hinweise auf das Vorliegen von Ausschließungsgründen, d.h. nach § 16 Abs. 2 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) musste geprüft werden, ob der Rentenbescheid wegen Stasi-Mitarbeit zurückzunehmen war.
Unterm Strich mussten allerdings bisher lediglich 100 Bescheide zurückgenommen werden, in der Hälfte dieser Rücknahmefälle legten die Antragsteller daraufhin Rechtsmittel ein.
So liest sich die Bilanz der Landesdirektion Chemnitz anlässlich eines Arbeitstreffens mit leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Außenstelle der BStU (=Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen) in Chemnitz, das in dieser Woche auf Initiative der Landesdirektion stattfand.
Die Landesdirektion Chemnitz ist seit rund zwei Jahren für die Rehabilitierung von politisch motivierten Eingriffen des Staates in Beruf, Gesundheit und Vermögen bei Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR sachsenweit zuständig. Daneben ist sie verantwortlich für die 2007 per Gesetz beschlossene strafrechtliche Rehabilitierung, die sogenannte "Opfer-Rente", die von Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR beantragt werden kann, sofern sie mindestens 180 Tage aus politischen Gründen inhaftiert waren, von einem deutschen Gericht nach 1990 rehabilitiert wurden und ihr Einkommen nachweislich unterhalb der vom Gesetzgeber fixierten Grenzen liegt.
Insgesamt sind bei der Landesdirektion Chemnitz bisher fast 70.000 Rehabilitierungs- und Entschädigungsanträge aller Art gestellt worden.
Nach derzeitiger Gesetzeslage können noch bis zum 31. Dezember 2011 entsprechende Anträge gestellt werden. Ob diese Frist verlängert oder diese gar gänzlich aufgehoben wird, muss der Bundestag im Jahre 2011 entscheiden.
"Wir schätzen, dass bis zu 10.000 potenzielle Antragsteller entsprechende Anträge bisher nicht gestellt haben", sagt der Leiter des Referates Rehabilitierung/Entschädigung in der Landesdirektion Chemnitz, Raimund Köhnen. "Dies ist insbesondere bei Opfer-Rentenfällen bedauerlich, da hier die Zahlung der Wiedergutmachung nicht davon abhängt, ob der Antragsteller schon im Rentenalter ist. Das wird nicht selten noch immer missverstanden."
Die Zusammenarbeit mit der Birthler-Behörde funktioniert nach seiner Einschätzung seit Jahren sehr gut. Sie ist unverzichtbar, um im Einzelfall zu gerechten Entscheidungen zu kommen. Dies ist auch 20 Jahre nach dem Mauerfall das zentrale Anliegen aller Beteiligten.
Bei über 100.000 zu bearbeitenden Anfragen allein in 2009 hängt die zügige Bearbeitung vom verfügbaren Aktenmaterial, aber auch von der Präzision der jeweiligen Fragestellung ab. Hierzu bot das Arbeitsgespräch eine Reihe von Einsichten.
Unterm Strich mussten allerdings bisher lediglich 100 Bescheide zurückgenommen werden, in der Hälfte dieser Rücknahmefälle legten die Antragsteller daraufhin Rechtsmittel ein.
So liest sich die Bilanz der Landesdirektion Chemnitz anlässlich eines Arbeitstreffens mit leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Außenstelle der BStU (=Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen) in Chemnitz, das in dieser Woche auf Initiative der Landesdirektion stattfand.
Die Landesdirektion Chemnitz ist seit rund zwei Jahren für die Rehabilitierung von politisch motivierten Eingriffen des Staates in Beruf, Gesundheit und Vermögen bei Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR sachsenweit zuständig. Daneben ist sie verantwortlich für die 2007 per Gesetz beschlossene strafrechtliche Rehabilitierung, die sogenannte "Opfer-Rente", die von Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR beantragt werden kann, sofern sie mindestens 180 Tage aus politischen Gründen inhaftiert waren, von einem deutschen Gericht nach 1990 rehabilitiert wurden und ihr Einkommen nachweislich unterhalb der vom Gesetzgeber fixierten Grenzen liegt.
Insgesamt sind bei der Landesdirektion Chemnitz bisher fast 70.000 Rehabilitierungs- und Entschädigungsanträge aller Art gestellt worden.
Nach derzeitiger Gesetzeslage können noch bis zum 31. Dezember 2011 entsprechende Anträge gestellt werden. Ob diese Frist verlängert oder diese gar gänzlich aufgehoben wird, muss der Bundestag im Jahre 2011 entscheiden.
"Wir schätzen, dass bis zu 10.000 potenzielle Antragsteller entsprechende Anträge bisher nicht gestellt haben", sagt der Leiter des Referates Rehabilitierung/Entschädigung in der Landesdirektion Chemnitz, Raimund Köhnen. "Dies ist insbesondere bei Opfer-Rentenfällen bedauerlich, da hier die Zahlung der Wiedergutmachung nicht davon abhängt, ob der Antragsteller schon im Rentenalter ist. Das wird nicht selten noch immer missverstanden."
Die Zusammenarbeit mit der Birthler-Behörde funktioniert nach seiner Einschätzung seit Jahren sehr gut. Sie ist unverzichtbar, um im Einzelfall zu gerechten Entscheidungen zu kommen. Dies ist auch 20 Jahre nach dem Mauerfall das zentrale Anliegen aller Beteiligten.
Bei über 100.000 zu bearbeitenden Anfragen allein in 2009 hängt die zügige Bearbeitung vom verfügbaren Aktenmaterial, aber auch von der Präzision der jeweiligen Fragestellung ab. Hierzu bot das Arbeitsgespräch eine Reihe von Einsichten.