Medieninformationen 2009 [LDC]
[31/2009 - 10.08.2009]
"Auseinandersetzungs-Vereinbarung" genehmigt
LD Chemnitz bestätigt die im Zuge der Kreisreform zwischen Vogtlandkreis und Plauen getroffenen Vereinbarungen
Die Landesdirektion Chemnitz hat mit Bescheid von dieser Woche die sogenannte "Auseinandersetzungsvereinbarung" zwischen dem Vogtlandkreis und der Stadt Plauen genehmigt.
Diese war mit dem Verlust der Kreisfreiheit der Stadt Plauen im Zuge der Funktionalreform und Kreisneugliederung im Freistaat Sachsen notwendig geworden, die zum 1. August 2008 in Kraft trat, für die Stadt Plauen aber erst zum 1. Januar 2009 vollständige Rechtswirksamkeit entfaltete. Dabei ging es u.a. um die Aufgabenübertragung auf den Vogtlandkreis hinsichtlich der Trägerschaft des Rettungsdienstes, der Trägerschaft für die Berufsschulen, um den Personalübergang, um die Zuständigkeit für bestimmte Straßenabschnitte, aber auch um den ÖPNV und die Abfallwirtschaft.
So schreibt das Kreisneugliederungsgesetz u.a. vor, dass die Rechtsfolgen des Aufgabenübergangs, z.B. die Übertragung des Eigentums an den Berufsschulgebäuden gegen Zahlung eines Wertausgleichs innerhalb von sechs Monaten nach Übergang der Aufgabe in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln sind, d.h. der Vogtlandkreis muss alle Vermögensgegenstände der Stadt Plauen, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind, von der Stadt erwerben. Als Zeithorizont galt also hier der 30. Juni 2009.
Während Plauen den ÖPNV in der Stadt auf Grundlage einer Rechtsverordnung des Landkreises weiter betreibt und i.S. Abfallwirtschaft der Modus der Auseinandersetzung feststeht, aber noch der Jahresabschluss des EVV abgewartet werden soll, ging es bei der Vermögensauseinandersetzung konkret u.a. um die beiden Berufsschulzentren "e.o. plauen" und "Anne Frank". Hierfür sind knapp 10 Mio. € vom Vogtlandkreis an die Stadt Plauen zu zahlen. Bei Grundstücken, die für den Rettungsdienst vorgehalten werden, fließen knapp 500.000 € an die Stadt Plauen. Außerdem mussten ca. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Plauen in den Vogt-landkreis wechseln.
Die Landesdirektion Chemnitz hatte in dieser schwierigen Rechts-materie hier zunächst eine Ausgleichs- und Vermittlerfunktion. Gleichzeitig muss sie als Genehmigungsbehörde die Ergebnisse der Verhandlungen rechtsaufsichtlich bestätigen, was sie in dieser Wo-che getan hat.
Hervorzuheben ist, dass sich alle Beteiligten mit problematischen Details schon frühzeitig an die Landesdirektion wandten und so ge-meinsam Lösungen gefunden werden konnten. Bemerkenswert ist auch, dass die Vereinbarung sowohl im Stadtrat von Plauen, als auch im Kreistag des Vogtlandkreises fast einhellige Zustimmung erfuhr.
Mit dieser Vereinbarung können nach Ansicht der Landesdirektion beide Partner gut leben. Sie stellt einen vernünftigen Interessenaus-gleich dar und schafft die Basis für eine gedeihliche Zusammenar-beit zwischen dem Landkreis und seiner größten und damit auch wichtigsten Kommune.
Diese war mit dem Verlust der Kreisfreiheit der Stadt Plauen im Zuge der Funktionalreform und Kreisneugliederung im Freistaat Sachsen notwendig geworden, die zum 1. August 2008 in Kraft trat, für die Stadt Plauen aber erst zum 1. Januar 2009 vollständige Rechtswirksamkeit entfaltete. Dabei ging es u.a. um die Aufgabenübertragung auf den Vogtlandkreis hinsichtlich der Trägerschaft des Rettungsdienstes, der Trägerschaft für die Berufsschulen, um den Personalübergang, um die Zuständigkeit für bestimmte Straßenabschnitte, aber auch um den ÖPNV und die Abfallwirtschaft.
So schreibt das Kreisneugliederungsgesetz u.a. vor, dass die Rechtsfolgen des Aufgabenübergangs, z.B. die Übertragung des Eigentums an den Berufsschulgebäuden gegen Zahlung eines Wertausgleichs innerhalb von sechs Monaten nach Übergang der Aufgabe in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln sind, d.h. der Vogtlandkreis muss alle Vermögensgegenstände der Stadt Plauen, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind, von der Stadt erwerben. Als Zeithorizont galt also hier der 30. Juni 2009.
Während Plauen den ÖPNV in der Stadt auf Grundlage einer Rechtsverordnung des Landkreises weiter betreibt und i.S. Abfallwirtschaft der Modus der Auseinandersetzung feststeht, aber noch der Jahresabschluss des EVV abgewartet werden soll, ging es bei der Vermögensauseinandersetzung konkret u.a. um die beiden Berufsschulzentren "e.o. plauen" und "Anne Frank". Hierfür sind knapp 10 Mio. € vom Vogtlandkreis an die Stadt Plauen zu zahlen. Bei Grundstücken, die für den Rettungsdienst vorgehalten werden, fließen knapp 500.000 € an die Stadt Plauen. Außerdem mussten ca. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Plauen in den Vogt-landkreis wechseln.
Die Landesdirektion Chemnitz hatte in dieser schwierigen Rechts-materie hier zunächst eine Ausgleichs- und Vermittlerfunktion. Gleichzeitig muss sie als Genehmigungsbehörde die Ergebnisse der Verhandlungen rechtsaufsichtlich bestätigen, was sie in dieser Wo-che getan hat.
Hervorzuheben ist, dass sich alle Beteiligten mit problematischen Details schon frühzeitig an die Landesdirektion wandten und so ge-meinsam Lösungen gefunden werden konnten. Bemerkenswert ist auch, dass die Vereinbarung sowohl im Stadtrat von Plauen, als auch im Kreistag des Vogtlandkreises fast einhellige Zustimmung erfuhr.
Mit dieser Vereinbarung können nach Ansicht der Landesdirektion beide Partner gut leben. Sie stellt einen vernünftigen Interessenaus-gleich dar und schafft die Basis für eine gedeihliche Zusammenar-beit zwischen dem Landkreis und seiner größten und damit auch wichtigsten Kommune.