Medieninformationen 2009 [LDC]
[29/2009 - 13.07.2009]
Landesdirektion Chemnitz genehmigt OPAL-Erdgasleitung
Nach intensiver Prüfung der Einwendungen erklärt Behörde Querung der beiden Windparks in Dörnthal für zulässig
Mit sofort vollziehbarem Planfeststellungsbeschluss vom 9. Juli 2009 hat die Landesdirektion Chemnitz das Bauvorhaben "Erdgasfernleitung (OPAL DN 1400) zwischen Greifswald und Olbernhau, Trassenabschnitt Sachsen zwischen Großenhain und Olbernhau, Planfeststellungsabschnitt Chemnitz" der WINGAS GmbH & Co. KG und der E.ON Ruhrgas AG, die zusammen die Vorhabensträgerin des Projekts bilden, genehmigt. Der Planfeststellungsabschnitt Chemnitz der Erdgasfernleitung OPAL ist ca. 45,7 Kilometer lang, seine Errichtung wird ca. 91 Millionen Euro kosten.
Die Erdgasfernleitung OPAL sowie die nicht von diesem Planfeststellungsverfahren umfasste Erdgasfernleitung "Norddeutsche Erdgasleitung" ("NEL") sind Bestandteile des Gesamtprojektes "Nord Stream", das zum Ziel hat, den Transport russischen Erdgases auf einem neuen Lieferweg durch die Ostsee in die Bundesrepublik Deutschland und weiter nach Europa zu ermöglichen. "Nord Stream" ist eines der größten Gasinfrastrukturprojekte in Europa.
Das Planfeststellungsverfahren war am 13. März 2008 beantragt worden. Die Planunterlagen wurden vom 15. Mai bis zum 16. Juni 2008 ausgelegt (in Bobritzsch, Dorfchemnitz, Großhartmannsdorf, Großschirma, Halsbrücke, Heidersdorf, Lichtenberg, Mulda, Olbernhau, Pfaffroda, Reinsberg, Sayda und Weißenborn). Einwendungen konnten bis zum 30. Juni 2008 erhoben werden. Diese Gelegenheit nahmen insgesamt 22 Einwender wahr. Der Erörterungstermin fand vom 15. April bis zum 17. April 2009 in den Räumen der Landesdirektion Chemnitz statt.
Den Schwerpunkt der privaten Einwendungen bildete die Querung der Windparks Dörnthal/Voigtsdorf und Dörnthal am Saidenberg. Eine Reihe von Einwendern forderte - unterstützt durch den Bürgermeister der Gemeinde Pfaffroda - bis wenige Tage vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses, die Windparks zu umgehen. Die Planfeststellungsbehörde ist unter Berücksichtigung aller vorgebrachten Gesichtspunkte und einer Vielzahl von Sachverständigengutachten jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Querung der Windparks zulässig ist.
Der Planfeststellungsbeschluss wird vom 24. August 2009 bis zum 7. September 2009 in den Räumen der Stadtverwaltungen von Großschirma, Olbernhau und Sayda sowie den Gemeindeverwaltungen von Bobritzsch, Dorfchemnitz, Großhartmannsdorf, Halsbrücke, Heidersdorf, Lichtenberg, Mulda, Pfaffroda, Reinsberg und Weißenborn öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten werden in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht bzw. an den Aushangtafeln ausgehängt. Den privaten Betroffenen wird der Planfeststellungsbeschluss von der Landesdirektion Chemnitz ab der 31. Kalenderwoche zugestellt.
Die Erdgasfernleitung OPAL sowie die nicht von diesem Planfeststellungsverfahren umfasste Erdgasfernleitung "Norddeutsche Erdgasleitung" ("NEL") sind Bestandteile des Gesamtprojektes "Nord Stream", das zum Ziel hat, den Transport russischen Erdgases auf einem neuen Lieferweg durch die Ostsee in die Bundesrepublik Deutschland und weiter nach Europa zu ermöglichen. "Nord Stream" ist eines der größten Gasinfrastrukturprojekte in Europa.
Das Planfeststellungsverfahren war am 13. März 2008 beantragt worden. Die Planunterlagen wurden vom 15. Mai bis zum 16. Juni 2008 ausgelegt (in Bobritzsch, Dorfchemnitz, Großhartmannsdorf, Großschirma, Halsbrücke, Heidersdorf, Lichtenberg, Mulda, Olbernhau, Pfaffroda, Reinsberg, Sayda und Weißenborn). Einwendungen konnten bis zum 30. Juni 2008 erhoben werden. Diese Gelegenheit nahmen insgesamt 22 Einwender wahr. Der Erörterungstermin fand vom 15. April bis zum 17. April 2009 in den Räumen der Landesdirektion Chemnitz statt.
Den Schwerpunkt der privaten Einwendungen bildete die Querung der Windparks Dörnthal/Voigtsdorf und Dörnthal am Saidenberg. Eine Reihe von Einwendern forderte - unterstützt durch den Bürgermeister der Gemeinde Pfaffroda - bis wenige Tage vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses, die Windparks zu umgehen. Die Planfeststellungsbehörde ist unter Berücksichtigung aller vorgebrachten Gesichtspunkte und einer Vielzahl von Sachverständigengutachten jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Querung der Windparks zulässig ist.
Der Planfeststellungsbeschluss wird vom 24. August 2009 bis zum 7. September 2009 in den Räumen der Stadtverwaltungen von Großschirma, Olbernhau und Sayda sowie den Gemeindeverwaltungen von Bobritzsch, Dorfchemnitz, Großhartmannsdorf, Halsbrücke, Heidersdorf, Lichtenberg, Mulda, Pfaffroda, Reinsberg und Weißenborn öffentlich ausgelegt werden. Die genauen Daten werden in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht bzw. an den Aushangtafeln ausgehängt. Den privaten Betroffenen wird der Planfeststellungsbeschluss von der Landesdirektion Chemnitz ab der 31. Kalenderwoche zugestellt.