Medieninformationen 2009 [LDC]
[28/2009 - 06.07.2009]
Chemnitzer Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen sind gültig
Landesdirektion bestätigt per Bescheid das Wahlergebnis – 2.000 Wahlhelfer Garant für reibungslosen Ablauf
Die Landesdirektion Chemnitz als für die Wahl des Chemnitzer Stadtrates sowie die Wahl der Ortschaftsräte in Einsiedel, Euba, Grüna, Klaffenbach, Kleinolbersdorf-Altenhain, Mittelbach, Röhrsdorf und Wittgensdorf am 7. Juni diesen Jahres zuständige Wahlprüfungsbehörde hat mit Bescheid von dieser Woche die oben genannten Wahlen für gültig erklärt.
Die Landesdirektion Chemnitz führte nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vom 17. Juni 2009 die Wahlprüfung in der Stadtverwaltung Chemnitz durch. Hierfür wurden durch die Stadtverwaltung alle Nachweise über die erforderlichen öffentlichen Wahlbekanntmachungen, alle Niederschriften des Stadtwahlausschusses mit Anlagen und alle Wahlniederschriften der Wahlvorstände mit den entsprechenden Anlagen vollständig vorgelegt.
Im Hinblick auf die öffentlichen Wahlbekanntmachungen und die Niederschriften des Stadtwahlausschusses gab es bei der Prüfung keinerlei Bedenken. Auch in den Wahlniederschriften der Wahlvorstände und in deren Anlagen wurden keine die Wahl beeinflussenden Mängel festgestellt. Da auch keine rechtlich relevanten Wahleinsprüche erhoben wurden, konnte die Wahlprüfungsbehörde für die Wahl des Chemnitzer Stadtrates und der acht Chemnitzer Ortschaftsräte vom 7. Juni 2009 diese Entscheidung treffen.
Aus Sicht der Wahlprüfungsbehörde konnte dieser reibungslose Wahlablauf in der kreisfreien Stadt Chemnitz vor allem auch Dank der sehr guten Zusammenarbeit der städtischen Verwaltung mit den über 2.000 ehrenamtlichen Helfern, die vor allem die Wahldurchführung mit großen Engagement unterstützten, erreicht werden.
Die Landesdirektion Chemnitz führte nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vom 17. Juni 2009 die Wahlprüfung in der Stadtverwaltung Chemnitz durch. Hierfür wurden durch die Stadtverwaltung alle Nachweise über die erforderlichen öffentlichen Wahlbekanntmachungen, alle Niederschriften des Stadtwahlausschusses mit Anlagen und alle Wahlniederschriften der Wahlvorstände mit den entsprechenden Anlagen vollständig vorgelegt.
Im Hinblick auf die öffentlichen Wahlbekanntmachungen und die Niederschriften des Stadtwahlausschusses gab es bei der Prüfung keinerlei Bedenken. Auch in den Wahlniederschriften der Wahlvorstände und in deren Anlagen wurden keine die Wahl beeinflussenden Mängel festgestellt. Da auch keine rechtlich relevanten Wahleinsprüche erhoben wurden, konnte die Wahlprüfungsbehörde für die Wahl des Chemnitzer Stadtrates und der acht Chemnitzer Ortschaftsräte vom 7. Juni 2009 diese Entscheidung treffen.
Aus Sicht der Wahlprüfungsbehörde konnte dieser reibungslose Wahlablauf in der kreisfreien Stadt Chemnitz vor allem auch Dank der sehr guten Zusammenarbeit der städtischen Verwaltung mit den über 2.000 ehrenamtlichen Helfern, die vor allem die Wahldurchführung mit großen Engagement unterstützten, erreicht werden.