Medieninformationen 2009 [LDC]
[27/2009 - 29.06.2009]
Landesdirektion Chemnitz genehmigt letzten Kreishaushalt
Mit seiner Unterschrift vom 26. Juni 2009 hat der Präsident der Landesdirektion Chemnitz Karl Noltze den Haushalt des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2009 in seinem genehmigungspflichtigen Bestandteil Kreisumlage rechtsaufsichtlich abgesegnet und die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung hinsichtlich des Haushaltsausgleichs bestätigt. Damit steht die Haushaltswirtschaft des Landkreises Zwickau für dieses Jahr jetzt auch formell auf rechtssicheren Füßen.
Der am 6. Mai 2009 durch den Kreistag des Landkreises Zwickau beschlossene und tags darauf bei der Landesdirektion Chemnitz zur Bestätigung bzw. Genehmigung eingereichte Haushalt war lediglich hinsichtlich der Kreisumlage in Höhe von 26 Prozent genehmigungspflichtig. Die Kreisumlage war in dieser Höhe zu genehmigen, weil deren Festsetzung in einer geringeren Höhe zu einem unausgeglichenen Haushalt geführt hätte, was dem Grundsatz einer geordneten Haushaltsführung zuwider gelaufen wäre, zumal der Landkreis nur in einem äußerst begrenzten Rahmen über der Höhe nach selbst bestimmbare Einnahmen verfügen kann. Alle anderen Haushaltsbestandteile unterlagen nicht der Genehmigungspflicht der Rechtsaufsichtsbehörde.
Insgesamt ist festzustellen, dass es dem Landkreis Zwickau im Haushaltsjahr 2009 unter Berücksichtigung und dem Ausgleich der entstandenen Fehlbeträge aus den Vorjahren gelungen ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Auch mittelfristig ist nicht mit Haushaltsfehlbeträgen zu rechnen. Allerdings ist es dem Landkreis im Haushaltsjahr 2009 nicht möglich Nettoinvestitionsmittel zu erwirtschaften.
Gerade deshalb ist es mit Blick auf die drohenden Risiken von mittelfristig erheblichen Mindereinnahmen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen und hinsichtlich der nicht abschätzbaren Entwicklung der Finanzausstattung des Landkreises sowie vor dem Hintergrund des Konjunktureinbruchs und den zu erwartenden finanziellen Folgen für den Landkreis unabdingbar, weiteres Haushaltskonsolidierungspotenzial zu erschließen, um sich mittelfristig den finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten, der für die Bewältigung der zukünftigen Aufgaben notwendig ist.
Der am 6. Mai 2009 durch den Kreistag des Landkreises Zwickau beschlossene und tags darauf bei der Landesdirektion Chemnitz zur Bestätigung bzw. Genehmigung eingereichte Haushalt war lediglich hinsichtlich der Kreisumlage in Höhe von 26 Prozent genehmigungspflichtig. Die Kreisumlage war in dieser Höhe zu genehmigen, weil deren Festsetzung in einer geringeren Höhe zu einem unausgeglichenen Haushalt geführt hätte, was dem Grundsatz einer geordneten Haushaltsführung zuwider gelaufen wäre, zumal der Landkreis nur in einem äußerst begrenzten Rahmen über der Höhe nach selbst bestimmbare Einnahmen verfügen kann. Alle anderen Haushaltsbestandteile unterlagen nicht der Genehmigungspflicht der Rechtsaufsichtsbehörde.
Insgesamt ist festzustellen, dass es dem Landkreis Zwickau im Haushaltsjahr 2009 unter Berücksichtigung und dem Ausgleich der entstandenen Fehlbeträge aus den Vorjahren gelungen ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Auch mittelfristig ist nicht mit Haushaltsfehlbeträgen zu rechnen. Allerdings ist es dem Landkreis im Haushaltsjahr 2009 nicht möglich Nettoinvestitionsmittel zu erwirtschaften.
Gerade deshalb ist es mit Blick auf die drohenden Risiken von mittelfristig erheblichen Mindereinnahmen bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen und hinsichtlich der nicht abschätzbaren Entwicklung der Finanzausstattung des Landkreises sowie vor dem Hintergrund des Konjunktureinbruchs und den zu erwartenden finanziellen Folgen für den Landkreis unabdingbar, weiteres Haushaltskonsolidierungspotenzial zu erschließen, um sich mittelfristig den finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten, der für die Bewältigung der zukünftigen Aufgaben notwendig ist.