Medieninformationen 2009 [LDC]
[22/2009 - 25.05.2009]
Erzgebirgskreis hat bestätigten Haushalt
"Neuer" Landkreis legt trotz umfangreicher Nachwirkungen der Kreisgebietsreform ausgeglichenen Haushalt vor
Der Präsident der Landesdirektion Chemnitz Karl Noltze hat den Haushalt des durch die Kreisgebietsreform neu gebildeten Erzgebirgskreises für vollziehbar erklärt.
Dem Landkreis wurde die Gesetzmäßigkeit des vorgelegten Haushalts für das Haushaltsjahr 2009 nach der Sächsischen Landkreisordnung und der Sächsischen Gemeindeordnung bestätigt. Gleichfalls wurde die Genehmigung für den Hebesatz der Kreisumlage erteilt.
Es wird positiv hervorgehoben, dass es dem im Jahr 2008 aus den Altlandkreisen Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Stollberg und Mittlerer Erzgebirgskreis neu gebildeten Erzgebirgskreis im Haushaltsjahr 2009 möglich war, seinen ersten "eigenen" Haushalt ausgeglichen vorzulegen und damit auch einen Altfehlbetrag des ehemaligen Landkreises Annaberg aus dem Jahr 2007 auszugleichen. Ausweislich der mittelfristigen Finanzplanung sind auch mittelfristig keine Haushaltsfehlbeträge zu erwarten.
Angesichts des in der kurzen Zeitspanne seit Bildung des Erzgebirgskreises bereits Erreichten geht Präsident Karl Noltze davon aus, dass seitens des Landkreises alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um das für die künftige Aufgabenerfüllung des Landkreises erforderliche Mindestmaß an finanziellen Gestaltungsspielräumen zu erhalten.
Im Haushaltsplan wurden keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen veranschlagt. Darüber hinaus wird die Pro-Kopf-Verschuldung von 206,59 EUR/EW auf 196,06 EUR/EW fallen. Da auch im gesamten weitergehenden mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2012 die Neuaufnahme von Krediten seitens des Landkreises nicht vorgesehen ist, könnte der Erzgebirgskreis seine Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2012 weiter auf 154,46 EUR/EW reduzieren.
Dem Landkreis wurde die Gesetzmäßigkeit des vorgelegten Haushalts für das Haushaltsjahr 2009 nach der Sächsischen Landkreisordnung und der Sächsischen Gemeindeordnung bestätigt. Gleichfalls wurde die Genehmigung für den Hebesatz der Kreisumlage erteilt.
Es wird positiv hervorgehoben, dass es dem im Jahr 2008 aus den Altlandkreisen Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Stollberg und Mittlerer Erzgebirgskreis neu gebildeten Erzgebirgskreis im Haushaltsjahr 2009 möglich war, seinen ersten "eigenen" Haushalt ausgeglichen vorzulegen und damit auch einen Altfehlbetrag des ehemaligen Landkreises Annaberg aus dem Jahr 2007 auszugleichen. Ausweislich der mittelfristigen Finanzplanung sind auch mittelfristig keine Haushaltsfehlbeträge zu erwarten.
Angesichts des in der kurzen Zeitspanne seit Bildung des Erzgebirgskreises bereits Erreichten geht Präsident Karl Noltze davon aus, dass seitens des Landkreises alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um das für die künftige Aufgabenerfüllung des Landkreises erforderliche Mindestmaß an finanziellen Gestaltungsspielräumen zu erhalten.
Im Haushaltsplan wurden keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen veranschlagt. Darüber hinaus wird die Pro-Kopf-Verschuldung von 206,59 EUR/EW auf 196,06 EUR/EW fallen. Da auch im gesamten weitergehenden mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2012 die Neuaufnahme von Krediten seitens des Landkreises nicht vorgesehen ist, könnte der Erzgebirgskreis seine Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2012 weiter auf 154,46 EUR/EW reduzieren.