Medieninformationen 2009 [LDC]
[13/2009 - 07.04.2009]
Denkmalförderung durch Sonderprogramm ergänzt
Landesdirektion kann Zuwendungen des Bundes ausreichen um Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen zu fördern
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien (BKM) hat es der Landesdirektion Chemnitz möglich gemacht, Förderbescheide in Höhe von insgesamt 433.000 EUR für Zuwendungen auszureichen, die der Bund für ausgewählte Vorhaben zur Notsicherung von Kulturdenkmalen bereitgestellt hat.
Förderfähig sind dringende Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an Gebäuden, die - ungeachtet ihrer Größe - allgemein das nationale kulturelle Erbe mitprägen, die stark gefährdet sind und durch vorbeugende oder schadenverhütende Maßnahmen in ihrem baulichen Bestand ohne die Förderung des Bundes nicht ausreichend erhalten oder gesichert werden können.
Gerade vor den Hintergrund dieses Sonderprogramms für Denkmalschutz verweist die Landesdirektion an dieser Stelle auf die gesamtstaatliche Bedeutung der Bewahrung von Kulturdenkmalen. Dabei muss es das Ziel sein, die vielfältigen Kulturlandschaften in Deutschland zu erhalten.
Folgende Vorhaben im Direktionsbezirk Chemnitz sind ausgewählt worden und werden aus dem Sonderprogramm gefördert:
Größte Bedeutung kam dabei dem ehemaligen Kornhaus Zwickau zu. Dieses Bauwerk, auch „Niederes Kornhaus“ genannt, wurde 1480/81 als Speicher zur Bevorratung von Getreide erbaut und diente gleichfalls als Zeughaus. Es befindet sich in städtebaulich exponierter Lage und stellt eine starke Dominante im Stadtbild Zwickaus dar. Besonderen Denkmalwert erhält das Gebäude durch seine einzigartige Handwerkskunst. Auffallend ist dabei das Dachwerk mit seinen sechs Dachböden als Speicher. Neben der hervorragend dargestellten Zimmermannskunst aus dem späten Mittelalter, ist das Denkmal außerdem ein Zeugnis der damaligen bürgerlichen Wirtschaftskraft.
Förderfähig sind dringende Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an Gebäuden, die - ungeachtet ihrer Größe - allgemein das nationale kulturelle Erbe mitprägen, die stark gefährdet sind und durch vorbeugende oder schadenverhütende Maßnahmen in ihrem baulichen Bestand ohne die Förderung des Bundes nicht ausreichend erhalten oder gesichert werden können.
Gerade vor den Hintergrund dieses Sonderprogramms für Denkmalschutz verweist die Landesdirektion an dieser Stelle auf die gesamtstaatliche Bedeutung der Bewahrung von Kulturdenkmalen. Dabei muss es das Ziel sein, die vielfältigen Kulturlandschaften in Deutschland zu erhalten.
Folgende Vorhaben im Direktionsbezirk Chemnitz sind ausgewählt worden und werden aus dem Sonderprogramm gefördert:
- Kornhaus Zwickau (250.000 €)
- Katharinenkirche Zwickau (37.000 €)
- Lukaskirche Zwickau (45.000 €)
- Stadtkirche Meerane (36.000 €)
- Schloss Wildenfels (65.000 €)
Größte Bedeutung kam dabei dem ehemaligen Kornhaus Zwickau zu. Dieses Bauwerk, auch „Niederes Kornhaus“ genannt, wurde 1480/81 als Speicher zur Bevorratung von Getreide erbaut und diente gleichfalls als Zeughaus. Es befindet sich in städtebaulich exponierter Lage und stellt eine starke Dominante im Stadtbild Zwickaus dar. Besonderen Denkmalwert erhält das Gebäude durch seine einzigartige Handwerkskunst. Auffallend ist dabei das Dachwerk mit seinen sechs Dachböden als Speicher. Neben der hervorragend dargestellten Zimmermannskunst aus dem späten Mittelalter, ist das Denkmal außerdem ein Zeugnis der damaligen bürgerlichen Wirtschaftskraft.