Medieninformationen 2008 [LDC]
[31/2008 - 25.08.2008]
Freistaat fördert Chancengleichheit für Frauen im ländlichen Raum
Landesdirektion nimmt bis Ende Oktober Anträge für das 1. Halbjahr 2009 entgegen
Um die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und somit die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann zu unterstützen, fördert der Freistaat Sachsen Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum. Anteilig gefördert werden können Sach- und Investitionskosten bis zu einer Höhe von insgesamt 5.000 Euro.
Förderfähig sind nach der Sächsischen „Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit“ Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen, deren Vorhaben ein Gesamtinvestitionsvolumen von 25.000 Euro nicht übersteigt. Zum ländlichen Raum im Sinne der Richtlinie gehören Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das erste Halbjahr 2009 können vom 01. August an bis zum 31. Oktober bei der Landesdirektion Chemnitz eingereicht werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ldc.sachsen.de / Service Formulare / Förderung LD Chemnitz / Gleichstellung von Frau und Mann.
Förderfähig sind nach der Sächsischen „Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit“ Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen, deren Vorhaben ein Gesamtinvestitionsvolumen von 25.000 Euro nicht übersteigt. Zum ländlichen Raum im Sinne der Richtlinie gehören Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das erste Halbjahr 2009 können vom 01. August an bis zum 31. Oktober bei der Landesdirektion Chemnitz eingereicht werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ldc.sachsen.de / Service Formulare / Förderung LD Chemnitz / Gleichstellung von Frau und Mann.