Medieninformationen 2008 [LDC]
[28/2008 - 05.08.2008]
Stiftung Mittelsächsisches Theater als rechtsfähig anerkannt
Gemeinnützige Stiftung setzt sich Förderung von Theaterkunst, Kultur und künstlerischem Nachwuchs zum Ziel
Die Chemnitzer Mittelbehörde hat am 25. Juli 2008 die Stiftung Mittelsächsisches Theater als rechtsfähig anerkannt.
Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist u. a. die Förderung der Theaterkunst und der Kultur am Mittelsächsischen Theater. Die Stiftung hat sich auch zum Ziel gesetzt, den künstlerischen Nachwuchs zu fördern. So sollen beispielsweise der Theaterjugendclub und das Jugendtheater Döbeln unterstützt werden.
Die Stiftung wurde zunächst mit einem Anfangsvermögen von 50.000 Euro ausgestattet. Zu den Stiftern gehören verschiedene Unternehmen der Region sowie mehrere Privatpersonen. Die Stiftungssatzung sieht vor, dass Zustiftungen zulässig sind.
Sitz der Stiftung ist Freiberg. Organe der Stiftung sind ein Vorstand sowie – als Kontrollorgan – ein Stiftungsrat. Letzterem gehören u. a. der Landrat des Landkreises (Mittelsachsen), der Rektor der TU Bergakademie Freiberg, der Oberbürgermeister der Stadt Freiberg sowie die Bürgermeister der Städte Döbeln und Mittweida an.
Die Organe der Stiftung können ein sog. Stifterforum einrichten. Wird ein Stifterforum eingerichtet, so besteht es aus den Stiftern, d. h. aus Personen, die einen vom Stiftungsrat bestimmten Mindestbetrag gestiftet oder zugestiftet haben. Die Zugehörigkeit besteht auf Lebenszeit. Sie ist weder übertragbar noch geht sie mit dem Tode des Stifters auf dessen Erben über.
Die Stiftung ist unter folgender Adresse erreichbar:
Stiftung Mittelsächsisches Theater, Burgstraße 19, 09599 Freiberg.
Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist u. a. die Förderung der Theaterkunst und der Kultur am Mittelsächsischen Theater. Die Stiftung hat sich auch zum Ziel gesetzt, den künstlerischen Nachwuchs zu fördern. So sollen beispielsweise der Theaterjugendclub und das Jugendtheater Döbeln unterstützt werden.
Die Stiftung wurde zunächst mit einem Anfangsvermögen von 50.000 Euro ausgestattet. Zu den Stiftern gehören verschiedene Unternehmen der Region sowie mehrere Privatpersonen. Die Stiftungssatzung sieht vor, dass Zustiftungen zulässig sind.
Sitz der Stiftung ist Freiberg. Organe der Stiftung sind ein Vorstand sowie – als Kontrollorgan – ein Stiftungsrat. Letzterem gehören u. a. der Landrat des Landkreises (Mittelsachsen), der Rektor der TU Bergakademie Freiberg, der Oberbürgermeister der Stadt Freiberg sowie die Bürgermeister der Städte Döbeln und Mittweida an.
Die Organe der Stiftung können ein sog. Stifterforum einrichten. Wird ein Stifterforum eingerichtet, so besteht es aus den Stiftern, d. h. aus Personen, die einen vom Stiftungsrat bestimmten Mindestbetrag gestiftet oder zugestiftet haben. Die Zugehörigkeit besteht auf Lebenszeit. Sie ist weder übertragbar noch geht sie mit dem Tode des Stifters auf dessen Erben über.
Die Stiftung ist unter folgender Adresse erreichbar:
Stiftung Mittelsächsisches Theater, Burgstraße 19, 09599 Freiberg.